Beiträge von jowe

    Frage 1:
    Das Land NRW hat mit allen 4 Mobilfunknetzbetreibern Rahmenverträge geschlossen.


    Frage 2:
    Wieviele Verträge pro Landesbedienstetem innerhalb des RV zugelassen sind, kann dir nur der Netzbetreiber beantworten - bei VF liegt die Beschränkung zurzeit bei 2 Verträgen je Mitarbeiter.


    Frage 3:
    Den Vertriebsbeauftragten im Großkundenvertrieb für den RV anrufen und die Antragsformulare mailen lassen. Die Nummer des VB im RV hat die Innere Verwaltung der Behörde, ersatzweise das FM als RV-Halter.


    Frage 4:
    Die Nummer wird aus dem Kontingent des RV zugeteilt. Bei einer MNP aus Altvertrag oder Übernahme aus Prepaid, wird natürlich diese Nummer in den RV-Teilvertrag übernommen.


    Frage 5:
    Eine Legitimation ist immer erforderlich. Je nach Netzbetreiber differiert jedoch die Qualität der Legitimation: Manchmal reicht die Nennung der RV-Nummer und man ist ohne weitere Unterschrift im RV, zumeist ist es aber erforderlich einen Nachweis der Dienststelle vorzulegen, die eine Beschäftigung beim Land NRW als Angestellte oder Beamter bescheinigt und/oder eine Kopie des Dienstausweises.


    Gruß,
    Joe

    Frage 1:
    Das Land NRW hat mit allen 4 Mobilfunknetzbetreibern Rahmenverträge geschlossen.


    Frage 2:
    Wieviele Verträge pro Landesbedienstetem innerhalb des RV zugelassen sind, kann dir nur der Netzbetreiber beantworten - bei VF liegt die Beschränkung zurzeit bei 2 Verträgen je Mitarbeiter.


    Frage 3:
    Den Vertriebsbeauftragten im Großkundenvertrieb für den RV anrufen und die Antragsformulare mailen lassen. Die Nummer des VB im RV hat die Innere Verwaltung der Behörde, ersatzweise das FM als RV-Halter.


    Frage 4:
    Die Nummer wird aus dem Kontingent des RV zugeteilt. Bei einer MNP aus Altvertrag oder Übernahme aus Prepaid, wird natürlich diese Nummer in den RV-Teilvertrag übernommen.


    Frage 5:
    Eine Legitimation ist immer erforderlich. Je nach Netzbetreiber differiert jedoch die Qualität der Legitimation: Manchmal reicht die Nennung der RV-Nummer und man ist ohne weitere Unterschrift im RV, zumeist ist es aber erforderlich einen Nachweis der Dienststelle vorzulegen, die eine Beschäftigung beim Land NRW als Angestellte oder Beamter bescheinigt und/oder eine Kopie des Dienstausweises.


    Gruß,
    Joe

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Selbst in Spanien hab ich Leute kennengelernt, die 5 km von mir weg wohnten und auch noch die gleichen Leute kannten.


    Ich kenne auch etliche Leute, die 5 km von mir weg wohnen und auch die gleichen Leute kennen, die ich kenne ... :top: ... dazu muss ich noch nicht mal nach Spanien reisen, um die zu treffen. :p


    SCNR :D


    Gruß,
    Joe

    Zitat

    Original geschrieben von alexinschweden
    ich meine, das wär ein Volvo aus den 50ern oder 60ern, der nur in ganz geringer Stückzahl gebaut worden wäre. Im Frühjahr war IMHO bei einer der zahlreichen Autosendungen (ich glaube motorvision oder abenteuer auto wars) ein Bericht über einen Schweizer zu sehen, der sich so ein Schätzchen richtig edel wieder hergerichtet hat. Hab aber mit diesen paar Infos noch nichts gefunden...


    Genau so ist es.
    Es ist ein alter Volvo TP21 aus den 50ern, konzipiert als Stabs-, und Funkwagen. Mit einem 3,7l Benziner und 90 PS. Kosename: Sugga (=Sau);)


    Gruß,
    Joe