ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ray
Nein, es reicht ein Name. Es reicht sogar, wenn man die Rechnung an die Privat-Adresse bekommt, auch wenn man den GbR-Sitz woanders hat.
Es ist ja so, dass man als natürliche Person seinen Ausweis für einen Mobilfunkvertrag vorlegen muss und da steht die Privat-Adresse drauf. Es müssen ja auch nicht beide den Vertrag unterschreiben. Nichtsdestotrotz kann man natürlich seinen Sitz als Rechnungsadresse angeben.
Zum Einen haben wir das selber so (bei der Telekom steht auf der Rechnung beispielweise noch separat "Vertragspartner" mit der privaten Adresse). Zum Anderen hatte ich das auch schon mal meinen Steuerberater gefragt und der handhabt das auch so.
Also wer in einer GbR ist und bei congstar einen Mobilfunkvertrag haben möchte, hat da alle Möglichkeiten.
Sehe ich anders.
Einer GbR steht nur dann der Vorsteuerabzug zu, wenn die GbR tatsächlich Leistungsempfänger ist und die Rechnung an die GbR und nicht an einen Gesellschafter adressiert ist. Wenn die Rechnung an einen Geser adressiert ist, können es bei diesem durchaus Sonderbetriebsausgaben sein, aber der Vost Abzugsberechtigte (GbR) ist in der Rechnung näher zu bezeichnen. Z.B. BFH, Urteil vom 23.09.2009 - XI R 14/08.
Und GbR mit GmbH Recht zu mischen - wie hier schon geposted - ist auch nicht möglich.
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Dies ist meine private Meinung / im Zweifel beim Steuerberater nachfragen / Rechtsberatung in verbindlicher Form gibts nur dort! Ich selbst habe bei Congstar gestern 3 Verträge storniert (Bestellung widerrufen), weil mir deren AGB´s nicht gefallen haben. Ich finde, man sollte sich als Kunde an geschlossene Verträge bzw. AGB halten.
Grüße