Widersprüche Onlinebeschreibungen (AGBn)
Könntest du bitte mal die Schlüssel-Nr. oder besser Artikel-Leistungs-Nr. hier mitteilen, welche sicher auf der Rechnung so vermerkt sein müßte ?
Wenn es die > 35876 < wäre, dann ist die nach dem Link hier
http://www.telekom.de/is-bin/I…D=1526&Char=S&ArchivOnly=
laut den AGBn sowie den Leistungsbeschreibungen und Preisen für die SprachBox monatlich kostenpflichtig, allerdings mit 2,10 Euro !
Und schau auch mal nach deinem Vertragsdatum für den Festnetzanschluß und dessen Tarif, ob der vor dem 1.12.2010 begann.
Als Hilfestellung zu den Eigenheiten (AGBn : Leistungsbeschreibungen und Preise) für die T- Anschlüsse hier mal der Link
http://www.telekom.de/is-bin/I…D=1216&Char=C&ArchivOnly= dorthin.
Beidesmal der gleiche Sachverhalt > Kostenpflicht monatlich.
Allerdings mit einem Datum zum 16.2.2011 , also gestern was den FN-+DSL-Tarif betrifft.
Werbung für Kd. ist wohl das eine, und Abrechnung nach AGBn und solchen versteckten Klauseln (Kostennoten) das andere.
Man kann sich aber den für sich dokumentierten vorteilhafteren Sachverhalt zu Gunsten machen, wenn dort einige Abteilung widersprüchliche Aussagen machen.
Wie hoch soll denn der Preis für die Sprachbox sein?