Sorry, wenn ich euch mal eines schon fast gefestigten Feindbildes beraube:
Nicht jeder in der PKV Versicherte ist der smarte, gut verdienende und überaus gesunde Berufsanfänger mit einem Gehalt weit über der Beitragsbemessungsgrenze.
Nein, es gibt in diesem, unserem Lande (man verzeihe mir diese Anleihe aus lang zurück liegendem Vokabular) sehr wohl Menschen, die *gezwungen* sind (gemäß damaligem SGB), sich und ihre Angehörigen privat zu versichern.
Kleines Beispiel aus der NRW-Landesverwaltung:
Ein Beamter, Dipl-Ing. (FH) mit zusätzlich, qualifizierender Berufserfahrung, Alleinverdiener mit drei Kindern, bezieht ein (rein rechnerisches) Bruttogehalt von etwa 3200 EUR. Der Dienstherr übernimmt gemäß Beihilfeverordnung in aller Regel 70% der Krankheitskosten für die Erwachsenen und 80 % für die nicht erwerbstätigen Kinder.
Dies bedeutet:
Der Beamte muss zur Absicherung eines ungedeckten Kostenrisikos bei zwei Erwachsenen in einer Höhe von jeweils 30% und zusätzlich drei Kindern in Höhe von jeweils 20% eine private Absicherung durch eine PKV einkaufen. Diese private Absicherung nicht abzuschliessen, wäre mehr als fahrlässig - denn wer möchte schon bei unkalkulierbaren Kosten im Krankheitsfall mit seinem privatem Vermögen für diese Deckungslücke haften wollen.
Die Versicherung der vorgenannten Risiken kostet den Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag von etwa 400 EUR bei der PKV.
Es braucht nicht viel, um zu errechnen, das der zu zahlende Beitrag an die PKV etwa 12,5 % des Bruttoeinkommens des Alleinverdieners beträgt. Und zwar - ich erinnere - um bei zwei Personen 30% und bei weiteren 3 Personen 20% der Krankheitskosten abzudecken. Meines Wissens gibt es zurzeit keinen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, der mehr als 7,6 % seines Bruttoeinkommens aufwenden muss, um eine rechnerische 50% Abdeckung zur Versicherung seiner Krankheitskosten und der ansonsten - kostenfrei - mitversicherten Familienmitglieder zu gewährleisten.
Gruß,
Joe