Beiträge von Smartshopper

    Meine allgemeine Vermutung war tatsächlich falsch. Kenne mich da wie gesagt nur am rande mit aus.


    Würde trotzdem empfehlen den Einzelfall prüfen zu lassen, ob hier allgemeinverbindliche Tarifverträge etc. vorliegen und natürlich sollte immer erste Wahl sein, den Dialog mit dem AG zu suchen und dann ggf. die persönlichen Konsequenzen daraus zu ziehen.

    § 2
    Entgeltzahlung an Feiertagen


    (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

    Zitat

    Original geschrieben von A1234
    Soweit richtig, aber im konkreten Fall muss der AN ja 6 Wektage Urlaub nehmen und nicht 5 Arbeitstage. Da die Woche dann aber keine 6 Werktage hat, müsste er meiner Meinung ja nur 5 Werktage nehmen, denn die Woche mit einem Feiertag hat ja bloß 5 Werktage.


    Denkfehler?


    Bei 6 Tage woche mit feiertag müssen natürlich nur 5 urlaubstage genommen werde, bei 5 tage woche nur 4. "brückentage" planen wäre sonst obsolet.

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wenn das tatsächlich so ist, kann man Arbeitgebern ja nur raten eine wöchentliche Arbeitszeit von 5 Werktagen a 8 Stunden zu vereinbaren. Fällt dann z.B. ein Dienstag auf einen Feiertag, muss der AN eben am Samstag ran. Das kann es doch irgendwie nicht sein und ist m.E. eine Umgehung von § 2 Abs. 1 EntgFG, der ja Weiterzahlung des Lohns an einem Feiertag vorsieht.


    Das ist eben nicht so, sonst müssten ja alle büromenschen feiertage nacharbeiten...aber ein gutes Beispiel dafür, warum Juristen Gesetze verstehen und Maurer Häuser bauen und nicht umgekehrt. Alleine hier haben 5 Leute 6 meinungen was dem TE sicher nicht zu einer besseren einschätzung verhilft.

    Der Widerstand ist auch richtig. Einlagen müssen sicher sein, zumindest vor staatlicher enteignung.


    Natürlich, da wird es eine Menge schwarzgeldkonten geben, aber warum nach dem gießkannenprinzip enteignen statt gezielt gehen schwarzgeld vorzugehen? ein reicher russe wird sein schwarzgeld sicher nicht auf einem haufen lagern, den stören ein paar prozent weniger nicht, der kleine grieche aber kommt in existenznöte.

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Ich halte es für falsch, Sparer zu beteiligen. Schließlich musst du dein Geld irgendwo parken. Solch ein Schritt erzeugt nur Panik. Anleiheglaubiger sollten meiner Meinung nach viel eher haften.


    Absolut richtig, warum sollen Spareinlagen herangezogen werden und nicht die Anleihegläubiger? Das ist enteignung und sollte zu recht panik auslösen. Wer sein geld hingegen bewusst und gewollt verleiht, der muss auch mit einem ausfall rechnen.

    Ich kann es leider nicht mit urteilen etc untermauern, weil ich damit nicht viel zu tun habe, das ist noch aus der rechtsvorlesung hängengeblieben und darauf basiert meine meinung dazu. ein anwalt wird dir das klipp und klar beantworten können inkl. begründung.


    die andere frage ist, warum du dich so abhängig von deinem arbeitgeber machst, ich würde die sache mit ihm besprechen und ggf eine individualvereinbarung raushandeln oder gehen. erstmal in der personalabteilung nachhaken und dann mit der geschäftsleitung.


    für arbeitgeber, die mich schon bei sowas übers ohr hauen wollen würde ich gar nicht zusammenarbeiten wollen...

    welche betriebszeiten das unternehmen handelt, ist egal. das würde ja bedeuten, dass alle mitarbeiter von unternehmen, die rund um die uhr (stahlhütten, autowerke, krankenhäuser, usw) nichts von feiertagen hätten.


    natürlich müssen hochöfen auch an feiertagen beaufsichtigt werden, deshalb steht den menschen auch ein freier tag als ersatz vor.


    zu guter letzt noch die bemerkung, dass sich einem juristischen laien nicht jeder sachverhalt aus dem reinen gesetzertext erschließt. vieles kann man in den zugehörigen gesetzeskommentaren nachlesen oder eben einen fachmann fragen.