ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Und? Was ändert das an der Tatsache, seinen Kauvertrag einzuhalten? Der Simlock ist ein Sachmangel. Ganz einfach, der Käufer hat Anspruch auf ein simlockfreies Smartphone, wenn es so abgemacht war; er wird nicht umsonst gefragt haben. Setz dich mit dem Käufer in Verbindung und kläre das Ganze. Du hast eine Bringschuld, keine Holschuld.
Im schlimmsten Fall verlangt er ein simlockfreies Smartphone zur Erfüllung des Kaufvertrages. Und du bist verpflichet, den Kaufvertrag zu erfüllen.
Junge Junge, du gehst ja ab. Man könnte meinen, du fühlst dich persönlich geschädigt? Es war genau genommen nie ein freies Gerät abgemacht. Ja, der Käufer hat nach einem Lock gefragt und ich habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich es nicht glaube, aber auch nicht weiß. Dann hätte der Käufer es prüfen oder auch einfach die Finger davon lassen können. Punkt.
Klar dass ich jetzt hier zerrissen werde, als hätte ich vorsätzlich getäuscht, weil hier jeder sich in die Lage des Käufers versetzt. Das ist voll solidarisch von euch - ersetzt aber leider nicht eine korrekte Aussage in diesem Fall.
Hätte mir eigentlich gleich denken können, dass ich hier nicht auf objektive Antworten hoffen brauche, sondern lieber runter gemacht werde.
Zum Glück ist der Käufer - übrigens genau wie ich Mutter eines kleinen Bsbys - wesentlich entspannter. Wie werden allein eine Lösung finden. Und haben uns bereits auf einen Kaffee verabredet. Man man man, dass man immer so um sich treten muss 🙄
Danke für gar nichts...