Beiträge von g-town-andreas

    Ich habe am 24.04. einen Vodafone-Vertrag abgeschlossen. Nach (vorheriger) Rücksprache mit einem Samsung Galaxy S3, sobald lieferbar.


    Vertragsabschluss hat problemlos geklappt.
    Beim S3 konnte mein "Wunschgerät" noch nicht ausgeliefert werden. Nach Kontakt mit DaRappa am letzten Freitag (zwischen 17:30 - 18 Uhr) wurde mir angeboten, ein Brandingfreies (!!), 16 GB Gerät zu liefern. Preis würde gleich bleiben.
    Am Montag Versand, am Dienstag bei mir.


    Ich bin mit allem zufrieden.... :top:

    Zitat

    Original geschrieben von AlphaDelta
    Hey,
    habe heute die erste reguläre, also komplette Rechnung erhalten.
    Leider ist die Rabattaktion wieder nicht richtig verbucht worden. Es wurden nur 3,6754 netto abgezogen. Dieser BEtrag mit 1,19 multipliziert und mal 24 genommen und wieder durch drei geteilt ergibt 34,98€.


    Schon komisch. Hier die Rechnung


    Ich denke, die 5 € sind vom Vodafone-Vorteil? Wenn ja, dann nimmt Vodafone wahrscheinlich die 34,99 € als "Grundlage" der 3 Monate befreiung, und nicht die 39,99 €.
    Dann passt es ja wieder (bis auf 1 Cent ;) )


    Wenn dem so ist, müsste die Rechnung dann korrekt sein. DaRappa hat auch geschrieben, dass du 34,99 € bezahlen musst. "Studenten/Junge Leute Rabatte nicht möglich" (!!!) Aktuell bezahlst du ca. 25 €. Also bekommt DaRappa 10 € Differenz x 24 Monate = 240 € von dir :D (Ironie)


    DaRappa: machen wir Halbe / Halbe?? :D (Ironie)

    Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Anscheinend fallen immer noch einige auf 'Falle' Schweiz herein. Da müssten m.E. die Schweiz und die EU aktiv werden und die Roaming-Gebühren an die EU-Bedingungen zumindest annähern.


    Ich halte das mal für Rechtlich bedenklich. Ich habe vor wenigen Tagen einen Bericht gesehen, dass die "EU" einen Kreditkarten-Anbieter verklagt, der im EU Ausland (Beispiel Französische Karten in D genutzt) zu hohe Gebühren an den Handel berechnet. Das Fazit: Es wird für den Zahlungsempfänger günstiger sein, wenn ein Kunde eine EU-Ausländische-Karte hat, als wenn er mit einer deutschen bezahlt. Das Problem darin: Die EU darf nur in dem Handel mit anderen EU Staaten aktiv werden.


    Heißt in diesem Fall auch: Alles, was die EU entscheidet, muss jedem deutschen Anbieter nichts interessieren, sofern der Kunde sich in Deutschland befindet, oder außerhalb der EU....


    So habe ich das verstanden....


    Aber die gemachten Tipps sind gut; würde ich auch umsetzen. Bei Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung zum ANwalt, ansonsten schriftlichen Konakt suchen, und unstrittigen Betrag bezahlen. Viel Glück

    Mein Fazit: :flop:


    Am 11.05. erfolgte eine Bestellung. Eine (verbindliche) Auftragsbestätigung kam am 11.05., 16:30 Uhr, an.


    Da ich nichts mehr gehört habe, erfolgte folgender Schriftverkehr (Anreden, Grußformel sind weggelassen worden)


    "22.05.2012 10:50 - ICH:
    wann ist mit der Auslieferung zu rechnen? (Siehe E-Mail Verkehr weiter unten)
    Das Gerät sollte ja sofort lieferbar sein.... Danke!

    Gesendet: Dienstag, 22. Mai 2012 um 13:55 Uhr - Handybar:
    Die Auftragsnummer xxxxxx von Ihnen ist bei uns als Rücktritt/storniert gekennzeichent, so dass deswegen auch keine Aktivierung erfolgt ist...oder geht es um eine andere Auftragsnummer???


    22.05.2012 14:45 - Ich:
    Das ist mir nicht bekannt.
    Seid meiner E-Mail vom 11.05.2012, 16:40 Uhr mit den Unterlagen habe ich keine Info erhalten, bzw. keine E-Mail verschickt (mit Ausnahme von der E-Mail heute morgen mit der Nachfrage nach dem aktuellen Stand). Es ist zumindest nie eine stornierung gewünscht (gewünscht gewesen). Können Sie mir ansonsten die E-Mail mit dem Stornierungswunsch zukommen lassen? Ggf. muss ich überprüfen, ob das Passwort gehackt worden ist....


    23.05.2012 12:52 Uhr
    Das Passwort ist nicht gehackt worden, wenn dann haben die Kollegen diese Aufträge rausgenommen, da das falsche Angebote waren mit dem man beworben hat.
    Hätten wir nämlich diese Angebot für Sie aktiviert, würden für Sie Mehrkosten entstehen was nachhinein noch mehr Probleme aufbringen würde...daher hat man diese auf Rücktritt gesetzt."





    Das Fehler passieren, verstehe ich. Aber: Es erfolgte KEINE Info an mich. Hätte ich nach 11 Tagen nicht nachgefragt, würde ich immer noch warten. Auch erfolgte kein Angebot, wie man das Problem hätte aus der Welt schaffen können. Sondern: Wir haben storniert, da "für Sie Mehrkosten entstehen" würden....


    Auch dürfte dieses Verhalten nicht erlaubt sein.: Der "Irrtum" muss unverzüglich - ohne Schuldhaftes Zögern - angezeigt werden (§119, 121 BGB). 11 Tage sehe ich nicht als Unverzüglich.... Allerdings sind mir die Nerven zu schade, um dagegen vorzugehen. Allerdings machen ich mir auch darüber Gedanken, wie ein Händler mit den gesetzlichen Vorschriften umgeht, und daher mein Fazit:


    Dort kaufe ich nichts mehr :flop:

    Im Dezember 2011 habe ich einen Vodafone Vertrag abgeschlossen. Das iPhone wurde nach ca. 1 Woche bei mir angeliefert. Ist aber OK; das iPhone war "schwer erhältlich" und vor Weihnachten braucht die Post auch länger als 1 Tag für den Versand.


    Die Anschlussgebühr wurde - fälschlicherweise - berechnet. Lt. der TTW-Hotline soll es nach max. 4 Monaten auf der Rechnung gutgeschrieben werden. Dem war leider nicht so, so dass ich mich noch einmal an TTW gewandt habe. Nach 1 Woche habe ich das Geld auf meinem Konto von TTW erhalten.


    Fazit: Alles sehr gut gelaufen, bis auf die berechnete Anschlussgebühr - wobei mir nicht bekannt ist, ob es das Verschulden von TTW oder Vodafone gewesen ist! - , die mir aber problemlos kurzfristig überwiesen worden ist. Also: Alles bestens :top:



    (Zum Nachweis: Bestellung 200008724)