Hola,
ich kenne mich in dem Rücktrittsrecht bei Versicherungen nicht aus (fallen Versicherungen auch unter "Haustürgeschäfte" :confused: ), aber das der Vertreter natürlich ungern auf seine Provision verzichtet und dich bei einem Gespräch unter vier Augen bei der Stange halten will ist von seiner Seite aus nachvollziehbar.
Wobei die Sätze:
"Mit Befremden habe ich von unserern Innendienstmitarbeiterin von Ihrem nicht nachvollziehbaren Antragsrücktritt erfahren.
Da Sie selbst um diesen Termine gebeten hatten um die Vereinbarungen zu treffen, so wie sie von Ihnen mehrfach gegengezeichnet wurden, gehe ich davon aus, daß es sich um ein evtl. bestehendes Mißverständnis handelt."
und
"Vorsorglich weise ich darauf hin, daß das Unternehmen mir gegenüber rechtlich verpflichtet ist, vor Vertragsaufhebung oder Antragsrücknahmenn, meine persönliche schriftliche Stellungsnahme abzuwarten, der ein entsprechendes Gesprächsprtokoll aus einem Reklamationsgespräch mit dem Kunden beizufügen ist."
schon der Anfang von, vorsichtig ausgedrückt, "versicherungsmäßigem" Auftreten ist.
Was interessiert es mich das der Vertreter seiner Versicherung gegenüber schriftlich Bericht ablegen muss weshalb man die Versicherung kündigt/widerruft?
Wie lautet es so schön "Zuhälter, Schrotthändler, Versicherungsvertreter unterscheiden sich nur durch die äußere Erscheinung und die Art der Bauernfängerei" 
imho ist das Schreiben nur der Versuch des Vertreters die Kohlen aus dem Feuer zu holen.
Aber da werden dir ein paar Versicherungsprofis hier definitiv helfen können.
greetz
ruag