Das sagt 1und1 dazu:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Es gibt zwei verschiedene Arten der Einwahl. Die Mehrplatznutzung in einem
Netzwerk und die Mehrfacheinwahl von zwei unterschiedlichen Standorten.
Eine Mehrfacheinwahl bedeutet, dass sich z.B. von verschiedenen T-DSL
Anschlüssen aus, zur gleichen Zeit eingewählt wurde.
Gleiches gilt auch, wenn 2 PC?s über DFÜ mit Hilfe eine Switches vom selben
T-DSL Anschluss die Verbindung ins Internet herstellen.
Ein Auszug aus unseren Nutzungsbedinungen regelt die Mehrfacheinwahl.
Hier der entsprechende Auszug:
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen,
ist
die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der
Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als
einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router
mit
der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich
einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen
zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die
Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. ff
Mehrfacheinwahl:
Mehrplatznutzung:
Die Einwahl darf nur zentral an einem T-DSL Anschluss erfolgen. Die
Verteilung
der Daten auf die einzelnen Rechner erfolgt dann über einen Router oder eine
entsprechende Proxy-Software.
Lt. AGB ist eine Mehrplatznutzung erlaubt:
Wenn ein für Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl
benutzt wird.
In allen unseren DSL-Tarifen ist die Mehrplatznutzung möglich.
Um Ihrem weiteren Standort eine 1&1 DSL-Verbindung zu ermöglichen, ist es
erforderlich, einen weiteren 1&1 DSL-Tarif zu ordern.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Technischer Support
1&1 Internet AG"