Hi!
Also dann möchte ich auch mal kurz zu der Sache beisteuern, da der Thread bis jetzt ja noch nicht gerade vor Sachlichkeit strotzt 
(den Link von General Cluster in Ehren, aber er stammt von der Autoblöd...)
Folgende Sachen:
-Die Lampen sind erlaubt, wenn sie nicht nach außen oder in das Blickfeld des Fahrers strahlen. (Ich habe bei mir auch blaue LEDs , die den fußraum hinten in einem dezenten Blauton ausleuchten, diese strahlen allerdings auch nur in den Fußraum)
Ganz verboten ist die Sache sicher nicht, oder sollte jeder Mercedes mit Lichtpaket dadurch seinen Versicherungsschutz verlieren? Dieser besitzt nämlich genau diese Fußraumleuchten, allerdings in einem dezenteren Orange.
Der Versicherungsschutz geht nur flöten, wenn bauliche Veränderungen (Bremse, Motor, Räder, etc.) vorgenommen und nicht genehmigt wurden, optische Veränderungen im Innenraum beeinflussen diesen nicht.
Das du bei einem neuen Mercedes die Garantie verlierst, wenn du an der Elektrik rumfummelst stimmt so auch nicht ganz, du verlierst nur die Garantie auf Sachen, die durch deine Bastelei kaputt gegangen sind (Elektronikfehler, etc.)
MfG
Upprcalypse
P.S: Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach dir einen Wechselschalter, wo du zwischen türkontaktgesteuert und an/aus wechseln kannst, bei einer Kontrolle kannst du immer noch sagen, dass eine Tür nicht richtig zu war. Denn Einstiegsleuchten, welcher Art auch immer sind ausdrücklich genehmigt! 