ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
o2 kündigt zum Ende der regulären Vertragslaufzeit. Verstehst Du den Unterschied nicht?
Richtig, und zwar weil das beworbene Angebot für den betreffenden Kunden nicht (mehr) gilt.
Hätte der Kunde gewußt, daß ein Limit existiert, so hätte dieser Kunde u. U. einen anderen Provider gewählt. Dieser andere Provider ist nun aufgrund der blumigen Werbeversprechen seitens o2 leer ausgegangen, und hat deswegen einen Schadenersatzanspruch (entgangene Gebühren) wegen unlauteren Wettbewerbs.
Wenn an einer Imbißbude steht: AllYouCanEat für 10 EUR und der Mann, der gestern 20 Hotdogs verspeiste, wiederkommt und abgewiesen wird, weil er am Vortag zuviel aß, ist das unlauterer Wettbewerb.
o2 kann sich - wenn überhaupt - nur dadurch von dem UWG-Vorwurf befreien, indem sie gekündigten Nutzern erlauben, sofort erneut einen o2 o abzuschließen. Das glaube ich aber nicht.
Gruß
HHFD