Hier ein originales Cover für 16,90€ :top:
Beiträge von Nokia6233
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Woher soll Apple merken, dass das Backcover getauscht wurde, wenn du selber ein neues, originales verbaust...

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Die Rückseite kannst du für 20€ in der Bucht kaufen und problemlos selber tauschen. Sind nur zwei Schrauben zu lösen :top:
Edit: Wenn Versicherung, dann wohl Haftpflicht

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Zitat
Original geschrieben von raix
Hi, mein WLAN nervt momentan etwas und ich würde gerne Kabel legen/ziehen.Darf ich das in einer Mietwohnung "einfach so"? Ich würde alles Aufputz machen, also Kanäle und Dosen. Hausverwaltung muss ich zu der Idee noch befragen, allerdings hat die uns schon verboten, das vergammelte Balkongeländer neu zu streichen...
Wie viel nimmt ein Elektriker pro Stunde ca. für solche Arbeiten?
Ich glaube in ein neues WLAN Netzwerk (Router + Sticks) zu investieren ist günstiger und bereitet dir weniger Kopfzerbrechen wegen der Vermietersache :top:
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Hier hätte sich deine durchaus kuriose Entdeckung sicher auch sehr wohl gefühlt :top:
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
(Und entgegen der landläufigen Meinung ist ein TV kein lebensnotwendiges Gerät
)Aber es gehört zu den Grundrechten sich über die Medien informieren zu dürfen, daher dürfen Fernseher auch nicht gepfändet werden. Höchstens eine Austauschpfändung, falls ne 1.000€ Kiste im Wohnzimmer steht

Aber gut, das gehört hier nicht zum Thema

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Mal dazu eine Verständnisfrage:
Lt. § 439 (Nacherfüllung) heißt es:
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Wieso kann dies der Verkäufer dennoch verweigern?
Im aktuellen Fall ist der TE doch massiv benachteiligt, weil das teuer bezahlte Gerät nicht genutzt werden kann, da es in der Werkstatt und nicht im Wohnzimmer steht.
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Zitat
Original geschrieben von Uelmuek
Trotzdem zählt die Bruttomiete (= Warmmiete).Hier mehr:
http://www.mietrecht-hilfe.de/…ietminderungstabelle.htmlEinige Urteile stehen echt in keiner Relation zueinander.
Bsp.:
Gestank wegen Frettchen eines anderen Mieters = 33%
Wohnzimmer wegen Wasserschaden einsturzgefährdet und somit nicht bewohnbar = 30% -
Aber wie verhält es sich denn in dem Fall mit den Nebenkosten wie Warmwasser und Heizkosten? Die sind doch nicht von dem Schaden betroffen :confused:
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Okay, mit Minderung der Kaltmiete scheint somit man auf der sicheren Seite zu sein.