Beiträge von Allah

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    Original geschrieben von Rumpel-Bumpel


    Der Empfang ist um ein vielfaches schlechter als beim K850i.


    Wieder im Lager bei uns getestet, mit dem 6700 gar keinen Empfang, mit Glück mal kurz einen Balken. Mit dem K850i 4-5 Balken (sogar wenn ich es in die Hosentasche stecke). Das 6700 hat wenn es in der Hosentasche steckt grundsätzlich 2 Balken weniger als wenn man es in der Brusttasche des Hemdes hat oder in der Hand hält.

    Die Balken sagen doch gar nichts über die Empfangsqualität aus. Jeder Hersteller setzt die irgendwie Anders, also bei unterschiedlichen Empfangspegeln.


    Verleichbar wären die Empfangspegel (-XXdBm) die beim Handy ankommen, bei identischem Sender und identischer Position.

    Du brauchst auf jeden Fall so eine Rubbelkarte von Chinamobile aus Shanghai, wo anders kannst du das vergessen, das Guthaben aufzuladen.


    Kannst du denn noch die 13800138000 anrufen? Sobald sich die nette chinesische Frauenstimme meldet "2" drücken und du bist im englischsprachigem Menü. Da kannst du auf Englisch dein Guthaben abfragen, aufladen usw. So weit ich weiss ist die Nummer kostenlos und geht immer..


    Das mit den Internetpacks ist wirklich ärgerlich, die werden tatsächlich erst am 1. des nächsten Monats aktiv, d.h. wenn du am 2. bestellst musst du 1 Monat warten, bis das Pack aktiv wird.. Bestellst du am 31. hast du es am nächsten Tag.. China halt...;)

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Auf den Zugang des Inkassoschreibens kommt es nicht an. Wenn vorher schon Verzug vorlag, muss der Schuldner den Verzugsschaden (= Kosten der Beauftragung des Inkassounternehmens) ersetzen.

    Das Vertragsverhältnis besteht nur zwischen Gläubiger und Inkassounternehmen, nicht zwischen Schuldner und Inkassounternehmen.


    Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens sind KEINE Verzugsschäden wie Zinsen oder Portokosten.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wie kommst du denn auf den schmalen Pfad? Das kann man in der Allgemeinheit so nicht stehen lassen. Inkassokosten sind sehr wohl einklagbar, wenn
    a) Die Kosten entstanden sind, nachdem der Schuldner bereits in Verzug war (durch Mahnung oder nach 30 Tagen, wenn auf der Rechnung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde) und
    b) die Mahnkosten nicht höher sind als das, was ein Anwalt für das Inkasso berechnen würde.


    Ob in diesem Fall hier allerdings Verzug vorlag, ist fraglich. Eine Mahnung hat es ja offenbar nicht gegeben.

    es funktioniert allerdings nur wenn du nach erhalt des inkassoschreibens sofort die hauptforderung + zinsen an den Gläubiger bezahlst und den zugang des Inkassoschreibens bestreitest.im streitfall ist der gläubiger beweispflichtig.

    Dein Bruder sollte nur die Hauptforderung direkt an Mobilkom zahlen, dann hat er zwar immernoch Lehrgeld bezahlt, aber spart sich die Inkassokosten.


    Inkassokosten sind NICHT einklagbar, wenn die Hauptforderung beglichen wurde, hat die Inkassofirma halt Pech.

    Meine Freundin hatte auch das Problem mit den Terroranrufen von dieser Nummer, immer zwischen 10-16 Uhr. Letztendlich war es nur ihr Provider Mobilcom und wollte mal nachhaken warum sie sich noch kein Handy ausgesucht in Bezug auf ihre in 5 Monaten anstehende Vertragsverlängerung.
    Leider gingen die Terroranrufe auch weiter, nachdem sie mehrfach das Angebot dankend abgelehnt hat, da hilft nur dran gehen, "einen Moment ich komm gleich wieder" sagen und das Handy neben sich hinlegen bis der Anrufer genervt auflegt.

    Kann ich bei Sipgate meine (kostenlose) Festnetznummer auf ein chin Handy (+86312...) weiterleiten, und zahle dann nur 2,6 Cent/min., wenn ich auf der Deutschen Festnetznummer angerufen werde und in China das Handy klingelt?


    Sehe ich das so richtig dass dafür nur der normale Tarif für ein Telefonat ins Chin. Mobilfunknetz anfällt?


    Wer weiß bescheid? Es geht darum günstig aus D erreichbar zu sein.