Beiträge von reservist

    Wenn ich bei den Netzeinstellungen/Netzmodus einstelle... da kann ich ja UMTS, GSM oder Dualmodus einstellen.


    Was ist der Nutzen vom Dualmodus? Weil auch wenn ich UMTS einstelle, wählt er sich trotzdem in ein GSM-Netz ein, sofern kein UMTS verfügbar, oder seh ich da was falsch?

    Zitat

    Original geschrieben von MILLUCES
    Spiele seit Monaten mit dem Gedanken mir ein iPhone zu holen, aber diese schrecklichen Tarifen und ausserirdischen Gerätepreise bei Kauf einen NICHT sim-lock Gerät haben mich jetzt zum 5800 getrieben. Hab es mir im Laden angesehen. Gefällt mir 1a.


    Die Tarife sind gar nicht so schlecht, wenn man sich mal anschaut was dabei ist (bei Complete M z.B. Freiminuten, Frei-SMS, Hotspot-Flatrate, HSDPA-Flatrate (!! teuer))

    Den Akku bzw. genauer gesagt die Akkuladeanzeige halt ich auch für sehr suboptimal.



    Ist meines Empfindens nach auch so, daß er die ganze Zeit auf voller Energie steht, aber WEHE es wird ein Strich weniger, dann kann man davon ausgehen, daß man in den nächsten 10 Stunden ein Ladegerät benötigt.


    Scheint für mich so zu sein, daß die Ladeanzeige erst bei unter 50% Kapazität den ersten Balken verliert.

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Aber er darf das Handy als gebraucht verkaufen, und dann die differenz zum Neuwert berechnen. Er könnte ja evtl. auch das gerät an den Hersteller zurückgehen und dort Aufbereiten lassen (mit Folien usw.)


    Aber mir sagt schon der gesunde Menschenverstand, das ich wenn ich etwas zurückgeben möchte das Gerät nicht zum telefonieren o.ä benutze.
    Wir machen bei uns auch Rücknahme für modems usw. auf Arbeit und manche Geräte kommen während der Widderufsfrist zurück und sehen aus als ob die durch den A**** gezogen wurden.
    Das kann sich natürlich kein Händler auf Dauer leisten.


    zu a) Nö, darf er eben nicht so einfach. Das ist vom BGH doch drastisch eingeschränkt worden. Die Wertminderung, ist wenn überhaupt nach einer kurzen Zeit sehr gering (außer es sieht wirklich aus, wie durch den Arsch gezogen)



    b) Telefonieren ist durchaus auch drin, aber im Rahmen des Ausprobierens. Wenn der Counter jetzt sagt, es wurde 1,5 Stunden telefoniert, ist das natürlich nicht mehr so prickelnd, ist das Gerät ansonsten aber tiptop in Schuss, darf eben kaum was vom Wert abgezogen werden.
    Sind nur 5-6 Minuten telefoniert, ist es absolut kein Problem.


    Wenn ein Händler dann die Rücknahme verweigert oder den Wert drastisch heruntersetzt (immer vorausgesetzt der Gegenstand sieht neu aus, ein Fingerabdruck auf dem Display mindert das ganze nicht) bleibt leider nur der Rechtsweg.


    Wenn sich "ein Händler das nicht leisten kann" darf er halt keinen Versandhandel anbieten.


    Völlig Kundenunfreundlich und Rechtswidrig ist natürlich eine Praxis wie "eine SMS geschickt = Rücknahme wird verweigert"



    --
    Bevor jetzt irgendwer meint mich anfahren zu müssen und ich würde ja die armen Händler ausnutzen, dem sei gesagt, daß ich noch nie mein Widerrufsrecht benutzt habe, da ich bis jetzt immer zufrieden war. Nichtsdestotrotz hat der Verbraucher Rechte, und hier existiert jede Menge Halbwissen anscheinend.

    Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Ich würde wenn es eine Woche alt ist ziemlich dumm aus der Wäsche schauen. Das tauscht dir wenn überhaupt Amazon um. Sobald 1 Min telefoniert wurde (1SMS zählt zb. auch als 1 Min tel.) ist bei den meisten kein Rücktritt vom Kaufvertrag mehr drinn. Das hängt mit der Hygiene zusammen (Hörmuschel und Microphon).


    Was allerdings dann illegal ist.
    In den ersten zwei Wochen MUSS der Händler das zurücknehmen, sofern hier das Fernabsatzgesetz Geltung findet.
    Unter Umständen (!!) kann er finanziellen Ausgleich für den Gebrauch verlangen, das wurd aber vom Bundesgerichtshof kürzlich stark kastriert. Also nur weil eine (oder auch zehn) SMS verschickt wird/wurde, darf der Händler nicht einfach die Rücknahme verweigern oder z.B. 25% vom kaufpreis einbehalten