Hallo,
soweit ich weiss steht auch in der AGB das bei einem evtl. Takt- oder Tarifwechsel Sonderkonditionen entfallen. Ich stehe in der Großfläche, auch da hatten/haben wir ab und an solche Tarife wo der Kunde keine Grundgebühr bezahlt, aber auf dem Vertragsformular steht neben dem Tarif das der Kunde bei Wechsel des Taktes oder des Tarifes eben diese Grundgebührenbefreiung verliert. Auch wenn Aktionen sind wie jetzt bis zum 19.3. mit dem 3 Monate keine Grungebühr gilt gleiches, eine Änderung in der Grundgebühr und/oder Takt lässt die GG-Befreiung flöten gehen.
Ich sage diesen Hinweis z.b. meinen Kunden jedesmal mit dazu.
Gruß
André
o2-Promotion