Beiträge von dw4817

    Unabhängig davon beschwert sich die Telekom ja darüber das mehr Traffic von außen nach innen geht.

    Was nicht verwunderlich ist, da die Telekom praktisch keinen Content im eigenen Netz hat und nur stark asymmetrische Anschlüsse an Privatkunden vermarktet.

    => Sie tut ihr bestes, die Traffic-Asymmetrie, die sie bei Interkonnektionsverhandlungen als Argument benutzt, beizubehalten.


    Wenn KI Crawler, die im Inland starten, aber für die Verarbeitung ins Ausland gehen, dann läuft der Traffic ja doch über diese Punkte.

    Es geht bei der Traffic-Asymmetrie nicht um Inland/Ausland sondern "mein Netz"/"anderes Netz". Da die Telekom in ihrem Netz praktisch keine Inhalte hat, werden solche Crawler keinen relevanten Traffic aus ihrem Netz hinaus in andere Netze erzeugen können. Die Traffic-Asymmetrie wird dadurch also leider nicht ausgeglichen werden.

    ich fragte mich halt nur, warum Meta überhaupt den Vertrag mit der Telekom damals gemacht hatte,da Sie ja eben diesen mit anderen Netzbetreibern nicht abgeschlossen haben und folglich da auch nichts zahlen.

    Ich gehe davon aus, dass Meta auch mit anderen Access-Providern Verträge hat: Auch bei kostenneutralen Peerings kann es Verträge dazu geben und vermutlich haben sie hier und da vielleicht auch Paid-Peerings (*). Im Vorlauf zum Streit mit der Telekom gab es ja Verhandlungen über den zukünftigen Preis, wo man sich nicht einig wurde.


    (*) Paid-Peering heißt ja nicht automatisch, dass ein vielfaches des marktüblichen Transitpreises wie von der Telekom aufgerufen wird.

    die Telekom betrachtete dies also folglich als Grundsatzurteil.

    Sie redet es sich als Grundsatzurteil schön, aber - nochmal - der Zahlungsanspruch besteht nur, weil eine gekündigte Leistung durch Meta einfach weiter genutzt wurde.


    Das Gericht hat sich nicht mit dem Thema Peering, Peering-Preisen oder Double-Payment befasst. Es hat sich nur damit befasst, ob es in Ordnung ist, eine gekündigte Leistung weiter zu nutzen ohne sie zu bezahlen.


    Vodafone folgt schon quasi...

    Nein, der Preis, den Vodafone für Paid-Peering nun aufruft, liegt bei 1/20 des Preises den die Telekom aufruft. Vodafone liegt damit weiterhin deutlich unter normalen IP-Transit-Preisen, die Telekom liegt mit ihren Preisvorstellungen aber beim ca. vierfachen von normalen IP-Transit-Preisen (für eine geringere Leistung).

    ...und die anderen werden es auch müssen um keine Wettbewerbsnachteile zu haben.

    Ich habe gestern schonmal geschrieben, dass die Anderen es nicht ohne weiteres machen können.


    Wer selbst kein Tier-1 (oder nahe dran) ist, der kann keine überhöhten Paid-Peering-Preise verlangen. Man würde diesem Anbieter den Traffic dann einfach über dessen (für ihn kostenpflichtige) Transit-Netze "rein drücken".


    Ausser es gibt da nochmal andere gerichtliche Entdcheidungen?!

    In der Schweiz gab es ein Urteil, dass die Swisscom zu kostenneutralem Peering mit Init7 verpflichtet hat:

    https://www.tagesanzeiger.ch/s…er-kmu-init7-807691808167

    Herr Höttges verwies ja explizit auf ein Verfahren was die Telekom vor dem OLG Düsseldorf gegen die Firma Meta gewonnen hat,woraufhin Herr Lohninger,der übrigens ja auch Aktionäre vertrat sagte,da würde er inhaltlich voll mitgehen,Ihm würde es nur um die Netzneutralität gehen.

    Bei dem Verfahren vor dem OLG ging es aber nur um vertragsrechtliche Aspekte, der Aspekt bei den Content-Anbietern nochmal zu kassieren, wurde dort garnicht behandelt (der hätte nämlich automatisch die Netzneutralität ins Spiel gebracht).


    Ursache für das Verfahren war, dass Meta eine Leistung (das Paid-Peering) gekündigt hat, keine der beiden Seiten hat die Interkonnektionen zurückgebaut und Meta hat sie dann einfach weiterhin genutzt. Wenn man einen Vertrag kündigt, die Leistung dann aber einfach weiter nutzt, muss man natürlich bezahlen. Eine dumme Aktion, die der Sache nicht förderlich war.

    Technisch gesehen kommt die Anfrage vom Crawler (also von außen).Der Server antwortet nur darauf


    Das heißt: Die Aussage „der Traffic kommt vom Seitenbetreiber“ ist nur halb richtig, es ist eine Antwort auf eingehende Anfragen.

    Die Telekom schaut leider nur darauf, in welcher Richtung mehr Daten fließen, nicht wer die Anfrage initiiert hat.


    Und Ja, man sollte den Unfug sein lassen. Ich sag immer wieder, die Telekom ist eine Datenschleuder. Sie hat sich das so ausgesucht. Wenn ihr das Geschäftsmodell nicht mehr gefällt, dann sollte sie es aufgeben. Dieses Peering Thema und die Stellung der Telekom verärgert mich auch massiv, so massiv, dass ich einfach keine Verträge mit denen schließen kann. Das ist eine Prinzipsache.

    Volle Zustimmung!

    Sehr interessant,da: Frage-Antwort zwischen Herr Thomas Lohninger(Vortrag mit anschliessenden Fragen)und Hern Tim Höttges.

    Beide reden sehr konkret und stichhaltig an Beispielen und selbsterklärend.

    Die von Tim Höttges genannten Beispiele für 5G-Produkte, die - angeblich wegen der Netzneutralität - in Deutschland nicht angeboten werden könnten halte ich für Quatsch.


    1. Priorisierter Zugang für Blaulichtorganisationen... ist aus meiner Sicht von der aktuellen Formulierung der Netzneutralitätsverordnung bereits gedeckt:


    Netzneutralitätsverordnung Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 erlaubt Verkehrsmanagementmaßnahmen wenn sie "transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig" sind und nicht "auf kommerziellen Erwägungen, sondern auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen".


    2. Autonome Fahrzeuge... eines meiner Lieblingsbeispiele: Wenn ein Fahrzeug eine "5G-Fernsteuerung" benötigt, dann ist es nicht autonom. Wenn es autonom ist, dann hat es auch ohne Datenverbindung sicher zu funktionieren.


    3. Campusnetze... sind per se erstmal nichts, was gegen die Netzneutralitätsverordnung verstößt. Wenn es besondere technische Anforderungen in diesen gibt, dann kann wiederum Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 greifen.

    Google oder AI verursachen Traffic vom Rechenzentrum zum Seitenbetreiber

    Google ja, aber es gibt leider Haufenweise schlechte KI-Crawler die x-fach ein und dieselbe Website abrufen und daher heftig Traffic vom Seitenbetreiber zum KI-Crawler erzeugen.


    Der Telekom-Umsetzung nach muss der Seitenbetreiber dafür zahlen (weil der Traffic von ihm kommt), obwohl er damit nichts verdient und diese Seitenabrufe nicht mal möchte... aber angeblich geht es der Telekom ja darum, denjenigen zur Kasse zu bitten, der etwas daran verdient.


    Man kann nicht verlässlich erkennen, wer an welchem Traffic verdient, also sollte man den Unfug einfach bleiben lassen.

    Was soll jetzt eigentlich "die Lösung" sein? Staatlich gedeckelte/regulierte Preise für IP-Transit/Paid-Peering?

    Ich würde mir da eher Vernunft statt staatlicher Eingriffe wünschen, aber wenn's staatliche Eingriffe sein sollen, würde ich versuchen "dezent" vorzugehen und nicht bei den Preisen ansetzen sondern bei den Auswirkungen für den Kunden:


    1. Mindestens 75% der Interkonnektionen mit Tier-1-Netzen dürften nicht regelmäßig "auf Anschlag" betrieben werden.

    2. Wenn Konzern-intern Transit bezogen wird (z.B. AS3209<->AS1273) dann dürfte das ebenfalls nicht regelmäßig "auf Anschlag" betrieben werden und 1. würde auch für den Konzern-internen Transitgeber gelten.