Beiträge von g-town-andreas

    Zitat

    Original geschrieben von camius
    Ja, ja. Ganz richtig!
    Hier Urteil vom LG Kiel, insbesondere mit Blick auf Rn. 25:
    Die Klausel, wonach im Falle der Nichtnutzung von Mobilfunkdiensten während eines Zeitraumes von drei aufeinander folgenden Monaten eine Nichtnutzungsgebühr in Höhe von 4,95 € monatlich anfällt, ist gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, weil sie die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.


    Volltext:
    http://www.gesetze-rechtsprech…=L&doc.price=0.0&doc.hl=1



    Nach meinem Wissen, wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt. Somit spielt das Urteil nur die Meinung eines Richters (Richterin) wieder, welches aber keine rechtliche Bedeutung hat....


    Bevor jemand auf den Gedanken kommt, dass er mit den Kosten nicht rechnen muss ;)


    Ansonsten ist aber - besonders als 2. Handy - das Angebot recht gut :top:

    Zitat

    Original geschrieben von SBJ
    . Auch bekommt man eine Warnung vom Maildienst, falls die Mail nicht geschickt werden konnte (weil die E-mail z.B. nicht existiert). Also müsste das doch ein Beweis dafür sein, dass sie die Mail bekommen haben, weil ich so eine Meldung nicht bekommen habe.


    Nur weil ein Brief von der Post nicht als unzustellbar an den Absender zurückgebracht wird, heißt es nicht, dass er 100 % angekommen ist. Er könnte auch auf dem Versandweg verloren gegangen sein.... Passiert selten, aber möglich...


    Was das beste ist, weiß man i.d.R. erst nachher.
    Was passieren kann, wenn man keine Frist setzt: Man bekommt - trotz Sieg - die Kosten des Verfahrens belastet.


    I.d.R empfinde ich es immer am besten, etwas "außergerichtlich" zu lösen. Den so etwas geht i.d.R. deutlich schneller. Den wenn es zu einem Widerspruch - Klage - kommt, dann dauert dieses i.d.R nicht weniger als 1 Jahr. Aktuell sitze ich an einer Klage bereits das 3. Jahr. Mit Glück kommt dieses Jahr noch ein Urteil...... Vielleicht hilft das bei der Überlegung

    Kann den der Eingang der E-Mail bewiesen werden?


    Ich würde ein Schreiben erstellen, mit einer angemessenen Frist - es sollten schon min. 10 Tage sein, wenn nicht 14 - und dieses dann sicher verkleben (damit nachher nicht behauptet werden kann, dass nur ein leerer Briefumschlag angekommen ist), und per Einwurfeinschreiben verschicken. Natürlich alles mit einem Zeugen, der im Ideal-Fall nicht aus der Familie kommt....


    Besonders hilfreich finde ich auch diesen Link:


    http://www.recht.de/index.php?…ask=view&id=58&Itemid=132


    Betrug halte ich aber für eher unwahrscheinlich...



    (Das soll keine Rechtsberatung darstellen; alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit)

    Zitat

    Original geschrieben von Apfelbrei
    Sehe ich auch so: Das interessiert mich als Kunden doch nicht, wann der Händler sein Geld bekommt. Wenn er es so spät bekommt wie hier vorgerechnet wurde und er es nicht vorstrecken kann/will, dann darf er das Angebot eben nicht mit der Zusage, das Geld nach 2 Wochen zu überweisen, vorlegen. Und wenn die Kunden nach einem Monat unruhig werden darf sich der Anbieter nicht wundern. Stellt er sich dann auch noch tot, ist eine Anzeige wegen Betrugs einer der nächsten konsequenten Schritte.



    Das ist Richtig.... Allerdings ist die Frage, was "besser" ist....
    Beispiel: Der Kunde macht Druck, fordert das Geld ein. Da es vielleicht 200 Kunden sind, reden wir über 70.000 €. Der Verkäufer meldet insolvenz an. Der Insolvenzverwalter zahlt an alle Kunden 10 % (mehr ist es i.d.R. nie) aus. Wer hat etwas gewonnen - außer der Insolvenzverwalter, der einen "guten Lohn" erhält - ?


    Strafanzeige wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und bei einer Verurteilung, muss er in den Knast. Schon einmal Lohn- oder Taschenpfändung im Knast versucht? ;)


    Alle Beteiligten haben mehr davon, wenn er es - wenn auch mit einer Verspätung - auszahlt. Oder nicht?


    Ich finde es nicht "Gut", aber ich habe mittlerweile bei vielen großen (TT-) Händler erlebt, dass etwas (Auslieferung eines Handys, Auszahlung) nicht 100 % so durchgeführt wird, wie es angeboten wird. Aber dann warte ich halt 1 Woche länger auf mein Handy. Ich gehe dieses Risiko doch ein, da mir fast jedes Ladengeschäft das Handy i.d.R. sofort mitgeben kann, was ich aber dann ja nicht möchte.... Kosten- Nutzen-Rechnung....


    Ich bin zwar kein "TT-Händler", denke aber, dass man es etwas "lockerer" sehen muss. Den ich möchte die Händler gerne etwas länger hier haben..........

    Der Vertrag ist mit Mobilcom abgeschlossen worden, richtig? Du willst DIESEN Vertrag stornieren, und musst es begründen können! Es wurde sicherlich unterschrieben, dass die Preisliste und AGB zur Kenntnisgenommen worden ist.
    Daher dürfte der Punkt "Ansich kam der Vertrag ja unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande und müsste nichtig sein" falsch sein. Mobilcom hat nichts Vorgetäuscht. Alles ist klar...


    Oder würdest du Sony, etc. verklagen wollen, weil ein Händler einen bezahlten Fernseher nicht liefert? ;)


    Mobilcom hat - sehr wahrscheinlich - alles Richtig gemacht. Sie haben dir auch nie versprochen, eine Auszahlung zu tätigen, oder?


    Der Händler ist dir das Geld schuldig, da du mit ihm einen Deal gemacht hast: Du vermittelst mich als Kunden, und dafür bekomme ich XXXX von dir....


    Betrug bedeutet: Er hat bei Vertragsabschluss gewusst, dass er vor Vertragsabschluss gewusst hat, dir das Geld nicht auszahlen zu können. Hat er es 1 Tag nach Verkauf erfahren, liegt kein Betrug vor (§ 146 StGB)


    ICH würde: Ihm ein Schreiben aufsetzen, wonach ich ihn Bitte, innerhalb von 2 Wochen den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Dieses Schreiben per E-Mail, Fax (Sendebestätigung) umd mit einem Zeugen per Brief rausschicken. Danach zum Rechtsanwalt....




    Das ist keine Rechtsberatung!!!

    Interessant, dass in einem "Erfahrung mit .... "- Thread eine Rückantwort erwartet wird (???). Den meine Erfahrungen muss ich eigentlich nicht kommentiert bekommen......


    Ich habe am 16.02. (Bestellung 200011087) den Vodafone Tarif Mobile Internet Flat 7,2 + Stick bestellt.
    Die Freischaltung erfolgte 3 Werktage später - empfinde ich als akzeptabel - und der Versand leider 1,5 Wochen später. Verbesserungsfähig.


    Die Auszahlung sollte nach 6 Wochen erfolgen. Das wäre der 03.04.2012. Leider bis jetzt noch nichts eingegangen. Allerdings berücksichtige ich die Banklaufzeiten und das Oster-Wochenende zu Gunsten von DaRappa.



    Mein Fazit: Es ist kein perfekter Deal gewesen. Aber im Gegensatz zu einem Vodafone-Shop, wo ich das Angebot sicherlich sofort erhalten hätte, habe ich hier 500 € gespart.
    Es ist daher für mich vertretbar, und bei einem nächsten TOP-Deal würde ich auch bei DaRappa bestellen.

    Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Dann ist das schon das Problem. Das Ding nutzt nicht wirklich DECT GAP.


    Ich denke nicht ;) Den es funktioniert grundsätzlich ja.... So habe ich z.B. gestern nachmittag bis heute 12 Uhr Anrufe erhalten. Und dann auf einmal nicht mehr. Auch, als ich das Gigaset per TAE Kabel angeschlossen habe, bestand das Problem, und heute habe ich festgestellt, dass es auch am Fax "passiert" - mit TAE Angeschlossen.....


    Also bis zum Speedport kommt definitiv alles an - da es dort angezeigt wird - und es liegt nicht am Telefon / Faxgerät....

    Hallo zusammen,


    ich habe da folgendes Problem, und hoffe, dass Ihr mir da weiterhelfen könnt:


    Ich habe einen Entertain-IP Anschluss vor 2 Wochen erhalten. IP, weil Entertain an meinem Wohnort nur über IP funktioniert (???). Als Router habe ich ein Speedport W723v (Typ B)
    An den TAE Steckplatz habe ich 1 Fax und Alarmanlage angeklempt. Das funktioniert problemlos.....


    Aber: Ich habe ein Siemens Gigaset SL910 über DECT mit dem Speedport verbunden. Manchmal nimmt das Telefon Anrufe an, manchmal nicht.... Wie kann ich das Problem beheben? Einstellungssache?


    (Die Anrufe werden mir im Speedport angezeigt, so dass es ein Problem zwischen Telefon / Speedport sein dürfte; auch der Anschluss an einem TAE Steckplatz bringt keine Besserung. WEnn ich dann raustelefonierte, funktioniert es nicht: Er wählt, und dann passiert nichts, dann einfach auflegen, und erneut versuchen, und es funktioniert; ruft man mich in dieser Zeit an, hört man ein Besetzt-Zeichen)


    Danke!


    Andreas

    Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Wahrscheinlich hat der User sein Paypal Konto per Überweisung aufgeladen, aber der einfachste Weg ist meiner Meinung nach die Überweisung...


    Dieses wird aber ab Juni nicht mehr möglich sein, wenn ich das richtig verstanden habe.... Paypal "verschwindet", und ein neues Unternehmen taucht als Treuhänder auf, welches natürlich keine Lastschrift Zahlung anbietet.


    Für Käufer egal, nur für Verkäufer nicht...


    Besonders interessant: ebay hält sich nicht an die dt. Gesetze, die z.b. das Versandrisiko bei Privat-Verkäufen auf den Käufer überträgt....