Beiträge von eteog

    Vertrag läuft im Oktober aus, Kündigung am Montag gefaxt, heute der Anruf:


    sofortige Umstellung auf SuperFlat Internet Allnet (wegen benötigtem Datenvolumen nicht der Spezial!) zu 56,46 EUR Brutto Grundpreis (ohne neues Telefon, da ich auf´s 5er iPhone warten will), mit neuem Telefon dann 10 EUR mehr.


    Habe meine Kündigung sofort zurückgezogen und dankend angenommen :)

    Vielen dank, halte mein neues iPad seit heute morgen in der Hand :-)


    Kurze frage zum Clever Plus: ich konnte nirgends Informationen zum Tarif finden. Darf ich die SIM des Clever Plus im Testmonat auch im iPad verwenden und welches Volumen ist inkludiert, was passiert beim Überschreiten - Drosselung oder Berechnung nach Volumen?


    P.S. Die mitbestellte iTunes-Karte lag nicht bei und auf der Rechnung steht, dass die nachgeliefert wird. Laut eurer Homepage ist sie lieferbar. Wann kann ich mit dem Versand rechnen?


    Danke vorab für die Informationen!

    Setze es doch zurück und stelle es mit der alten Firmware über iTunes wieder her (wenn du das Update nicht eingespielt hast, müßte die 5.0.1 noch vorhanden sein).


    Alt+Wiederherstellenbutton in iTunes auswählen. Es öffnet sich ein Fenster und Du kannst die Firmware (*.ipsw) selbst auswählen.

    Grundsätzlich sind Löhne und Gehälter über 400 EUR nicht sozialversicherungsfrei, sondern sozialversichungsplichtig. Damit würde bei Überschreiten der 400 EUR Versicherungspflicht eintreten und du aus der Familienversicherung ausscheiden.


    Ist jedoch nicht die reine Lohnleistung bei über 400 EUR angesiedelt, sondern nur durch Zuschläge begründet, könnten die Zuschläge keine Anrechnung auf die SV-pflicht haben. Das ist allerdings dann von der Höhe des Lohnes abhängig.


    § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sagt, dass der Stundengrundlohn, aus dem die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ermittelt werden, auf 25 EUR beschränkt ist. Für den übersteigenden Teil besteht Beitragspflicht in der Sozialversicherung.


    Weitere Voraussetzungen:


    Die Zuschläge bleiben steuerfrei, soweit der Grundlohn, aus dem sie berechnet werden, 50 € nicht übersteigt.


    Sie bleiben darüber hinaus nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn folgende Prozentsätze nicht überschritten werden:


    für Arbeit am Sonntag (0.00 – 24.00 Uhr) 50 % des Grundlohns
    für Arbeit am 31.12. (14.00 – 24.00 Uhr) und an gesetzlichen Feiertagen (0.00 – 24.00 Uhr)125% des Grundlohns
    für Arbeit am 24. 12. (14.00 – 24.00 Uhr) und am 25.12., am 26. 12. sowie am 1. 5. 150% des Grundlohns
    für Nacharbeit in der Zeit von 20.00 bis 0.00 Uhr und von 4.00 bis 6.00 Uhr 25 % des Grundlohns
    für Nachtarbeit für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr 40 % des Grundlohns



    Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit

    Das Erdbeben an sich ist doch nicht das Problem gewesen, sondern der durch dieses ausgelöste Tsunami. So wie es sich momentan darstellt, hat dieser die Pumpenanlagen außer Betrieb gesetzt. Ein Erbebenvergleich mit anderen Kernkraftanlagen hinkt demzufolge, wenn diese nicht direkt am Meer errichtet worden sind.


    Es bleibt zu hoffen, dass der Austritt von radioaktiven Material auf ein Minimum eingedämmt werden kann und dass die anderen Problemreaktoren nicht auch noch kollabieren!

    Ist der Motorschaden denn schon eingetreten? Wenn nein, kann man da vielleicht noch was retten.


    Hatte mal etwas ähnliches in einer VW-Fachwerkstatt erlebt, nach 3 Wochen jedoch mit kapitalem Motorschaden. Letztendlich lief es auf einen außergerichtlichen Vergleich zu 70:30 hinaus und für das neue TDI-Aggregat durfte ich dann 1200 EUR berappen. Sehr ärgerlich und beim nächsten Mal würde ich auch den Klageweg beschreiten.
    Ich hatte im Vorfeld jedoch auf einen externen Gutachter verzichtet. Den solltest du hier dringend einschalten!