Hi
wollte hier mal weiter zu meiner Klage gegen Yourfone berichten....
habe jetzt vom Gericht die Stellungnahme seitens Yourfone vorliegen.
die sind der Meinung das der § 309 des BGB nur für die Erstlaufzeit eines Vertrages gilt....bei jeder Änderung durch das hinzubuchen eines Handys/Tablets der § 309 nicht mehr....
die kapieren nicht das es darum geht das ein "Neustart" der 24 Monate ab hinzubuchen der Hardware ja aktzeptiert werden,aber eben keine 12 Monate auf das Vertragsende der es vor dem hinzubuchen der Hardware gewesen wäre.
zumal mit welcher Rechtfertigung?
die Zuzahlung/Abzahlung der Hardware läuft so wie es sein soll ab der Buchung 24 Monate,dann soll aber in meinem Fall noch 9 Monate dazu kommen (in der nur der reine Tarif bezahlt werden soll).
angeblich würde der Tarif und das Handy/Tablet ja höher subventioniert,als wenn ich mich für ein Prepaid Angebot entschieden hätte...
häääää,Yourfone bietet garkein Prepaid an und außerdem was wird denn durch das hinzubuchen der Hardware höher subventioniert,nix....
außer das man durch ein Aktionsangebot für 24 Monate 5 Euro im Monat auf den Tarif erlassen bekommt (war mal ein Angebot das man die SMS Flat erlassen bekommt,gleich am Anfang des Vertrages)
das Tablet kostet am Ende fast noch mehr als im freien Handel (15 Euro pro Monat x 24 Monate),also wo ist da was subventioniert?
(hab grad mal geschaut,das Tablet kostet 260 Euro ca.,wenn man das teuerste Angebot nimmt)