Beiträge von *Hirschi*

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    Original geschrieben von huberandi
    Wo wird einem was bei der Rückgabe abgezogen nur weil die Folien weg sind? Da hätte ich schon ein paar mal was abgezogen bekommen.........

    Dann hast Du Glück gehabt. Kann einem aber passieren, da der Händler so ein Gerät nicht mehr als neu wieder verkaufen kann.;)

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    Original geschrieben von bz_star
      *Hirschi*


    Verstehe deinen rauen Unterton garnicht, was soll das ? Der TE hat eine normal Frage bzgl. eines Problems gestellt, da muss man nicht SO antworten, oder ?

    Stimmt, muß man nicht! Allerdings kann man sich Probleme auch selbst einreden. Sollte es neuerdings allerdings Usus sein, Handys und deren Schutzfolien in eine Schieblehre zu quetschen, habe ich etwas verpasst, und bitte um Entschuldigung!


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    Original geschrieben von bz_star .... Würde von der Garantie gebrauch machen und es zurück schicken, wenn die Qualität nicht stimmt.

    So einfach ist dass, denkst Du?

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    Original geschrieben von Qumpel
    Ja genau...nichts Eiligeres ;-) als die Schutzfolien abzuziehen.

    Super..!


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    Original geschrieben von Qumpel Ohne sie abzuziehen hätte ich weder den in meinen Augen zu großen Spalt, noch die Erhebung bemerkt, da die Folie ja selbst schon 0,2 mm stark ist....

    Aha, jetzt kommt plötzlich auch noch ein zu großer Spalt hinzu!? :rolleyes:
    Dann mess mal beide Schutzfolien. Sollten die "zufällig" gleich dick sein, hätte man den Höhenunterschied auch feststellen können, ohne diese abzuziehen! :cool:
    Allerdings hättest Du dann jetzt nicht noch über den zu großen Spalt jammern können!

    Re: 6700 Spaltmaße und Höhendifferenz TFT zu Nav-Keypad


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    Original geschrieben von Qumpel .......
    Ist das bei einem Geräteneupreis 299,- EUR denn ok so, was habt ihr da?......


    Das einzige, was wohl nicht ok ist, ist der Gerätepreis!
    Aber da Du ja nichts eiligeres zu tun hattest, als die Schutzfolien abzuziehen, hat sich eine Rückgabe (ohne Abzug) wahrscheinlich sowieso erledigt!

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    Original geschrieben von monty_carlo ........ und woran kann das liegen das bei einem IMEI-Check keine daten von dem telefon vorhanden sind?


    Hast Du zufällig bei http://www.numberingplans.com/ die IMEI prüfen wollen? Falls ja, dort wurde vor einiger Zeit nicht mal ein 6300i erkannt. :eek:


    Aber wenn ihr deswegen schlaflose Nächte habt, solltet ihr das Handy wieder verkaufen, es lässt sich sicher ein anderes, günstiges finden, wo alles passt!? ;)

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    Original geschrieben von monty_carlo
    ....Er hat ihr einen Kassenbon mitgeschickt wo auch die Seriennummer des Telefons draufsteht, jedoch will er ihr nicht sagen, bzw. kann er ihr nicht sagen wer der Erstbesitzer war...

    Ein Kassenbon mit IMEI ist doch gut, was will man mehr?


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    Original geschrieben von monty_carlo Betrug? Geklaut? Oder einfach nur Pech?

    Nur Paranoia!


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    Original geschrieben von monty_carlo edit: Ach und das Telefon wird an Ihrem PC auch nicht erkannt :(

    Liegt am Nutzer des PC`s, und garantiert nicht am Handy!;) Meist hilft es, die PC-Suite komplett neu zu installieren.

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    Original geschrieben von lexo321 .....
    Ich hab ja nicht gedrängelt wir waren mit 2 Autos (ich und ein Freund) auf der Autobahn und wir wurden beide aus dem Verkehr gezogen nur das ich eben gefilmt wurde weil ich hinterher gefahren bin.

    Ändert nichts an der Tatsache, ob man den vorausfahrenden kennt, oder nicht!




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    Original geschrieben von lexo321 ...... Das Bußgeld würde ca. bei 160€ liegen (Strafe 1) 3 Punkte (Strafe 2) und einen Monat Fahrverbot (Strafe 3).


    Sind für mich 3 Strafen auf einmal. Wobei man doch eigentlich nur einmal für etwas bestraft werden darf.

    Ist halt die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung. Die 160 € für den (meist kurzfristigen) Lerneffekt, die 3 Punkte, damit man länger was von der Sache hat, und das Fahrverbot, um einen Denkanstoss zu geben, ob die Aktion wirklich nötig war!
    Tröstlich ist nur, dass man beim ersten Fahrverbot aussuchen kann, wann man Urlaub nimmt, oder den ÖPNV benutzt. :D
    Der "Lappen" muß nur innerhalb von 4 Monaten nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, bei der zuständigen Bußgeldstelle abgeliefert werden.;)