Beiträge von elknipso

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn nun jemand in einen erkennbare kostenpflichtigen Parkplatz einfahrt und sich innerlich denkt "ich will da zwar parken, aber nicht zahlen" oder dies gar aus seinem Auto plärren sollte, und folglich sein Auto dort abstellt ohne ein Ticket zu ziehen, schließt dieser genauso einen entgeltlichen Benutzungsvertrag ab.


    Seine zu seinem äußeren Verhalten, welches eindeutig auf einen Vertragsschluss gerichtet ist in Widerpruch stehende Willensäußerung, die sich gegen ein Vertragsschluss richtet ist unbeachtlich, sog. Protestatio facto contraria (non valet)


    OK, wobei dann wieder der Teil mit dem "offensichtlich kostenpflichtigen" Parkplatz auf wackeligen Beinen steht. Bei einem Parkhaus mit Schranke ist das klar, habe aber schon mehrere Parkplätze gesehen, unter anderem bei dem letzten wo diese Frage auf kam, die ohne ein Hindernis direkt von der Straße eben befahren werden können. Und im Eingangsbereich steht kein Wort von Kostenpflicht. Das ist erst ersichtlich wenn man aussteigt und Richtung Automat gehen sollte, was man aber nicht zwangsläufig muss. Geht man in der Richtung wieder vom Platz über den man eingefahren ist, sieht man die Schilder nicht unbedingt.


    Nebenbei bemerkt, geht es mir nur um den rechtlichen Sachverhalt weil mich das interessiert hat. Nicht dass hier noch der Verdacht aufkommt ich würde jemand um die 2 Euro prellen :).

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    Original geschrieben von sin-4711
    Was verlangst du denn? Einen Wertausgleich, den du nicht nachweisen kannst? Nur weil andere Auktionen höher enden oder bekanntermaßen in den letzten Minutren sehr häufig und sehr hoch geboten wird, ist das (leider) kein Nachweis, denn jede Auktion läuft anders.


    Davon abgesehen, was hast du von eBay erwartet?


    Das mindeste wäre wohl eine Erstattung der Gebühren gewesen.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Der Benutzungsvertrag mit dem Betreiber des Parkhauses wird regelmäßig durch Anbieten des Ziehens eines Tickets und das anschließende Herauslassen des Tickets geschlossen.


    Der Fall, dass AGB nur einsehbar sind, sofern man das Fzg. vorher abstellt und zu Fuß das Parkhaus betritt dürfte mittlerweile die absolute Ausnahme sein. Zudem scheitert eine Einbeziehung der AGB in einem solchen Fall nicht allein wegen der Unzumutbarkeit der Einsichtnahme, sondern schon deswegen, weil dann die AGB erst nach Vertragsschluss einbezogen werden.



    Moment. Punkt 1 würde bedeuten, dass man die AGB nicht akzeptiert hat, wenn man auch kein Ticket löst.
    Und zu Punkt 2, die Parkflächen die ich von der Kette kenne sind (bis auf wenige Ausnahmen) so aufgebaut, dass man auf den Parkplatz fährt (ohne irgendeine Schranke oder ähnliches), und die AGB an einem zentralen Punkt bei dem Fahrkartenauto stehen, welcher zu Fuß erreicht wird.

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    Original geschrieben von Bino-Man Da sollte man wirklich über die Anschaffung eines Heimkinos nachdenken :mad:


    Schon lange passiert :). Halte das auch für das sinnvollste. Man kann zwar immer noch ab und zu mal ins Kino gehen, aber es gibt nichts bequemeres als ein kleines Kino daheim. Und die Preise für die Anschaffung sind mittlerweile wirklich sehr sehr human.

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    Original geschrieben von schore3000
    Notebook/Netbook mit einem größeren Display als 10", aber keine >15" also irgendwas dazwischen.


    DVD Brenner sollte drinn sein ;)


    Preislich, sollten wir uns im Bereich von max. 350 Euro bewegen.


    Definitiv keine Chance! Vergiss es.
    Ich hatte vor einigen Monaten für mein 12" Subnotebook 500 Euro ohne BS bezahlt, und das ist immer noch ein riesiges unerreichtes Schnäppchen.
    Für die Subnotebookklasse mit 12", 13 oder 14" legt man normalerweise deutlich mehr hin.

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    Original geschrieben von Quindan
    Taschenkontrollen habe ich noch nie erlebt...


    Habe ich sowohl schon von anderen Freunden gehört, als auch in diversen Foren schon gelesen. Besonders gerne wohl bei Handtaschen...