Beiträge von Lagoon08

    Hatte auch den Effekt, dass eine Aufladung nach Gültigkeitsablauf nicht automatisch zur Reaktivierung des Guthabens geführt hat. Auf Nachfrage beim Kundenservice wurde es allerdings der Karte problemlos wieder gutgeschrieben ... ;)

    Wertbrief ist natürlich - mit Verlaub - Quatsch ... ;) Wenn man sicher gehen will, Einschreiben verwenden und die SIM-Karte mit einer PIN sichern - das reicht aus. Falls die Sendung wirklich verloren gehen sollte, mit der Entschädigungssumme des Einschreibens die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlassen, mit der man das Spielchen erneut durchführen kann. In wessen Hände die gesicherte SIM-Karte auch immer gelangen mag, ohne die PIN ist sie wertlos. Wertbrief wäre also Veschwendung ... :p

    Zitat

    Original geschrieben von lars85
    Ok,was ich mich aber frage ist, was für einen termin vergibt o2 bzw zu wann geben die die nr frei wenn ja quasi erst im nachhinein ein auftrag von vodafone kommt weil man vorher ja nicht bestellen kann...


    Kannst natürlich versuchen, zu einem ganz bestimmten (von Dir festzulegenden) Termin zu kündigen. Dann sollte O2 sich daran halten und die Nummer auch punktgenau freigeben. Aber das klappt erfahrungsgemäß leider nicht immer ganz reibungslos ... :mad:

    Die Ausfallzeit bei der Portierung hängt auch nicht unerheblich vom Procedere beim bisherigen Anbieter ab (manche deaktivieren sofort, andere lassen die SIM-Karte noch bis zum Termin "leben"). VF kann die Rufnummer erst aufschalten, wenn diese freigegeben ist, das sollte dann keine nennenswerten Probleme mehr machen (nur von simyo ist Gegenteiliges bekannt) ... Wobei es im Einzelfall immer irgendwo klemmen kann ... :(

    Zitat

    Original geschrieben von SuperSucher
    Was willst du da groß reklamieren? Dass du versucht hast nen Code für ein Produkt von O2 bei Netzclub aufzuladen? Netzclub wird dir sicher sagen dass man den Code gar nicht dort hätte aufladen dürfen und fertig.


    Richtig, so könnte Netzclub argumentieren. Aber einen Code ohne Gegenleistung entwerten erfüllt sehr wahrscheinlich den (Straf-)Tatbestand der Unterschlagung. Wenn ich - versehentlich - eine falsche Münze in einen Automaten werfe, kommt die auch wieder raus und wird nicht einfach einbehalten.


    Ich würde mich an O2 wenden, die sollen bitte nachweisen, für welche Gegenleistung der Code verwendet worden ist. Außerdem ist bekannt, dass auch die reguläre Einlösung dieser Codes mitunter Probleme macht. In solchen Fällen wird dann gern eine Kulanzgutschrift i.H.v. EUR 3,50 erteilt ... ;) Am Ende muss das jeder selbst wissen, was zu tun ist ... :D