Beiträge von Applied

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    Original geschrieben von hottek
    z.B. bei meiner Amazon-KK zahle ich 1,75% Auslandseinsatzentgeld wenn ich nicht in Euro bezahle, bei meiner Volksbank-Mastercard Gold 1,25%.


    So schlecht kann der Wechselkurs von Amazon gar nicht sein dass es sich lohnt in USD oder Pfund zu zahlern.


    ...denkste!


    Beispiel von heute: Bestellung auf Amazon.co.uk über 53.58 GBP.
    Von Amazon im Bestellprozess angebotene Konvertierung: 74,89 EUR.
    Macht einen Kurs von 0.7154 GBP/EUR.


    Der von der Landesbank Berlin als Herausgeber der Amazon-Kreditkarte zugrundegelegte Euro-FX-Kurs lag gestern bei 0.7371. Für heute ist er noch nicht gelistet.* Ich weiss nicht, wie und wann der festgestellt wird, und es interessiert mich auch nicht. Der kann aber, aufgrund der FX-Entwicklung, für heute kaum mehr als einen halben Pence abweichen. Ich könnte meinen Post ja morgen aktualisieren.


    Durch die von Amazon gebotene Umrechnung bekommt man also einen Kurs, der wohl so ca. 3% schlechter als der Euro-FX-Kurs sein dürfte. Die LBB dagegen rechnet bei der Amazon-Kreditkarte gemäss Preis- und Leistungsverzeichnis zum genannten Euro-FX-Kurs ab und verlangt nur 1.75% für den Auslandseinsatz in britischen Pfund.


    Folglich ist eine Zahlung mit der Amazon-Kreditkarte in "Originalwährung" günstiger als die Währungskonvertierung durch Amazon.



    * EDIT: Euro-FX-Kurs für heute: 0.7374. Macht dann also wie schon gesagt einen ziemlich genau 3% schlechteren Kurs bei Amazon.

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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Also wenn du es einfacher findest, den Kontostand deines Girokontos mit dem aktuellen Kontostand des Kreditkartenkontos gegenzurechnen, um herauszufinden, ob du in der Summe noch genug Geld hast – bitte.
    Mir ist das einfach zu umständlich, da ständig zig Konten zu checken und gegeneinander zu verrechnen.


    Also ich find's (wesentlich) einfacher.


    Wenn ich mich bei meiner Hausbank im Onlinebanking anmelde, zeigt es mir auf der ersten Seite gleich den aktuellen Kreditkartendaldo an. Da muss ich nur schauen, ob A grösser als B ist (A= Girokonto, B=Kreditkartensaldo). Und das auch nur einmal im Monat, kurz vor meinem Abbuchungstermin für die Kreditkartenabrechnung. Ggf. kann ich dann vom Tagesgeld überweisen.


    Der monatliche Verfügungsrahmen meiner beiden hauptsächlich und regelmäßig genutzten Karten beträgt allerdings auch nur die Hälfte des monatlichen Eingangs auf dem Konto (von dem ich die Kreditkartenabrechnungen begleichen). So laufe ich kaum Gefahr, ins Minus zu geraten.


    Und ich muss das "doppelt" im Auge behalten, da ich je eine Karte und Konto in In- und Auslandswährung bei unterschiedlichen Banken habe - ich würde da eher bei sofortiger Abbuchung ohne Monatsrechnung den Überblick verlieren.

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    Original geschrieben von rmol
    Keine Ahnung, ob es z.B. für die Cent-Beträge bei Sanifair Ausnahmen von der gelegentlichen PIN-Autorisierungspflicht gibt.


    Ich würde mal annehmen, dass die Karte dann auf den "normalen" Verifizierungsweg geschickt wird. D.h., je nach Kartenpriorität und Terminalunterstützung PIN bzw. Unterschrift - oder nichts dergleichen. Womit wir wieder beim Punkt "Einstellungssache" wären: Die Frage ist, ob Karte (wieso auch nicht? Per NFC geht's ja, und das Risiko liegt ja beim Terminalbetreiber) und Terminal (so wie die Automaten der deutschen Bahn) die Zahlung ohne weiter Verifizierung unterstützen.


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    Original geschrieben von t-tommy1
    Die Betragshöhe ist irrelevant. Auch bei höheren Beitragen habe ich noch keine deutsche Karte erlebt, die aber einer bestimmten Zahl von Kontaktloszahlungen Zicken gemacht hat.


    Die Postbank beschreibt allerdings genau das, wenngleich nur in der FAQ auf Kundenanfrage:


    "Aus Sicherheitsgründen können Sie auch bei Beträgen unter 25 € aufgefordert werden, eine kontaktbehaftete Tranksaktion vorzunehmen"


    https://antworten.postbank.de/….html?tag=paywave&open=32

    Stimmt, finde es jetzt nicht mehr... aber meine mich doch an eine Formulierung zu erinnern, dass nach x Transaktionen bzw. Gesamtbetrag (bei durchgehender Kontaktlosverwendung ohne PIN) eine PIN-Abfrage käme? Zumindest in einigen österreichischen PayPass-Publikationen findet man das auch noch im Internet...


    Statt PIN ersetze man, je nach Karte, natürlich Unterschrift.



    EDIT: ah, da hab ich's doch: gut, wenn man wenigstens die Suchfunktion erfolgreich bedienen kann, um seine eigenen früheren Beiträge wieder aufzuspüren ;)


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5297662#post5297662


    Die Herausgeber können eine Sicherheitgrenze definieren. Während man sich in Österreich dabei auf fünf Transaktionen geeinigt zu haben scheint, tun dies deutsche Anbieter wohl selten bzw. nicht.

    Meldung "Bitte Kartenleser verwenden" hatte ich nur ein, zwei mal, als ich mit meiner Karte wohl zu schnell zum NFC-Buchen war.

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    Original geschrieben von t-tommy1
    Hast Du dazu mal eine Quelle? Meine Erfahrungen sind da gänzlich anders.
    Ich habe noch nie eine Aufforderung bekommen, eine Karte zu stecken.


    Müsste, falls PIN verlangt wird, NFC + PIN sein, oder?


    (Wobei ich mich frage, ob ich je schon mal überhaupt eine PIN-Abfrage hatte, meine Karte erlaubt sicher mehr als fünf mal PayPass ohne PIN)

    Die PIN ist m.E. ein relativ guter technischer Schutz.
    Aber gleichzeitig ein relativ schlechter rechtlicher Schutz.


    Schliesslich ist sie einigermassen leicht ausspionierbar - gleichzeitig aber ist der Anscheinsbeweis der Fahrlässigkeit m.E. rechtlich immer noch nicht beseitigt.


    Insofern kann man das Pferd auch andersherum aufzäumen:


    Die Zahlung durch einfaches "dranhalten" oder durch Unterschrift - dank dem Schutz durch Recht und Rechtsprechung - die für mich als Bankkunden "sicherste" Lösung.


    Denn da ist eine Fahrlässigkeit meinerseits kaum nachweisbar. Schliesslich könnte ja jeder Kriminelle eine Unterschrift fälschen und damit durch die laxen Unterschriftskontrollen am POS kommen, oder gar einfach nur per NFC zahlen.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    "Dank" der vielen Manipulationen an Geldautomaten und sonstigen Lesegeräten hat sich hier in der Praxis einiges geändert. Meines Wissens bestehen die wenigsten Banken noch darauf, da der grundsätzliche Vorwurf des fahrlässigen Umgangs mit der PIN nicht mehr haltbar ist.


    In der Praxis kenne ich für Deutschland keine Erfahrungen. Rechtlich gesehen hat der BGH den Anscheinsbeweis des fahrlässigen Umgangs mit der PIN vor nur gut drei Jahren noch bestätigt. Urteil vom 29.11.2011. Und wesentliche neuere Urteile, geschweige denn höchstrichterliche, die dem entgegenstünden, habe ich dazu nicht gefunden. Dies - um nun auf den Punkt Skimming zurückzukommen - freilich eingeschränkt auf die Verwendung der Originalkarte.


    Ändert aber m.E. nichts an meiner obigen Aussage, dass man im Falle einer gestohlenen Karte dann ein Problem hat (ich hab' allerdings oben meinen Beitrag noch um 11:10 dahingehend geändert, dass man natürlich die genannte Karte verwenden muss).

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wenn jemand fuenf Buchungen a 22,95€ macht waeren naemlich auch 114,75€ weg


    Lässt du als nicht autorisierte Transaktion zurückbuchen.


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Und vier Ziffern und Bestaetigen druecken dauert doch keine 3 Sekunden. Deshalb waere es schon gut wenn man generell die PIN aktivieren koennte, auch bei Betraegen unter 25€.


    Wenn man bei jeder Zahlung die PIN eingeben müsste, erhöhte dies jedoch auch das Ausspährisiko deutlich.


    Sobald jemand mal die PIN hat, kann er mit der Karte (innerhalb des Verfügungsrahmens) "beliebig" einkaufen. Und da er dazu die PIN hat, werden die Banken natürlich den Anscheinsbeweis annehmen, dass entweder der Kunde selbst eingekauft hat - oder von einem Verschulden des Kunden ausgehen (können). Offensichtlich hast du deine PIN weitergegeben oder nicht ausreichend geschützt.

    Hier geht es ja ganz schön ab :p
    Ich gebe auch mal meine 10 Cent dazu.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Auch hier erwähne ich gerne noch einmal, dass eine quartalsweise Betrachtung von anteiligen Verkaufszahlen ungeeignet ist.


    Wenn ein Wettbewerber eine kurzzeitige Nachfragespitze erzeugt (iPhone 6!), dann sinken selbstverständlich die Marktanteile aller anderen, auch wenn diese mehr verkaufen.


    Also wenn, dann darf man nur die über einen längeren Zeitraum gemittelten Werte vergleichen.


    Der Zusammenhang ist sicher nicht zwingend, aber zumindest plausibel und berechtigt.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Du hast versucht darzulegen, dass die aktuellen Zahlen noch weit von der Prognose über die Marktanteile entfernt sind, zieht dafür aber jedoch nur einen Punktuellen Wert heran.


    Das ist der Fehler.


    Auch hier: Ein berechtigter Einwand.



    Meines Erachtens sollte das doch den Einwand des punktuellen Quartalswerts entkräften.
    Die Schlussfolgerung, dass die Prognose eines Marktanteils über 11% für 2016 unrealistisch ist, ist natürlich ebenfalls nicht zwingend - aber erscheint ebenfalls plausibel.
    Ich wüsste jetzt auch keine völlig disruptiven externen Faktoren, die da für Microsoft sprächen.


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    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Was ich vor allem so absurd finde, sind "gute oder schlechte Nachrichten", die sich auf eine Prognose beziehen. Vor ein, zwei Jahren ging es ja mal durch die Medien, dass Apple die Anleger bitter "enttäuscht" hätte. Zwar hatten sie abermals Rekordgewinne eingefahren, diese blieben jedoch soundsoviel Prozent hinter den Erwartungen zurück. Ist doch albern, oder?


    Das wiederum finde ich gar nicht.
    Die Erwartungen an Apple sind an der Börse immer im Kurs eingepreist.
    Wenn quasi jeder davon ausgeht, dass Apple Rekordgewinne erzielen wird (und so war es ja auch), dann ist diese Erwartung im Kurs bereits enthalten.
    Wenn sie dann weniger als erwartet verkaufen, dann sinkt der Kurs halt wieder etwas, und die Anleger sind enttäuscht.


    Man darf sich die Enttäuschung da nicht als "persönliche Enttäuschung" vorstellen.
    Es wurden eben einfach zu hohe Erwartungen enttäuscht.


    Der regelmässige Einserschüler ist auch enttäuscht, wenn er nur ein "gut bis befriedigend" in der Mathearbeit schreibt - die Schülerin hingegen, die am Schluss des Schuljahres in Mathe bisher immer knapp oder mit Lehrergnade gerade so auf das knappe "ausreichend" kam, würde sich über dieselbe Note sicher sehr freuen. Kein Grund, das "absurd" zu finden.

    Re: Internethändler will Gerät nicht zurücknehmen-nach mehrfach erfolgloser Reparatur


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    Original geschrieben von mario.wasser
    Ferner teilt der Händler mit das kein ANspruch auf "Rücktritt vom Kauf besteht, da kein Bauteil getauscht /repariert wurde.


    Verstehe ich nicht. Nacherfüllungs- bzw. Nachbesserungsversuch ist doch Nachbesserungsversuch - egal, ob das Gerät getauscht, nur die Firmware aktualisiert oder sonstwas gemacht wird (bzw. einfach dir zustehende Rechte ordnungsgemäss verschafft werden).


    Wobei, Achtung, hier der Händler (aufgrund Herstelleraussage) das Vorliegen eines Mangels an sich zu bestreiten scheint...