ZitatOriginal geschrieben von camius
Ja, ja. Ganz richtig!
Hier Urteil vom LG Kiel, insbesondere mit Blick auf Rn. 25:
Die Klausel, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraumes von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 € monatlich anfällt, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Volltext:
http://www.gesetze-rechtsprech…=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Nach meinem Wissen, wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Somit spielt das Urteil nur die Meinung eines Richters (Richterin) wieder, welches aber keine rechtliche Bedeutung hat....
Bevor jemand auf den Gedanken kommt, dass er mit den Kosten nicht rechnen muss ![]()
Ansonsten ist aber - besonders als 2. Handy - das Angebot recht gut :top: