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Nicht direkt eine Frage zu eBay sondern zu PayPal.
Ich habe bei einem englischen Händler was bestellt (Wert ca. 22 GBP) und per PayPal bezahlt. Nun habe ich für diesen Artikel den Kaufpreis zurück bekommen, was der Händler in zwei Teilzahlungen gemacht hat. Keine Ahnung warum.
Für die erste Rückzahlung wurden mir keine Gebühren berechnet, allerdings für die zweite. Aus welchem Grund?
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Nicht direkt ein reiner Trockenrasierer da eine Kombination aus Naß- und Trockenrasierer, aber absolut zu empfehlen, ist der Philips Coolskin HS8420.
Hatte jetzt schon viele Rasierer ausprobiert, aber das Rasierergebnis und die Hautschonung von dem HS8420 sind wirklich beeindruckend. Da kann ich auch damit leben, dass die Pflegelotion zum nachfüllen sehr teuer ist.
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Inception 5/5
Klare Empfehlung für den Film, auch wenn der Eintrittspreis unverschämt hoch war :).
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Es wurden 6,90 EUR Versandkosten genommen.
Der Verkäufer teilte mit, dass die Kerzenständer (aus Glas) bei ihm noch heile gewesen sind.
Wie auch Mozart schon schrieb, bringt Dir auch die Paketversicherung nichts, wenn der Schaden aufgrund einer schlechten bzw. nicht ausreichenden Verpackung entstanden ist. Hier solltest Du Dich komplett an den VK halten.
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Zitat
Original geschrieben von Christian
Mein ganz persönlicher Aufreger heute:


Ich habe gedacht, ich sehe nicht richtig.
Alles anzeigen
Für solche Helden gibt es die hier :):

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Nerven mich auch und sind vor allen dingen auch gefährlich.
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Zitat
Original geschrieben von EliteSkilled
Ja es gibt mittlerweile die 8 GB Version vom 3GS.
Nur wer sich das holt muss dumm sein, wenn es fast für den gleichen Preis ein iPhone 4 mit 16 GB gibt.
Dafür kann man mit dem 3GS wenigstens noch halbwegs telefonieren wenn man es anfasst :D.
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Du meinst die 100 Euro „Freikaufpauschale“?
Ja die meint er. Lohnt sich aber in 99% der Fälle nicht, das Handy auf dem Weg vorzeitig freischalten zu lassen.
Entweder im Internet nach Alternativen suchen, oder als Lerngeld abhaken und sich gleich freie Geräte kaufen, die sind i.d.R. nur unwesentlich teurer in der Anschaffung.
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Danke für den Erfahrungsbericht. Werde das jetzt auch so machen, mir reicht der Aufwand so langsam mit dem blöden Headset :). Wenns verschwindet hatte ich halt Pech...
Werde zur Sicherheit noch ne Kopie von der Rechnung beilegen da ich das Ding deutlich unter Wert gekauft habe. oder ist das keine gute Idee?
Edit: Hat sich eh erübrigt die Frage da die Rechnung in jedem Fall dabei liegt, sonst krieg ich auch kein neues von dem Händler :).
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Eine Frage zum Zoll für den Versand eines Päckchens auf die Kanalinseln.
Was muss man bei den Positionen:
Zolltarifnummer (???)
Ursprungsland (also das Land in dem ich es gekauft habe?)
Wert (Kaufpreis? Marktwert?)
angeben damit es keine Probleme bei der Abwicklung durch den Zoll gibt? Der Inhalt des Paketes ist ein Bluetooth Headset, dass unter 50 € gekostet hat.