Beiträge von pchb

    Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Moin!


    Diese Position mag ja ganz nett sein, aber bei einem Unfall können die Beine des Beifahrers ganz böse in Mitleidenschaft gezogen werden.


    Gruß, Diet


    Berechtigter Einwand! Ich habs mal so grob gegengehalten und es dürfte eigentlich keine Probleme geben. Da ist mehr als genug Abstand zu den Beinen.
    Hab mir den ProClip jetzt bestellt und dazu noch die passende Brodit Halterung für iPhones mit Schutzhülle.
    Zum Verbinden mit dem Autoradio (das kann man bestimmt klasse hinter der Halterung verstecken):
    http://www.amazon.de/gp/produc…tails?ie=UTF8&me=&seller=


    Und zum gelegentlichen Aufladen:
    http://www.amazon.de/gp/produc…tails?ie=UTF8&me=&seller=

    Soo, mein Anliegen - hoffe ihr könnt mir helfen :D :


    Ich suche eine Lüfterhalterung für meinen ZZZ, die man um 90° drehen kann(sprich ins Querformat).
    Dazu kommt, dass mein Iphone 3G ist in einer SwitchEasy Capsule Neo Schutzhülle eingepackt ist und da auch drin bleiben soll ;)
    Interessant finde ich diese Halterung von Philips:
    http://www.amazon.de/Philips-1…1255780990&sr=8-1-catcorr


    Wird aber wohl wegen meiner Schutzhülle nicht passen. Mein Radio hat vorne noch ein AUX-In Anschluss. Kann ich darüber das Iphone anschließen und dann die Navigation und die Musik über meine Lautsprecher hören?


    Hoffe ihr könnt mir eine passende Halterung empfehlen :-)

    Zitat

    Könnte es sein, daß gebührenfrei verwarnt wurdest?


    Nein, definitiv nicht.


    Zitat

    Wenn ein Aktenzeichen vorhanden, fragen was genau vorliegt


    In der Unfallmitteilung wurde unter Aktenzeichen die Behördenkennung, Unfalldatum und Unfallzeit eingetragen. Ich werde mich mal morgen erkundigen, (Telefonnummer der Dienststelle steht auf dem Zettel).


    Hoffen wir mal, dass ihr Recht habt und ich mich auch weiterhin auf 4 Rädern fortbewegen kann bzw. darf :)

    Zuerst hat einer der beiden Polizisten gesagt, dass es um die ~125€ + 4 Punkte und kein Führerscheinentzug werden wird. Dann haben beide Polizisten gegen Ende des Gesprächs nochmal gefragt, ob die das nicht in Erfahrung bringen können. Haben ihr Büchleich rausgeholt, haben es anscheinend nicht verstanden und konnten mir dann keine Antwort geben.


    Zitat

    Dass das ein Fehler war hast Du erkannt und wirst es wohl nicht so schnell wieder tun, oder?


    Ein Fehler war es auf jedenfall von mir und ich werde hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen :)


    Mitbekommen habe ich eine Durchschrift der Unfallmitteilung. Im Kopf wurde weder bei 'Verkehrsunfallanzeige wird nicht gefertigt [...]" noch "Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt [...]" angekreuzt. Aufnehmende Stelle, AZ + Daten der Fahrzeuge und Fahrer wurden notiert.
    "Hauptstoßstelle ankreuzen" ist bei mir 04 und beim LKW 01 rein geschrieben.


    Handskizze- soweit ich es lesen kann-: SAutl. -NachnamedesPolizisten-,weiß HAL-MB-93


    (ich hoffe das darf ich schreiben, sonst nehme ich es wieder raus)


    Hab keine Ahnung was mir diese Handskizze sagen soll.

    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Ein Verwarnungsgeld hätte die Polizei gleich vor Ort kassiert. Ich hab den Threadersteller aber so verstanden dass die Polizei ein Bußgeld angekündigt hätte.
    In dem Fall käme eigentlich nur der Vorwurf des Überholens bei unklarer Verkehrslage in Frage, der allerdings auf eher wackeligem Fundament stehen dürfte.


    Okay, dann darf ich mir wohl oder übel in den nächsten Tagen einen Termin beim Anwalt holen :o
    300€+ Gebühren + 4 Wochen Führerschein weg :flop:


    PS: Der eine Polizist hat irgendwas von >100 + 4 Punkten und kein Führerscheinentzug erzählt. Wollte dann nochmal in seinem schlauen Buch nachschauen und ist wohl zu dem Entschluss gekommen, dass er dieses Buch nicht versteht.


    Wie lange dauert es, bis so ein Bescheid ins Haus flattert?

    Erstmal einen riesen Dank für die rege Teilnahme!
    Was ich kurz klären möchte: Ich wollte dem LKW-Fahrer nichts in die Schuhe schieben, damit er einen Teil meiner Kosten übernimmt. Ich gehe davon aus, dass ich zu 100% meinen Schaden komplett tragen muss.
    Nur habe ich gedacht, wenn ich nicht die volle Schuld habe und der LKW zumindest eine Teilschuld bekommt, wird meine Strafe nicht so hoch ausfallen.
    Wenn ich ein Schreiben mit einem Busgeld von 100€ oder in ähnlicher Höhe bekomme - ohne Fahrverbot - , dann werde ich damit natürlich nicht zum Anwalt gehen.


    Inwieweit ist denn die Aussage von der Polizei für die Strafe bindend?
    Die haben mir gesagt: Ich hätte nicht überholen dürfen, der LKW-Fahrer hatte keine Chance auszuweichen und daher trifft mich die volle Schuld. An diesem Schild wäre ich schließlich 4x vorbei gefahren.
    Habe die Aussage erstmal so hingenommen und mich nahezu nicht geäußert (hätte aber auch keine Chance gehabt, die haben das sofort nachdem aussteigen gesagt), um nichts falsches zu sagen.
    Eigentlich habe ich recht gute Augen und das ich das Schild so oft übersehen habe, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Vor allem weil ichs vorher noch nie gesehen habe


    Was ich noch anmerken muss: Wir sind erst ~2km später auf einen Rastplatz gefahren, also kann der genaue Unfallort nicht ausgemacht werden.



    Nützt ja alles nichts, wenn der Bescheid kommt werde ich mehr wissen.


    PS: An welche Stelle muss ich mich wenden um die Beschilderung auf bestimmten KM herauszubekommen?

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Überhole ich dann (auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist), dann bin ich selber schuld. Der LKW Fahrer hat sich hier nichts zu schulden kommen lassen, warum soll er dann eine Teilschuld haben?


    Hätte der LKW Fahrer seinen Fuß um ein paar Zentimeter nach links verschoben (Unfallvermeidung), dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen. Da mein Wagen hinten nicht breiter wird (E60) und ich zu 90% schon vorbei und auf meiner Spur war, muss wohl noch etwas anderes an diesem Unfall schuld haben.


    Aber das sind nur Ausreden, natürlich ist es absolut mein Fehler gewesen. Und natürlich werde ich entsprechend gerade stehen, nur eben in welcher Höhe wird sich wohl zeigen müssen.
    Eine Geldstrafe ist eher zu verkraften als ein vier wöchiges Fahrverbot.


    Was meint ihr zu diesem Paragraphen:


    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung


    300€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.




    Dort steht zwar Gegenverkehr, aber man weiss ja nie :rolleyes:

    Danke für deine Antwort. Drogen waren natürlich nicht im Spiel.
    Ich muss sagen, dass mich deine Aussage sehr verwundert. Die Polizei hat mir gesagt, dass ich nicht hätte überholen dürfen. Daher trifft mich die volle Schuld.
    Aber es ist doch die Pflicht eines Jeden einen Unfall zu vermeiden. Dann müsste den LKW Fahrer doch auch eine Teilschuld treffen oder nicht? Er hätte einfach auf die Bremse treten können. Und wenn 90% meines Autos vorbei kommen, dann müssten auch die restlichen 10% passen.


    Ich werd den Bescheid abwarten und dann sofort zum Anwalt gehen.