okay bestellung kommt per email
Beiträge von SteMa
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sehen meine müde augen das richtig?
Legend für 0 euro und 2 x 60 euro ?
ist das hp notebook cq56 auch für 0 euro und 2 x 60 Euro?
Können auf eine person bzw gewerbetreibenden 4 karten geschaltet werden?
grüße
stefan
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Hi Boris, für deine Tipps bin ich echt dankbar =)
Ich hab eins nicht ganz verstanden
ZitatAber Vorsicht: Ich weiß jetzt nicht, ob Du noch zusätzlich einen Arbeitnehmerjob hast. Falls ja, sollte das Kennzeichen vom Smart nicht identisch mit dem sein, mit dem Du jeden Tag zu Deiner Arbeit fährst! Dann wäre die Privatnutzung nachgewiesen! Auch zählt jede Fahrt zur Arbeitsstelle, auch Deinem eigenen Betrieb, als Privatfahrt! Ich gehe aber davon aus, das Dein Kleingewerbe unter Deiner Wohnadresse angemeldet ist, falls nicht, aufpassen, dann solltest Du offiziell mit einem anderen Fahrzeug dahinfahren und der Smart auf dem "Firmengelände" nachts stehen.
Ich habe einen regulären Job, in Mönchengladbach ich selbst wohne im Kreis Viersen, was meinst du denn mit dem nicht identischen Kennzeichen? von den Buchstaben? Oder die des Ortes?
Mein Kleingewerbe ist auf der Wohnadresse gemeldet. Und meine Familie besteht aus 3 Personen Frau Kind und ich =)
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Hi Boris,
also von meinem regulären job haben wir ebenfalls fahrzeuge. Die wir nutzen können, ohne das groß tam tam gemacht wird =)
Und noch habe ich einen Zafira also hauptfamilienauto. Der firmenwagen würde dann auch nur als dieser genutzt, fahrten zur bank post usw. Kann man auch werbefahrten machen? Der Smart soll ja mit werbung beklebt werden.
Wie verhält sich das denn mit einem fiorino z.b wie wird das denn verrechnet kann ich da quasi die ganzen aufwendungen absetzen OHNE dafür eine Einnahme buchen zu müssen?
Dann wäre das natülrich auch eine interessante alternative, ich meine das unsere alten pandas aus dem zivildienst auch als lkws zugelassen waren die hatten so einen anbau dran =)
Vorsteuerabzugsberechtigt bin ich nicht.
Beim firmenleasing gibts aber so wie ich finde bessere angebote ohne anzahlung.
Wie würde das denn bei der Vermietungsversion laufen? Meine firma zahlt mir dann 30 cent pro KM? Wie weise ich das denn nach? mit fahrtenbuch?
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Moin zusammen,
kann mir kurz jemand vor augen führen wie es sich bei einem nebengewerbe und einem leasingfahrzeug verhält?
Ich brauche für mein nebengewerbe für werbe und botenfahrten einen kleinen smart, der halt auch als eyecatcher.
So die frage ist nun was günstiger ist die 30 cent variante oder die 1 % variante.
Verstehe ich das richtig, das bei der 1 prozent variante 1% des Listenpreises als Gewinn gebucht wird und dagegen dann sämtliche kosten des Wagens gerechnet werden können?
Das würde sich doch steuerlich die Waage halten?
15000 LVP 1 % = 150 Euro
Leasingrate ca 150 EuroDas würde sich doch steuerlich nicht viel tun oder?
Vielleicht kennt sich ja damit etwas besser aus als ich =)
grüße und dank im voraus
stefan
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Zitat
Original geschrieben von delli1
Willkommen zurück! Läuft wohl doch besser mit der bösen, ständig nachfragenden TT-Userschaft?Wieso willkommen zurück? war er weg?
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Und gibts da nicht auch den Punkt, wenn man 2 x im Jahr mit mehr als 25 geblitzt wird das einem das als gewohnheit unterstellt wird und man dann unter umständen auch 1 Monat lang laufen darf?
Ich bin nämlich momentan auch etwas vorsichtiger Unterwegs da ich im Mai mit 27 zu schnell geblitzt wurde =)
Hier gefunden:
Grundsätzlich...
Richtig ist, dass bei 2 x 26+ km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung in der Regel ein Fahrverbot verhängt wird.
Falsch ist, dass bei Nichterreichen von "2 x 26" grundsätzlich kein Fahrverbot verhängt werden darf. Dieser Umkehrschluß ist unzulässig.
Für ein Fahrverbot können zwei Gründe herhalten, dies ist die Verhängung wegen grober Pflichtverletzung und/oder Beharrlichkeit.
Grobe Pflichtverletzung kann auch bereits durch einen Einzeltatbestand erfüllt werden, vgl. Regel-Fahrverbote gem. Bußgeldkatalog z.B. bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Beharrlichkeit (oder mangelnde Rechtstreue) liegt hingegen vor, wenn zwischen mehreren Tatbeständen ein "innerer Zusammenhang" und "zeitliche Nähe" existiert. Neben den klassischen Regelfällen ("2 x 26")wäre auch im Einzelfall ein Fahrverbot z.B. bei 25 / 21 / 23 km/h begründbar...
Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung kann auch gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKat 2002 (also "2 x 26") nicht vorliegen, OLG Düsseldorf NZV 94 239, vorausgesetzt, der beharrliche Pflichtverstoß ist von ähnlich starkem Gewicht, Oberstes Bayerisches Landesgericht DAR 95 410, 98 448, OLG Düsseldorf DAR 99 324. Dies gilt z.B. auch im Falle des Rechtskräftigwerdens der die voraufgegangene Ordnungswidrigkeit ahndenden Entscheidung erst nach Begehung der weiteren OW, OLG Düsseldorf NZV 94 41 [...], sofern der Betroffene bei Begehung der Wiederholungstat von der Entscheidung Kenntnis hatte, OLG Hamm NZV 98 292, 00 53.
*** Achtung: Die 1-Jahres-Frist muss also nicht zwingend vom Zeitpunkt der Rechtskraft des vorherigen Verstoßes an gerechnet werden, es kann reichen, wenn der Betroffene bei Begehung der Wiederholungstat von der Entscheidung (=Bußgeldbescheid) Kenntnis hatte...!!
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Was würde denn ein Netzbetreiber LEgend kosten?
grüße
stefan
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Moin zusammen,
momentan gibt es auf der centerparcs seite eine nette Aktion, wer bis zum 15. November bucht bekommt 50 % Rabatt auf den regulären Preis
Wir haben uns für Erperheide entschieden mit kindern echt ein Hit, dort waren wir voriges jahr aus der schnäppchen aktion.
Eine Woche von Montag bis Freitag kostet für 5 Personen 159 Euro. Aus einer Freundschaftswerbung hatte ich noch einen 100 Euro gutschein über das die Woche so nun 59 Euro kostet.
Ob hinter dem Link ein Ref hängt weiss ich leider nicht, wenn ja ist es auf jeden fall nicht meiner

http://www.centerparcs.de/DE/DE/angebote/OM1993_angebot
schöne Grüße
stefan
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Naja ob ich aber für 120 Euro Ersparnis einen Kredit bei der SWK bank in anspruch nehmen würde?
Dann doch lieber alles direkt über o2