Beiträge von Buzzwords

    Du schreibst etwas von Simyo, also Nutzung privat im E-Plus-Netz für 9,90 €.
    Wenn Dir UMTS mit zumeist max. 384 kBit/s down genügen ist das okay.


    Und zu T-Mobile:
    Wenn Du kein "Dauer-Onliner" bist, gibt es die Zeit-basierte Option mit 300 Minuten, also 5 Stunden im Monat für 4,95€.
    Nennt sich web'n'walk Time 300 und ist zu (älteren) Sprachtarifen zubuchbar.
    Wenn Dir das nicht genügt. kannst Du jederzeit upgraden auf besagte HandyFlat für 15€ (bzw. 10€ bei teureren Sprachtarifen).
    Beide Optionen haben eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    ..7€ deshalb, weil ich jedes Jahr kündige und über Conrad neu bestelle (22,90x12+9,90 für Installation macht 285 EUR, abzgl. 200 EUR Gutschein). Dazu kommen allerdings noch ein paar Euro für vernünftige Telefonie mit Sipgate.


    19,90€ sind es für die Installation seit - ich glaube - April 2009.
    Und 200€ gibt es auch erst seit 2008 - und überhaupt, als Bestandskunde unter unveränderter Adresse bekommt man keinen Neuanschluss von Kabel Deutschland, selbst nach einer Kündigung nicht.

    Nicht vergessen sollte man die Telekom-Tochter congstar, die neben Mobilfunk- auch Festnetzanschlüsse anbietet, und zwar solche ohne "echten" Telefonanschluss.
    Wer mit Voip-Telefonie also leben kann, kann ja auf ein günstigeres ("Double-Play", also OHNE IPTV) VDSL-Angebot von congstar warten.
    Das kann allerdings noch dauern:
    außer dem "Test" im Juni gab es von T-Home selber derlei noch nicht wieder...

    Mittlerweile kostet das Google-Phone von T-Mobile G1 schwarz/weiß (also das "alte") nur noch 8,36 € (zzgl. MwSt.).
    Bleibt der Preis vom G2 Touch auf absehbare Zeit unverändert (bei 83,99 netto), wo doch schon ein neues Android-Handy von Huawei (U8220 aka T-Mobile Pulse, Artikel-Nr. 999 16 334) angekündigt ist (und Motorola wohl auch - in Deutschland?- in Kürze ein Android/Google-Handy herausbringen will)?


    Und wie sieht es mit anderen Herstellern aus,
    am 27.05.2009 schreibst Du, Erdenbewohner, hier im Thread:
    - Samsung S7220, Preis 4,16 Euro
    - Samsung S8300, Preis 67,18 Euro
    - Samsung M7600, Preis 16,76 Euro
    Samsung-Handies gehen also auch noch zumindest bei Vertragsverlängerungen?

    Zitat

    Original geschrieben von f0rest
    ..
    nach meinen letzten news recherchen wurde keine einigung mit der telekom diesbezüglich erzielt, d.h. noch kein VDSL ab morgen bei 1und1


    Es gibt jetzt durchaus VDSL - um genau zu sein: VDSL2 - bei http://www.1und1.de/dsl
    Was besagte "Einigung" betrifft, geht es um die in der Tat noch nicht zustande gekommene Eingung der Überlassung von Leerrohren oder zumindest des Zugangs zu den "grauen Kästen" / Kabelverzweigern der Telekom am Straßenrand; deshalb wird VDSL(2) jetzt von 1&1 / Vodafone / demnächst xyz auf Resale-Basis vermarktet, sprich:
    so wie das am Anfang (so ums Jahr 2002/2003 herum) bei ADSL, später ADSL2+ auch war. Konkret heißt das natürlich auch: wenn irgendein Fehler auftritt oder eine Störung von Dir als Endkunde bemerkt wird und Du sie bei 1&1 bzw. Vodafone meldest, müssen die das erst bei der Telekom melden, diese den Mangel beseitigen, die Beseitigung zurück an 1&1 bzw. Vodafone melden und einen abschließenden Test durchführen. Dieses "Spielchen" kann natürlich dauern, weil eben mehrere Unternehmen involviert sind, und bevor besagte Einigung betreffend die Verwendung der Leerrohre bzw. der Kabelverzweiger nicht zustande kommt, wird sich an diesem Zustand nichts ändern.
    Jedenfalls was DSL betrifft; bei Kabel-Internet wiederum sind nicht nur weniger Unternehmen (nämlich genau eines) involviert, es sind sogar teils höhere Bandbreiten (siehe Kabel BW) möglich.
    Wenn jetzt Kabel Deutschland auch noch höhere Bandbreiten anbietet (es gab in Hamburg bereits ein Pilotprojekt mit 100 MBit/s down), dürfte man dort am besten "bedient" sein: nur 12 Monate (und nicht wie bei Kabel BW / 1&1 / Vodafone / Telekom aka T-Home 24 Monate) Mindestvertragslaufzeit - und bei Kabel Deutschland gibt es seit heute eine rund um die Uhr kostenlos erreichbare Störungs-Hotline :-)

    Fairpay prepaid / E-Plus


    Wer eine Prepaid-Karte / SIM von Conrad Electronic - z.B. aus einem Bundle mit einem Handy - hat, sollte wissen:
    der Tarif wird von E-Plus auch als Free&Easy angeboten, heißt bei Conrad aber "Fairpay prepaid" und fällt unter eine Änderung mit Wirkung ab 1.9.09.
    Quelle: die Conrad-Hotline,
    die auch bestätigte, dass von einem Sonderkündigungsrecht bis 10.9.09 Gebrauch gemacht werden kann.


    Für Einzelheiten siehe hier:
    http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=4


    Sonderkündigung muss schriftlich gegenüber E-Plus direkt erfolgen,
    es genügt die Unterschrift unter einem formlosen Schreiben per Fax an die:
    0331 / 700 3130
    --> Guthaben auszahlen lassen möglich, hier schreibt aber einer:
    http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=6
    "Wenn dir der Aufwand, SIM-Karte samt Ausweiskopie dort hin zu schicken und wochen-, besser monatelang auf die Auszahlung zu warten nicht zu groß ist: Ja."
    Ob ein einfaches Fax genügt und dann einfach die SIM von E-Plus deaktiviert wird, weiß ich (noch) nicht.



    Übrigens:
    Bei E-plus ist die (ja, durchaus, Prepaid-)SIM unter der Adresse registiert, die man beim Kauf angeben musste; wer danach umgezogen ist, sollte an eine Personalausweis/Reisepass-Kopie denken..

    Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    ...Fraglich ist aber, ob das ganze nicht doch als Fernabsatzvertrag gewertet werden muss. Erst neulich lass ich darüber, das eine "Drückerbande" durch diese Methode (Anrufen und dann Besuchen) die Widerrufsfristen umgehen wollte, da diese ja bei Haustürgeschäften nicht erst mit Lieferung beginnen, sondern schon früher und das "böse Erwachen" dann nach Ablauf der Frist beginnt. Das Gericht durchschaute aber die "Methode" und urteilte zugunsten des Verbrauchers. Leider finde ich das Urteil nicht mehr.
    ..


    Folgendes gerade gefunden:
    http://www.online-und-recht.de…Brandenburg-20090402.html
    "..Ein halbes Jahr später widerrief der Kläger den Vertrag. Er war der Auffassung, dass es sich um ein Haustürgeschäft handle, da die Veranlassung für eine Auftragserteilung von dem Beklagten gekommen sei. Daher begehrte der Kläger von dem Beklagten die Rückabwicklung eines Vertrages über die Lieferung eines Brennwertkessels.



    Entscheidung:


    Die Richter entschieden zugunsten des Klägers. Zwischen den Parteien sei ein wirksamer Vertrag über die Lieferung der Gastherme geschlossen worden, den der Kläger wirksam nach den Regelungen eines Haustürgeschäfts widerrufen habe.
    ..."


    6 Monate nach Vertragsabschluss, das sollte doch genügen...!?