Beiträge von *Hirschi*

    Zitat

    Original geschrieben von Allchin
    .....................
    Mir persönlich gefällt dieses dezente Tuning (oder bitte sag' mir den deiner Meinung nach richtigen Begriff für mein Auto).


    Ciao


    Den "richtigen" Begriff für diese Art Tuning verkneife ich mir lieber!:cool:
    Unter Tuning verstehe ich hauptsächlich, wenn man was verändert, was Leistung bringt. Ein Proll-Polo, der nur unnötig Krach macht, hat mit Tuning nicht wirklich was zu tun! Einem wirklich "Tuningbegeisterten" wird dein Polo nur ein Kopfschütteln entlocken! Du wolltest Kritik hören, jetzt hast Du sie! :D :cool:

    Re: 6820 wie Hörerlautstärke einstellen


    Zitat

    Original geschrieben von fischi333
    ............Leider steht in der Bedienungsanleitung nix davon drin..... ???


    Dann fehlt bei Deiner Bedienungsanleitung sicherlich eine Seite!? :rolleyes::D


    Edit: Joystick nach rechts = lauter , Joystick nach links = leiser ;)

    Das Ummeldeformular gibts hier , einfach ausfüllen, und dann mit einer Kopie Deines Personalausweises an o2 faxen.;)


    Edit: Wenn Du eine LOOP in einen Vertrag umschreiben willst, würde ich mir aber bei eBay eine "schöne" Nummer ersteigern. Die bei der obigen Auktion ersteigerte Karte wird wohl, von der Nummer her, nichts besonderes sein! Und die Frei-SMS und Easy-Money fallen bei einer Umschreibung in einen Vertrag sowieso weg! ;)
    Einen o2-Vertrag dann am besten online abschließen, dann gibts je nach gewähltem Tarif 100 oder 125 SMS gratis.

    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Hi,


    .....................
    Zu Mobilfunkverträgen, inzwischen ist was witziges passiert, bei den großen Anbietern wie D1,D2 Eplus und O2 kann man online Verträge schalten aber die dürfen keine !! Schufaauskunft einholen da sie keine Unterschrift von Dir haben. Glaube mal gelesen zu haben, das es Ärger gab, da die Einwilligung mit einer Unterschrift nur gültig ist !.......................
    Gruss


    Das wäre ja lustig. Soll das etwa heißen, daß bei allen online abgeschlossenen Mobilfunkverträgen keine Schufa-Auskunft eingeholt worden ist? :confused:


    Edit: Aber eine Unterschrift bekommt der Netzbetreiber ja spätestens bei Auslieferung der SIM-Karte, da wird dann sicherlich nachträglich noch eine Auskunft eingeholt, wenn dies nicht schon vorher (still und heimlich) geschehen ist!?

    Zitat

    Original geschrieben von Rincewind
    Ich bin mir nicht sicher ob du dir darüber überhaupt ein Urteil erlauben kannst!
    Ich gehe mal davon aus, das du noch nie LKW gefahren bist oder?


    Darüber kann ich mir sehr wohl ein Urteil erlauben, denn ich fahre seit 20 Jahren mehrmals wöchentlich LKW! ;)


    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Das mit dem Fahrstil ändern lass wollen wir mal lieber vergessen,
    es gibt eh schon zu viele die ohne Rücksicht auf Verluste einfach rüberziehen, und ich meine da jetzt nicht LKW, die blinken immerhin meist noch so früh dass man keine Vollbremsung machen muss.


    Halt! Ich habe nicht dazu aufgefordert, ohne Rücksicht auf Verluste zu fahren. Aber leider sind viele Leute (nicht nur ältere) nicht in der Lage, abzuschätzen, wie schnell sich ein von hinten kommendes Fahrzeug annähert!
    Da stellt sich mir oft die Frage, warum manche Leute, die minutenlang hinter einem LKW herkrabbeln, ausgerechnet dann auscheren wollen, wenn sich Fahrzeuge im Überholvorgang befinden?! Manchmal einfach nur krank!:mad:

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    Original geschrieben von Rincewind
    Dann tritt doch einfach den Gegenbeweis an ;)


    Gern, hier der vollständige, und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Urteilstext:


    KG, Urteil vom 07.10.2002 - 12 U 41/01 (DAR 2002, 557)


    Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen/Wenden zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers/Wendenden (ständige Rechtsprechung).


    Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers/Wendenden haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung).


    Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i.S.d. § 9 I S. 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann; maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.


    Eine "unklare Verkehrslage ", die nach § 5 III Nr. 1 StVO das Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf. Sie ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden; dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte und dem nachfolgenden überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte.




    Zitat

    Original geschrieben von Rincewind PS: ISt dir eigentlich klar, das sich eine langsamerer PKW oder LKw genauso ärgert, wenn er über mehrere Kilometer blinkt und nicht rauß gelassen wird?:confused:


    Natürlich ist mir das klar. LKW`s haben ihre eigenen (manchmal unschönen) Methoden, um die Fahrbahn zu wechseln, darauf braucht man hier nicht näher einzugehen. Aber wenn man als PKW-Fahrer über mehrere Kilometer hinweg nicht in der Lage ist, die Spur zu wechseln, sollte man entweder seinen Fahrstil überdenken, oder die Anschaffung eines "gescheiten" Fahrzeugs in Erwägung ziehen!:cool: