Beiträge von hinan

    Hallo,


    kann man bei o2 noch seine Festnetznummer (T-Net-Anschluss) mitnehmen? Früher war das doch so und o2 hat den Anschluss gekündigt. Oder so ähnlich zumindest. Finde auf der Website nur die Portierung der Mobilfunknummer.
    Falls es noch geht, ist das auch der Fall bei Onlineverträgen?
    Danke.


    hinan

    Hilfe, mein Router (D-Link DI-707P) akzeptiert das Paßwort nicht mehr. Kann man den Router irgendwie zurücksetzen? Auf Auslieferungszustand, oder so? Komme ja ohne Administrator-PW nicht mehr ins Konfigurationsmenü.
    Vielen Dank für eure Hilfe.


    hinan

    Erst schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Hat jemand eine Ahnung, wie es konkret mit Draytek Vigor 510 und 520 und dem Centrino-WLAN-Chip aussieht?

    Hallo. Möchte mir einen neuen Router zulegen, der unter anderem auch WPA beherrscht (Habe gelesen, WPA ist sicherer als WEP). Können meine alten WLAN-Karten (2*Draytek, 1*Intel Centrino) auch WPA, oder benötige ich da auch neue?
    Vielen Dank.


    hinan

    Das sagt 1und1 dazu:


    "Sehr geehrter Herr xxx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Es gibt zwei verschiedene Arten der Einwahl. Die Mehrplatznutzung in einem
    Netzwerk und die Mehrfacheinwahl von zwei unterschiedlichen Standorten.


    Eine Mehrfacheinwahl bedeutet, dass sich z.B. von verschiedenen T-DSL
    Anschlüssen aus, zur gleichen Zeit eingewählt wurde.
    Gleiches gilt auch, wenn 2 PC?s über DFÜ mit Hilfe eine Switches vom selben
    T-DSL Anschluss die Verbindung ins Internet herstellen.


    Ein Auszug aus unseren Nutzungsbedinungen regelt die Mehrfacheinwahl.
    Hier der entsprechende Auszug:


    Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen,
    ist
    die Nutzung des 1&1 Internet-Zugangs auf bis zu 1.024 kbit/s beschränkt. Der
    Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als
    einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router
    mit
    der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich
    einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen
    zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die
    Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. ff
    Mehrfacheinwahl:


    Mehrplatznutzung:
    Die Einwahl darf nur zentral an einem T-DSL Anschluss erfolgen. Die
    Verteilung
    der Daten auf die einzelnen Rechner erfolgt dann über einen Router oder eine
    entsprechende Proxy-Software.


    Lt. AGB ist eine Mehrplatznutzung erlaubt:


    Wenn ein für Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl
    benutzt wird.


    In allen unseren DSL-Tarifen ist die Mehrplatznutzung möglich.


    Um Ihrem weiteren Standort eine 1&1 DSL-Verbindung zu ermöglichen, ist es
    erforderlich, einen weiteren 1&1 DSL-Tarif zu ordern.


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    xxx
    Technischer Support
    1&1 Internet AG"

    Genau. Bin von einem Volumentarif ausgegangen. Habe mir schon gedacht, daß es nicht im Sinne des Erfinders ist, wenn man sich mehrfach bei einer Flatrate einwählt. Ich denke eigentlich auch, daß denen egal sein kann, wie viele bei einem Volumentarif gleichzeitig surfen.


    hinan