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Original geschrieben von Rincewind
Dann tritt doch einfach den Gegenbeweis an 
Gern, hier der vollständige, und nicht aus dem Zusammenhang gerissene Urteilstext:
KG, Urteil vom 07.10.2002 - 12 U 41/01 (DAR 2002, 557)
Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit dem Linksabbiegen/Wenden zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers/Wendenden (ständige Rechtsprechung).
Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers/Wendenden haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung).
Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i.S.d. § 9 I S. 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann; maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit.
Eine "unklare Verkehrslage ", die nach § 5 III Nr. 1 StVO das Überholen verbietet, liegt vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf. Sie ist insbesondere dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden; dies ist der Fall, wenn an einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, dies der nachfolgende Verkehr erkennen konnte und dem nachfolgenden überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war. Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte.
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Original geschrieben von Rincewind PS: ISt dir eigentlich klar, das sich eine langsamerer PKW oder LKw genauso ärgert, wenn er über mehrere Kilometer blinkt und nicht rauß gelassen wird?:confused:
Natürlich ist mir das klar. LKW`s haben ihre eigenen (manchmal unschönen) Methoden, um die Fahrbahn zu wechseln, darauf braucht man hier nicht näher einzugehen. Aber wenn man als PKW-Fahrer über mehrere Kilometer hinweg nicht in der Lage ist, die Spur zu wechseln, sollte man entweder seinen Fahrstil überdenken, oder die Anschaffung eines "gescheiten" Fahrzeugs in Erwägung ziehen!:cool: