Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Aber er darf das Handy als gebraucht verkaufen, und dann die differenz zum Neuwert berechnen. Er könnte ja evtl. auch das gerät an den Hersteller zurückgehen und dort Aufbereiten lassen (mit Folien usw.)
Aber mir sagt schon der gesunde Menschenverstand, das ich wenn ich etwas zurückgeben möchte das Gerät nicht zum telefonieren o.ä benutze.
Wir machen bei uns auch Rücknahme für modems usw. auf Arbeit und manche Geräte kommen während der Widderufsfrist zurück und sehen aus als ob die durch den A**** gezogen wurden.
Das kann sich natürlich kein Händler auf Dauer leisten.
zu a) Nö, darf er eben nicht so einfach. Das ist vom BGH doch drastisch eingeschränkt worden. Die Wertminderung, ist wenn überhaupt nach einer kurzen Zeit sehr gering (außer es sieht wirklich aus, wie durch den Arsch gezogen)
b) Telefonieren ist durchaus auch drin, aber im Rahmen des Ausprobierens. Wenn der Counter jetzt sagt, es wurde 1,5 Stunden telefoniert, ist das natürlich nicht mehr so prickelnd, ist das Gerät ansonsten aber tiptop in Schuss, darf eben kaum was vom Wert abgezogen werden.
Sind nur 5-6 Minuten telefoniert, ist es absolut kein Problem.
Wenn ein Händler dann die Rücknahme verweigert oder den Wert drastisch heruntersetzt (immer vorausgesetzt der Gegenstand sieht neu aus, ein Fingerabdruck auf dem Display mindert das ganze nicht) bleibt leider nur der Rechtsweg.
Wenn sich "ein Händler das nicht leisten kann" darf er halt keinen Versandhandel anbieten.
Völlig Kundenunfreundlich und Rechtswidrig ist natürlich eine Praxis wie "eine SMS geschickt = Rücknahme wird verweigert"
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Bevor jetzt irgendwer meint mich anfahren zu müssen und ich würde ja die armen Händler ausnutzen, dem sei gesagt, daß ich noch nie mein Widerrufsrecht benutzt habe, da ich bis jetzt immer zufrieden war. Nichtsdestotrotz hat der Verbraucher Rechte, und hier existiert jede Menge Halbwissen anscheinend.