-
"Geschenkt" in Anführungszeichen, weil es in dem Sinne kein geschenk ist, vielmehr wird dem AG für den feiertag keine arbeitszeit geschuldet. wenn es sich um eine 6 tage woche handelt, gilt das natürlich auch für feiertage, die auf einen samstag fallen. nur bei sonntage sind ohnehin schon ruhetage. auch im schichtdienst, nur bestehen da beschäftigungsausnahmen, da ja zb ein hochofen nicht einfach heruntergefahren werden kann, krankenhäuser besetzt sein müssen und andere betriebe auch am laufen gehalten werden müssen.
ich lege sowieso nahe, im konkreten einzelfall eine fachkundige beratungsstelle aufzusuchen, da über forenbeiträge maximal ein erster eindruck vermittelt werden kann.
-
Im Arbeitszeitgesetz. Details weiß ich aber nicht mehr, das ist zu lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe und ich bin kein arbeitsrechtler 
Sonn- und Feiertage sind ruhetage, an denen AN grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. natürlich gibt es ausnahmeregelungen.
aber schon durch die tatsache dass Sonn- und Feiertage im gesetz in einem atemzug genannt werden kann ein hinweis darauf sein, dass diese sich nicht groß unterscheiden, würde ich persönlich so einschätzen.
-
generell gilt: Ein Feiertag ist grundsätzlich ein "geschenkter" Tag, d.h. wer am Feiertag arbeitet, muss dafür einen anderen Tag "geschenkt" bekommen, den er sonst nicht frei bekommen würde. selbst wenn jemand gar nicht im betrieb ist, weil er im urlaub ist bekommt der den feiertag geschenkt und spart einen urlaubstag.
wenn ich wochenstunden vereinbart sind und ein feiertag in der woche ist, sind nur noch 36/32 stunden zu leisten, je nachdem ob 5 oder 6 tage woche.
Du darfst hier nicht gesetz und tarif-/arbeitsvertrag vermischen, das gesetz sieht nur mindestregelungen vor, falls vertraglich nichts anderes bzw. für den AN besseres vereinbart wurde. bei einer 6 tage woche muss halt nur nichts auf 5 tage woche oder teilzeit umgerechnet werden.
-
Feiertage sind niemals Urlaubstage. (im sinne dass man dafür urlaub nehmen muss!)
Ansonsten muss eben noch zwischen Werktagen und Arbeitstagen unterschieden werden. Bei Teilzeitkräften wird eben anteilig gerechnet.
Schon dreist, was manche Arbeitgeber behaupten, da würde ich mich fragen, ob ich in so einem Unternehmen arbeiten möchte, die mich entweder übers ohr hauen wollen oder inkompetent sind.
Ich möchte auch nicht wissen, wieviele Aushilfen, Schüler/Studenten, Minijobber usw übers ohr gehauen werden, denn grundsättlich hat JEDER arbeitnehmer urlaubsanspruch, egal ob es der schüler ist, der in den ferien spült, oder der minijobber. ist nichts vereinbart, gilt der gesetzliche mindesturlaub umgerechnet auf die anteilige arbeitszeit. ein vertraglicher ausschluss von urlaubsanspruch ist sogar unwirksam, der anspruch besteht mithin weiter.
-
ich rechne so, dass die korrektur so stark ausfallen wird, dass ich trotz theta etc. davon profitiere. ich weiß, dass das stark vereinfacht ist aber mir kommt es nich auf ein paar wenige prozente an.
die alternative wäre, cash liegenzulassen und auf signifikante kursrücksetzer zu warten, ich habe mich angesichts von rekordständen aber dagegen entschieden.
-
was mir bei dem short etf nicht gefällt, der ist nicht gehebelt...oder sehe ich das falsch, zwar wird die wertentwicklung des index negativ abgebildet, aber überproportional kann man nicht von ausschlägen profitieren...
-
Hast du eine wkn für so einen etf?
Und danke für den Hinweis.
-
Falls der Basiswert bei Ausübung über einen Preis von 11.250 Pkt notiert, verfällt der Optionsschein wertlos.
Andernfalls beträgt die Rückzahlung bei Ausübung 0,010 * ( 11.250 Pkt -Kurs am Ende der Laufzeit ).
Basiswert um +1 Einh. (Delta) -0,0097 EUR
Restlaufzeit um -1 Tag (Theta) -0,0007 EUR
Ja, verlust, aber die relation ist minimal und zum ende der laufzeit habe ich klare verhältnisse.
-
aber rechne doch mal, wenn ich einen basispreis von 11250 habe und der aktuelle kurs des dax 7900, dann ist die differenz 3350, ich habe das ding für 33,5x gekauft. wenn am ende der laufzeit der dax bei 7900 steht, habe ich also keinen verlust bzw kalkulierbaren gewinn/verlust, je nach entwicklung des dax nach oben oder unten, die rückzahlungsmodalitäten sind ja klar festgelegt.
wenn es zwischendurch einen absturz gibt, dann verkaufe ich und ich rede nicht von einem rückgang auf 7500, sondern wenn dann richtig, unterhalb 7000 mindestens, wenn nicht gar mehr. dann kommt es auf ein paar prozente auch nicht an. so groß sind die summen ja nicht die ich als privatperson riskiere.
und by the way, ich rechne jederzeit mit einem nennenswerten rückgang, spätestens bis herbst.
-
ja basispreis 
bis zum ende oder wenn zwischendurch ausschläge kommen. der vorteil ist ja, dass man jederzeit verkaufen kann, egal ob der dax morgen oder in 15 monaten auf 7000 sinkt. dass der dax hingegen zum ende der laufzeit rund 40% höher steht, halte ich für unwahrscheinlich.