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Original geschrieben von Paramounti
stop stop. Ein Händler kann sich bei einer Fehlinformation auf der Homepage darauf berufen, dass letztendlich der Vertrag bindend ist und erst mit Angebot und Annahme zustande kommt. Im Umkehrschluss kann man das jetzt nicht dem Kunden anlasten.
Du hast Recht... Der Händler muss "unverzüglich" - das BGB nennt es auch "ohne schuldhaftes Zögern" (§121 BGB) - den Verkauf anfechten. I.d.R. hat er dazu nur 1-2 Werktage Zeit. Ein Verbraucher hat 14 Tage Zeit, die Ware zurückzuschicken.... Ansonsten müsste der Käufer erklären können, warum der Urlaub nicht als sein "schuldhaftes Zögern" gewertet werden sollte.... Die Argumentation will ich sehen, die auf "Höhere Gewalt" oder "Schuld des Verkäufers" - TTW hat mich gezwungen, in den Urlaub zu fahren, damit die Widerrufsfrist abläuft... :confused:
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Original geschrieben von Paramounti
Desweiteren kann man nicht wegargumentieren, dass auf der Rechnung etwas anderes vermerkt ist.
Kann man auch nicht, ist aber uninteressant. Eine Rechnung ist zivilrechtlich nicht einmal notwendig.... Es hätte auch nur Handy draufstehen können, oder sonst etwas.... Am besten Mal bei Wikipedia den Begriff "Rechnung" eingeben, und lesen....
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Original geschrieben von Paramounti
Ferner würde wahrscheinlich ein Gericht entscheiden, dass das berühmte "G" bereits in der Artikelbezeichnung zu erwähnen ist und nicht erst im Text darunter. Rein juristisch würde ich sagen so einfach ist es für TTW nicht zu sagen, pech gehabt.
Richtig. Gibt es dazu ein Urteil? Wenn nicht, dann gilt in Deutschland der Grundsatz: Unschuldig, bis die Schuld bewiesen....
Auch ich habe manchmal etwas länger warten müssen, aber hier wird wirklich aus einer Fliege ein Elefant gemacht. Wenn ich Aussagen lese, wie: DaRappa muss beweisen, dass sein Screenshot zum Zeitpunkt so gewesen ist; :flop: In Deutschland muss die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. Und wenn der Käufer keinen Beweis hat, dass es dort nicht stand, würde ich als Richter nicht sagen: Ich glaube dem Käufer, da er sicherlich alle Details weiss, die er vor über 1 Monat gelesen hat....
Ob TTW Kulanz (ist eine freiwillige Leistung!!!) zeigen könnte, ist natürlich eine andere Frage.... Ich schließe mich aber meinem Vorredner an: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus
Das dient nicht als Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder.