ZitatOriginal geschrieben von Anbei
Wenn Du seit dem 01.11. aus der Wohnung raus bist, hast Du das dem Stromanbieter gemeldet? Wenn nein, warum nicht?
Selbst wenn Dein Mietvertrag noch läuft, kannst Du ja schon einen Abschlußrechnung beantragen, da Du ja nicht mehr in der Wohnung lebst.
Üblicherweise erfolgt die Ablesung nicht nur durch den Mieter (und meinetwegen seinen Verwandten/Bekannten = parteiisch), sonden auch gleichzeitig durch den Vermieter/Hausverwalter/Hausmeister und/oder den Nachmieter - und der Zählerstand wird in einem Protokoll festgehalten und durch (zumindest) 2 Parteien (ungleich Mieter und Schwager) per Unterschrift bestätigt.