Beiträge von big_daddy2008

    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    das Problem duerften Firmen wie gm selber sein


    Das sollte ja mal klar sein, das gm das Prob ist, ich bezog mich auf das fehlende OS.




    Keine Sorge,bin seit mehreren Jahren treuer T-Mobile Kunde.


    Ich nenne ein 3G Iphone und ein E71 mein eigen.


    Und stehe weder auf Provider Verträge noch auf billig Notebooks ;)


    Meine OS Lizenzen sind alle echt.
    Da ich mir jedes Jahr ein neues Notbook (mit OS) gönne,
    habe ich auch keine Probleme mit Raubkopien ;)

    Da geb ich Dir voll und ganz recht.


    Doch bei unserer "Geiz ist geil" Gesellschaft sag ich nur


    Gier frisst Hirn


    Es gibt genügend die gerade noch genügen Bonität für die 2 Verträge haben und sich dann wie ein Schnitzeln freuen weil sie zB. einen Laptop und ne PS3 haben.


    Deswegen gibt es immer Menschen die auf solche Angebot anspringen...

    @ polli


    So nen Mist habe ich schon lange nicht mehr gehört, wie das was Du von Dir gibst...


    Ein paar Semester Jura?
    Naja, lieber 5Stunden Jura am Tag als kein Schlaf.


    Du solltest ein paar Semester in Physik und Chemie machen oder wie erklärst du mir das?


    Zitat

    das Ding hat wirklich vom puren anschauen deutlich sichtbare Microkratzer bekommen


    Wie siehst Du denn Deine Sachen an?
    Oder bist Du Edward mit den scherenhänden...?? :confused:


    Die PS3 hatte deutliche Spuren und keine Microkratzer.


    Ich selbst habe eine Playstation 3 und meine sieht nach ca einem Jahr nicht
    so halb verkratzt aus, wie auf den Bildern von gm!!!
    (und ich habe keine Samthandschuhe an :D )




    Zitat

    die Information das der Mobilfunkvertrag nicht zu kündigen ist beruht auf einer Klausel welche mobilcom schon seit Ewigkeiten in seinen Verträgen stehen hat. Über die rechtliche Substanz lässt sich streiten - aber mit Mobilcom und nicht getmobile!


    Hast Du den Beitrag gesehen?
    1.gm will die Verträge nicht in Storno geben, weil sie sich auf die kaputte PS3 berufen.
    Nach dem Gesetz muss Händler die Ware zurücknehmen.
    Sollte diese einen Schaden oder deutliche Gebrauchsspuren aufweisen, kann der Händler ein Wertausgleich verlangen, nicht mehr und nicht weniger.
    2. Hat man bei Mobilfunkvertägen 14Tägiges Widerspruchsrecht.



    Zitat

    ich bin mir absolut sicher das gm nicht die im TV gezeigten Bilder der PS3 mit der falschen Seriennummer als Beweis an stern.tv geschickt hat sondern sicherlich drin stand das es sich dabei um Beispielbilder handelt.


    So einen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.
    Ich habe lange Zeit für eine grosse Deutsche Autovermietung als Stationsleiter gearbeitet und Schäden an Fahrzeugen waren Alltag.
    Nur kann ich einem Kunden der einen Kratzer in ein Auto gemacht hat nicht einfach irgend ein Foto von einem verkratzten Wagen senden.
    So etwas ist in höchstem grade unseriös und -meiner Meinung noch- vorsätzlicher Betrug