ZitatOriginal geschrieben von Alper
"Und wenn du es isst, stirbst du!"
Wie kann die Antwort auf diese Frage "Nichts" sein?
Wenn ich 4 Wochen "Nichts" esse sterbe ich. Ganz einfach
Gruß
Michael
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ZitatOriginal geschrieben von Alper
"Und wenn du es isst, stirbst du!"
Wie kann die Antwort auf diese Frage "Nichts" sein?
Wenn ich 4 Wochen "Nichts" esse sterbe ich. Ganz einfach
Gruß
Michael
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Hinzu kommt noch das die Einlagensicherung auch nur bis 20.000€ pro Kunde gilt. Wer z.B. 50.000€ bei der Weserbank angelegt hatte bekommt auch nur 20.000€.
Hier mal ein anderes Zitat:
Anlegern, die ihr Geld bei der Weserbank haben, wird vom sogenannten Einlagensicherungsfonds geholfen. Eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) in Berlin sagte der Nachrichtenagentur AP, der Einlagensicherungsfonds komme von sich aus auf die betroffenen Kunden zu. Wer zum Beispiel 70.000 Euro oder 200.000 bei der Weserbank angelegt habe, bekomme die komplette Summe zurück. Die obere Sicherungsgrenze liege im Fall der Weserbank bei 1,832 Millionen Euro pro Einleger. Das heißt, jeder Anleger bekommt bis zu dieser Summe sein Geld komplett zurück.
Und ich denke diese 1,8 Mio sollten bei 99,9% der Kunden reichen.
Gruß
Michael
edit: zu langsam ![]()
ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Ich würd dann eiskalt die Sachen veräussern und den Differenzbetrag durch einen Anwalt einfordern.
Falls du die Sache vor Gericht oder zur Anzeige bringen willst würde ich, zumindest bis zu einer gerichtlichen Klärung, die Finger von ihren Sachen lassen. Die Sachen gehören dir nicht, auch wenn du noch Geld von ihr bekommst.
Gruß
Michael
Da die meisten Kopfhörer einen abgewinkelten Stecker haben braucht man für das iPhone so einen Adapter, da die Buchse im iPhone ziemlich tief sitzt.
Wobei es sowas mit Sicherheit auch günstiger gibt.
Gruß
Michael
Hallo!
Ist es möglich für eine Mobilcom-Vertragsverlängerung im Tarif Big Flat mit Handy auch etwas anderes als ein subventioniertes Handy zu bekommen?
Da ich mit meinem iPhone im Moment zufrieden bin hätte ich gerne ein leichtes Notebook.
Gruß
Michael
ZitatOriginal geschrieben von No.Time
Ja - sollte gehen.
Meine Tante ist mit ihrem aus Asien mitgebrachten iPhone in den T-Punkt marschiert und hat gesagt, ich habe ein iPhone und hätte jetzt gerne den dazugehörigen Vertrag....
Das ging ohne Probleme
Gab es denn da irgendwelche Vergünstigungen? Niedrigere Grundgebühr oder ähnliches?
Weil sonst würde das ja nicht so viel Sinn machen.
Gruß
Michael
ZitatOriginal geschrieben von Siemensanier
Dies wäre noch eine Möglichkeit zur Absicherung:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/B…C3%B6nliche_Dienstbarkeit
Ja, aber bei einer eventuellen Zwangsversteigerung müssen dann 2 Gebote abgegeben werden. Einmal ein Gebot bei der die Dienstbarkeit bestehen bleibt und dann ein Gebot bei der diese erlischt. Das höhere Gebot gewinnt und man muss nicht lange rätseln welches das ist.
Gruß
Michael
Ich denke auch das man das alles vertraglich regeln könnte, keine Frage, aber was ist denn wenn wir mal vom schlimmsten Fall ausgehen und der Vermieter in 5 Jahren private Insolvenz anmeldet.
Du stehst nicht im Grundbuch, also auch keine Chance da irgend wie an Geld zu kommen. Da kannst du nur noch hoffen das du in einer Versteigerung günstig an die Wohnung kommst die du mal für teuer Geld renoviert hast. Denn ich glaube nicht das den neuen Eigentümer irgend welche Verträge interessieren die du mit dem Vorbesitzer abgeschlossen hast.
Gruß
Michael