Beiträge von fragger123

    Was kann ich denn machen, wenn ich einen Artikel verkauft habe und der Käufer in Spanien der Meinung ist, er war jetzt bei seinem Händler (5Tage nach Kauf, bezahlt und versandt ist noch nichts) und das Produkt würde bei seinem Fahrzeug nicht passen, er möchte daher den Kauf abbrechen.
    Ich würde den Kauf gerne durchziehen, aber im Ausland ist ja nochmal schwieriger als in Deutschland rechtlich gesehen....

    Positive Fortführungsprognose vorhanden, somit schonmal die Insolvenzantragspflicht entfallen.
    Hohe Vblk ggü Gesellschaftern, wenn man dort im Rang zurücktritt ist das EK schon fast wieder positiv ;)


    Schreibfehler kommen überall vor, sollte aber nicht sein.


    Natürlich kann man (insbesondere vor BilMoG) über Sonder-Abschreibungen o.ä. Ergebnisse auch drücken um Steuern zu sparen

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    @all


    Es gilt das Rechtsfahrgebot, aber:


    Es gab diverse Untersuchungen, daß die Unfallgefahr durch den ständigen Spurwechsel um bis zu 35 Prozent steigt.


    weil >50% der Autofahrer auf der Autobahn überfordert sind. Da kann aber die Regel nichts dafür!


    Danke,
    dachte ich mir schon.
    Aber das mit dem ersten Girokonto könnte man ja auch als Neukundenklausel auslegen und VW beruft sich dann darauf, dass ich keinen Anspruch mehr aufs SGH habe oder ist das unkritisch? Musste damals beim VW Konto schon wegen dem SGH rumdiskutieren