Beiträge von g-town-andreas

    Aus Familären Gründen habe ich 3x Base 2 Verträge abzugeben.


    Sie bieten:


    - Flatrate in das dt. Festnetz
    - Flatrate in die E-Plus / Base Netze
    - 60 Min. in die anderen dt. Fremdnetze


    Regulär kostet das Angebot 25 € / Monat. Auch bei den Aktuellen Mein-Base Angeboten liegen die monatlichen Preise bei 25 €!!!


    Die Verträge, die ich anbiete, kosten bis Dezember 2010 je 15 € / Monat, und dann bis Dezember 2012 11,88 € / Monat. Das sind reguläre Preise, wie Sie auf der Rechnung angegeben werden, und nicht um effektiv Preise!!! Auf Wunsch lege ich die letzte Rechnung vor, um diesen Rabatt anzuzeigen.


    Die Übernahmegebühr in Höhe von 15 € übernehme ich.


    Bei Interesse einfach eine PN schicken.


    Andreas

    Und bei einer Insolvenz werden meines Wissens nach ALLE Schuldner befriedigt. D.h: Du bekommst fast kein Geld - wenn überhaupt. Klagst du die Ware ein, hast DU die Möglichkeit, (nur) DEINE Forderung einzupfänden... Wäre meiner Meinung nach Sicherer, und wird auch durch eine Rechtsschutz gedeckt ;)

    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Wenn allerdings der Händler von der falsch gekennzeichneten Lieferung Kenntnis erlangt (hier ja irgendwann geschehen) ist es seine PFLICHT alle falsch belieferten Kunden darüber zu informieren und eine Rückrufaktion zu starten.


    Recht hast du mit dieser Aussage... Die Frage ist nur, ob Logitel es nicht gemacht hat??? (Kann ich nicht beurteilen.)




    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Edit: Das "Hetzen" auf den ebay Verkäufer, vor allem da wahrscheinlich unwissender Privatverkäufer, ist noch unangebrachter, da dieser im Gegensatz zu logitel wahrscheinlich nichts von dem Branding weiß, da er ja ansonsten selbst schon vor Weiterverkauf bei logitel reklamiert hätte. Es handelt sich also wie "Dauerposter" bereits geschrieben hat, nicht um eine kulante Bearbeitung, wenn das direkt über ihn geklärt wird, sondern einfach um abgetretenes Recht.


    Der Verkäufer wird wahrscheinlich gar nichts wissen, und das HTC nach bestem "Wissen und Gewissen" angeboten haben. Interessant wird es dann, wenn Logitel nachweisen kann, dass der (ebay-)Verkäufer informiert worden ist, er aber den Umtausch nicht durchführen wollte / das Handy schon verkauft worden ist...
    (Was man sich alles für Gedanken machen kann, wenn man nicht alle Details kennt....)


    Ich, als Dual-Account von Logitel, größter Kunde,größter Fan,............................. komme aber zu dem Schluß: Arme Händler... Statt Logitel direkt anzuschreiben, wird hier im Forum gemosert. Helge hätte sicherlich auf eine PM genauso kullant reagiert, und es würde weniger Probleme hier im Forum geben - aus eigener Erfahrung erlebt. Und was wäre das Forum ohne die aktiven Händler, wie DaRappa, logitel, etc.. Man schätzt etwas erst dann, wenn es weg ist...

    Re: Manchmal kann man gar nicht soviel essen wie man kotzen könnte...




    Wenn ich deine Aussage Richtig gelesen habe, hast DU doch nichts mit Logitel zu tun, oder täusche ich mich da? Wenn dein Verkäufer falsche Angaben bei ebay macht, soll dass das Problem des Händlers sein, der "irgendwann mal" dieses Gerät gehabt hat? Zwischen dir und Logitel gibt es keine Geschäftsbeziehung! Also wende dich an deinen Verkäufer!!!

    Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Abgesehen davon, das ein Datum in der Rechnung ein bloßes Zahlungsziel ist und als solches unverbindlich, gibt es allgemein anerkannte kaufmännische Grundsätze an denen solch ein Vorhaben kostenpflichtig für den Antragsteller scheitern wird :)


    Fällig: Sofort. Spätestens mit dem 24.03.2010 kommen Sie bei Nichtzahlung in Verzug. Ist lt. §286 BGB Rechtswirksam...


    Welche "allgemein anerkannte kaufmännische Grundsätze" meinst du, die Gesetzesstatus haben, und an die ein Richter gebunden ist??? (Lerne gerne dazu).

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Was hat das damit zu tun, ob es geklaut ist oder nicht? Gesetzliche Gewährleistung ist eine objektbezogene Leistung, also unabhängig vom Besitzer.


    Es ist Richtig. Für die Gewährleistung ist nicht einmal eine Rechnung pflicht. ABER: Die Gewährleistung ist der Händler verantwortlich, der das Handy verkauft hat. Also: Nach Handybude.de schicken - ob ich es machen würde, wenn ich keinen erreiche, mal dahin gestellt.


    S-E gibt GARANTIE. Die ist Freiwillig, und S-E darf die Bedingungen nennen, wie z.B. Rechnung. Evt. mal auf http://www.quips.de gucken, wo der nächste Händler ist, der das Handy reparieren kann... Vielleicht macht er es ohne Rechnung fertig....

    Zitat

    Original geschrieben von Sipo
    Wie kann man nur so einen Quatsch verbreiten? Das ist pure Panikmache und absolut nicht angebracht. Es gibt keine möglichen Zahlungsziele von zwei Tagen, das ist rechtlicht nicht haltbar und auch legal gar nicht möglich, da würde auch niemals ein Anwalt mitmachen. Du kannst zwar festlegen dass die Rechnung "direkt nach Erhalt der Ware" bezahlt werden soll, aber selbst da ist der mögliche Zahlungszeitrum wesentlich größer als deine absurden zwei Tage. Einen Rechtsanwalt könntest Du gar erst Wochen später einschalten.


    Bitte in Zukunft vorher mal in einschlägigen Gesetzestexten oder Musterverfahren nachschauen, ich hab jetzt weder Lust noch Zeit Dir alles exemplarisch zu belegen.


    Sicher? Zahlungsziel: unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern überweisen. (§121 BGB, in dem das Wort unverzüglich mit "ohne schuldhaftes Zögern" wiedergegeben wird) Kannst du einen Richter erklären, warum du es nicht geschafft hast, innerhalb von 2 Werktagen zur Bank zu fahren / Online-Banking zu machen? Es dürfte keinen Grund geben, der dich daran gehindert hätte (du warst zumindest in der Lage, das Paket anzunehmen, und nicht im Krankenhaus, Urlaub....). Nach 3 Tagen auf der Rechnung Verzug setzen, fertig.
    Rechtlich machbar... Moralisch verwerflich. Aber darauf kommt es nicht an.


    Keinen Anwalt finden? Es gibt einen Anwalt aus Osnabrück, der auf Schadensersatz verurteilt worden ist, weil er "falsche Mahnungen" verschickt hat. Dann gibt es Anwälte, die "Abmahnmissbrauch" betreiben. Das dürfte das kleinste Problem sein! Und "solche Klagen" können 10 St. / Std. gefertigt werden. Sehr lukrativ...


    Seriöse Händler machen das natürlich nicht. Aber Rechtlich gesehen ist das möglich, wenn man Verzug, usw. richtig auf der Rechnung vermerkt.

    Ist den die E-Mail Adresse die "Richtige"? Ansonsten in 2-3 Tagen mal per E-Mail anfragen, ob die Bankverbindung richtig ist, da es eine andere als die bekannte ist. Wenn das bestätigt wird, dann kannst du davon ausgehen, dass es nicht gehackt worden ist... MEINER Meinung nach wärst du dann aus dem "Schneider". Oder per Fax bestätigen lassen, etc.. Per Telefon würde ich generell abraten, da man den Inhalt eines Telefongesprächs schlecht belegen kann...



    @ pinaci: War das zufällig im Dez. 08? Da habe ich bei einem Händler hier im TT aus HH auch so einen Vertrag abgeschlossen: Base 2 inkl. 60 Fremdnetzminuten - 10 € günstiger als regulär. Ist das der Gleiche? Wenn ja, dann ein Tipp: Base wollte von mir auch nichts wissen... Sprechen Sie mit dem Händler... Bla, Bla... Mein Anwalt hat ganze 1 Schreiben geschickt, auf die Aktion Bezug genommen, und es hat geklappt!!! Wenn du keine Rechtsschutz hast, bist du ca. 45 € los. Und das sparst du in 4,5 Monaten. Und wenn Base in Verzug ist, dürfen die auch die RA-Gebühren tragen ;-)
    Viel Glück, und wenn du Fragen hast, kannst du dich auch gerne per PN an mich wenden!

    Meine Erfahrung ist wieder mal sehr Gut gewesen....


    - Die Hardware wurde sehr schnell geliefert.
    - Die Kündigung an den Netzbetreiber wurde sogar für mich versand!!!
    - Bei der Auszahlung fehlte leider ein Teil. Nach einer Mail habe ich das Geld aber 4 Tage später auf meinem Konto gehabt.


    Werde die Angebote gerne weiterhin im Auge behalten und gerne "zuschlagen"!


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