..und nirgendwo steht, dass Überweisungen ab November 2009 am nächsten Werktag gutgeschrieben werden müssen... aber richtig zitiert hast Du schon mal....
"Artikel 69
Zahlungsvorgänge mit Transfer auf ein Zahlungskonto
(1) Die Mitgliedstaaten schreiben dem Zahlungsdienstleister des Zahlers vor, sicherzustellen, dass nach dem Eingangszeitpunkt gemäß Artikel 64 der Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. Bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister jedoch eine Frist von maximal drei Geschäftstagen vereinbaren."
...und genau so wird es ab dem im Herbst gültigen AGBs und den "Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr" bei den Banken stehen... was somit die "Vereinbarung zwischen Zahler und seinem Zahlungsdienstleister" darstellt... erkennst Du die die neuen SB nicht an, gilt die Regelung des Überweisungsgesetzes von drei Tagen...
Artikel 69 regelt aber nur die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers... also der Bank des Empfängers....
Für den nächste Schritt sorgt dann Artikel 73 der besagt dass die Wertstellung beim Empfänger selbst der gleiche Tag sein muss... bzw beim Auftraggeber die Belastung frühestens mit der Wertstellung erfolgt wie auch das Konto seiner Bank belastet wird....
Ich bin übrigens beim größten deutschen Bankenrechenzentrum genau mit deisem Thema beschäftigt....
Eine recht sinnvolle Seite zum Thema ZV ist übrigens http://www.zahlungsverkehrsfragen.de