Beiträge von Lagoon08


    Nein, WLAN ist damit nicht möglich. Die Anzeige einer Verbindung mit 7,2 Mbit/s ist nicht korrekt, die Hardware kann im Upload nur die Hälfte, da lässt sich auch nichts machen ... :(

    Ich kann Dir die fehlenden Files schicken - das wäre kein Problem. Aber ich bin ziemlich sicher, dass das allein Dein Problem nicht lösen wird. Denn selbst bei komplett deaktiviertem virtuellen Laufwerk des Stick sollte die Modemfunktion problemlos nutzbar sein ... :confused: Was "sagt" denn der GeräteManager der Systemstuerung unter Modems und COMports?

    Mal eine grundsätzliche Frage an dieser Stelle: hängt bei LTE die (erzielbare) Datenrate tatsächlich so sark von der Feldstärke des Signals ab? Bei GPRS war das so, bei UMTS in weiten Bereichen nicht mehr, nur noch ganz am Rand des möglichen Empfangsbereiches. Wie sieht es diesbezüglich bei LTE aus (theoretisch wie praktisch)?

    Zitat

    Original geschrieben von Ari27
    Aber auch damit würd ich ja mindestens 1mm vom Chip abschneiden.
    ...


    Das glaube ich nicht ;) denn was Du siehst (und offensichtlich als Chip bezeichnest) sind nur dessen nach außen geführte Kontakte - der Chip ist wesentlich kleiner als die Kontaktflächen. Es sollte also kein ernst zu nehmendes Problem darstellen, im Bereich von 1 mm seitlich von den Kontakten abzutragen ... Aber beachte: Der selbst vorgenommene Zuschnitt einer SIM-Karte geschieht selbstverständlich immer auf eigene Gefahr!

    Da fällt mir nur noch ein: wer keine Probleme hat, macht sich welche ... :cool:


    Natürlich hast Du einen Anspruch auf korrekte Abrechnung der Leistungen durch den Anbieter. Das gilt auch für den Fall der Vertrtagsbeendigung und ggf. der Restguthabenauszahlung. Im Normalfall wird solomo Dir den korrekten Betrag auch auszahlen. Wenn allerdings - wodurch auch immer - dabei ein Fehler auftritt, kann das schließlich zur juristischen Auseinandersetzung führen(IMO völlig unabhängig von der von Dir beanstandeten Klausel des Auszahlungsformulars). Wenn Du dann eine Forderung stellst (nämlich die auf Auszahlung eines bestimmten Betrages), bist Du IMO auch in der Beweispflicht und das könnte dann tatsächlich eine schwer überwindbare Hürde darstellen. Umgekehrt wäre bei Postpaid-Verträgen regelmäßig der Anbieter in der Beweispflicht, wenn er Dir gegenüber eine Forderung erhebt.


    Du fragst, auf wessen Seite ich bin? Sagen wir's mal so: auf der Seite der Wahrheit ... ;)

    Re: Re: solomo-Restguthabenauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von marcuma
    ...


    Ich wollte Solomo hier nicht angreifen, sondern ich wollte nur darauf hinweisen, dass das nicht der Weisheit letzter Schluss ist und möglicherweise in die Rechte der Kundinnen und Kunden eingreift.


    Das ist IMO juristisch völiger Quatsch. Wenn Du einen höheren Restbetrag des Guthabens zum Zeitpunkt der Abschaltung nachweisen kannst, hast Du immer einen Anspruch auf den korrekten Betrag. Da ändert auch die entsprechende Klausel auf dem Auszahlungsformular und ggf. Deine Unterschrift darunter nichts. Wie Du diesen Nachweis erbringen willst, ob sich der Aufwand lohnt etc. steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt ... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Fr0ST
    Bei mir heißt es plötzlich heute "Das Guthaben reicht nicht aus". ...


    Hatte sowas vor einiger Zeit auch schon mal, hat sich aber dann nach ein oder zwei Tagen scheinbar von selbst erledigt. Die Supportanfrage lief ins Leere, man konnte nachträglich keinen Grund (mehr) ausmachen ... :confused: