Guten Abend zusammen!
Wir haben in unserer Mietwohnung seit etwa 3 Monaten ein Wasser bzw. Schimmelschaden an einem Dachfenster.
Das Problem haben wir der Hausverwaltung bereits mitgeteilt und die hat auch schon einen Gutachter vorbei geschickt. Dieser hat festgestellt, dass die Isolationswerte des Dachfensters nicht zu denen des Daches passen, wodurch es im Inneren des Dachfensters zu Schwitzwasser kommt (kein Lüftungsproblem!).
Das Schwitzwasser tropft dann auf die Rigips-Platte und wenn sich genug angesammelt hat, tropft es durch.
Da es dieses Problem laut Hausverwaltung in mehreren Wohnungen in unserer Straße gibt, soll es bei der nächsten Eigentümerversammlung besprochen werden, da wohl ein Austausch der Fenster unumgänglich ist (hohe Kosten für die Eigentümer).
Soweit ja alles in Ordnung, wäre da nicht das Problem, dass die nächste Eigentümerversammlung erst im Frühjahr/Sommer stattfinden soll. Somit haben wir den Schaden mindestens noch weitere 3-6 Monate.
Seit paar Monaten steht nun ein Eimer mitten im Wohnzimmer, sodass das Wasser nicht immer aufs Laminat tropft und dieses ggf. aufquillt.
Somit ergeben sich folgende Fragen:
- Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung?
- Wenn ja, in welcher Höhe kann man diese Ansetzen (Kaltmiete 480 EUR)?
- Muss ich den Anteil der Mietminderung bei Seite packen und nach Behebung des Schadens nachträglich begleichen?
- Falls Mietminderung in Anspruch genommen wird, wie geht man da vor, wenn die Miete eingezogen wird? Rückbuchen und dann geminderten Betrag separat überweisen?
Anbei zur besseren Beurteilung noch Fotos vom Schaden:

