Beiträge von robert_69

    ..und nirgendwo steht, dass Überweisungen ab November 2009 am nächsten Werktag gutgeschrieben werden müssen... aber richtig zitiert hast Du schon mal....


    "Artikel 69


    Zahlungsvorgänge mit Transfer auf ein Zahlungskonto


    (1) Die Mitgliedstaaten schreiben dem Zahlungsdienstleister des Zahlers vor, sicherzustellen, dass nach dem Eingangszeitpunkt gemäß Artikel 64 der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister jedoch eine Frist von maximal drei Geschäftstagen vereinbaren."


    ...und genau so wird es ab dem im Herbst gültigen AGBs und den "Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" bei den Banken stehen... was somit die "Vereinbarung zwischen Zahler und seinem Zahlungsdienstleister" darstellt... erkennst Du die die neuen SB nicht an, gilt die Regelung des Überweisungsgesetzes von drei Tagen...


    Artikel 69 regelt aber nur die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers... also der Bank des Empfängers....


    Für den nächste Schritt sorgt dann Artikel 73 der besagt dass die Wertstellung beim Empfänger selbst der gleiche Tag sein muss... bzw beim Auftraggeber die Belastung frühestens mit der Wertstellung erfolgt wie auch das Konto seiner Bank belastet wird....



    Ich bin übrigens beim größten deutschen Bankenrechenzentrum genau mit deisem Thema beschäftigt....



    Eine recht sinnvolle Seite zum Thema ZV ist übrigens http://www.zahlungsverkehrsfragen.de

    Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Spätestens mit der Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (Richtlinie 2007/64/EG) sollte dieser Wertstellungswillkür ein Ende gesetzt sein. Ab diesem November müssen Europaweit, also national und international, die Gutschriften am nächsten Werktag erfolgen.


    Du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander! Es gibt Buchungsdaten und Wertstellungsdaten.


    Lt. Überweisungsgesetz darf eine Überweisung derzeit drei Tage unterwegs sein, wobei die Banken sowohl für ausgehende als auch für eingehende Zahlungen einen untertägigen Buchungsschnitt festlegen können. Daran ändern die neuen PSD ab November nichts. Die Dreitagesfrist wird aber ab 2011 auf den von Dir benannten einen Tag reduziert.


    Was in den PSD also der neuen Zahlungsdiensterichtlinie steht, sind Wertstellungsregeln. Eine Bank muss dann den Kunden so stellen, wie sie selbst belastet oder gutgeschrieben wird. Die Banken haben dann also tatsächlich zumindest im Standardgeschäft keine Wertstellungsgewinne mehr. Jede Bank darf aber mit Kunden wie bisher auch bilateral abweichende Regelungen treffen - der Kunde muss allerdings zustimmen!

    Zitat

    Original geschrieben von ruul85
    hallo ich habe am 22.5 bei vattenfall online einen strom vertrag abgeschlossen und bekomme ab 1.8.09 strom von vattenfall ...kann mir jemand sagen wann die payback punkte kommen?


    Vorausgesetzt Du hast auch über Payback bestellt, sollten die Punkte auch am 01.08. spätestens da sein... wenn nicht, kurze Info an Payback mit Buchungsdatum und Kundenummer von Vattenfall aus Deiner Lieferbestätigung und dann gehts ganz schnell...

    und meine Hanse-Merkur erlässt mit von vornherein 50% des Grundbeitrages solange ich nicht zum Arzt gehe und was abrechne... Tarif ProFit


    solche Vergleiche ohne dahinter stehende Angaben zu Personen, Leistungen und Preise sind doch nicht zielführend...