Beiträge von john-vogel

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    Original geschrieben von pithein
      john-vogel
    Forenbeiträge sind keine Doktorarbeit, da brauchts keine Vollzitate.


    Nein, aber wenn dabei der Sinn flöten geht und ein anderer Eindruck entsteht, sollte man das Zitieren gleich ganz lassen. Du kannst sicher nachvollziehen, dass das nicht in meinem Interesse ist.

    Zitat

    Habe ich Deine Erkenntnisse überlesen oder hast Du Stillschweigen vereinbart?


    Weder noch! Und dabei wirds auch bleiben! ;)

    Zitat

    Wenigstens hat ein O2-Mitarbeiter auf einen provozierenden Beitrag geantwortet, wenn auch nicht sehr souverän. Warum kommt keine schriftliche Aussage zu den Kündigungen beim O2 o Kostenairbag?


    Im Übrigen möchte ich hier nochmal klarstellen, dass ich hier als Privatperson und nicht als o2-Repräsentant à la "Base Netzreporter" schreibe. ;)

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auf Anhieb fällt mir lediglich eine Entscheidung des AG Hamburg-... aus dem Jahr 2007 ein, die auf Unwirksamkeit der Kündigung einer Base-Flat wegen (vetragsgemäßer) Nutzung der Flat zum Telefonieren erkannte. Die hatte damals die Runde gemacht; die genaue Fallgestaltung ist mir aber nicht mehr erinnerlich.


    Damals ging es um außerordentliche Kündigungen von 24-Monats-Verträgen. Das Gericht war der Meinung, dass der "Missbrauchsfall" in den BASE-AGBs für eine außerordentliche Kündigung zu schwamming formuliert war und daher nicht greift.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Inbezug auf die Kündigungen ist die Rechtslage zwar nicht ganz so eindeutig. Berücksichtigt man aber die Rechtsprechung zur Rechtsmissbräuchlichtkeit von Kündigungen im Allgemeinen, bin ich mir sicher, dass eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Kunden gefällt würde.

    Zum Thema Rechtsmissbräuchlichkeit von Kündigungen finde ich ausschließlich Dinge zum Thema Arbeits- oder Mietrecht. Und das ist ja mit der ordentlichen Kündigung eines Mobilfunkvertrages absolut gar nicht zu vergleichen, da dass ja ganz eigenen Regeln unterliegt. Ich vertrete weiterhin die Meinung, dass eine ordentliche Kündigung selbst mit Nennung des Grundes legitim ist, wenn daraus ersichtlich ist, dass das Vertragsverhältnis für eine der Parteien nicht mehr lohnenswert ist. Für außerordentliche Kündigungen müssen hingegen klare Grenzwerte vorgegeben werden.

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    Original geschrieben von phonefux
    Was macht Euch eigentlich so sicher, dass nicht beispielsweise (und insbesondere) 1&1 irgendwann ebenfalls anfangen wird, Verträge ordentlich zu kündigen, bei denen viel telefoniert wird, aber deutlich unter den 15.000 Minuten, die sie für eine außerordentliche Kündigung angeben?


    :top: Danke für den Hinweis, daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Könnte ich mir aber bei 1&1 gut vorstellen, da die das ja schon in der Vergangenheit so gemacht haben.

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    Original geschrieben von pithein
    Das wurde in einem anderen Thread (O2 kündigt nach 600 € Einheiten) geschrieben.
    Offensichtlich ist das relevant, was Telefonica passt, dann gehts auch telefonisch.

    Schon frech, hier meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen und gekürzt zu posten. Dafür wurden andere hier schon gesperrt. In meinem Post ging es (und das weißt Du auch) explizit um die Kündigungsgründe und um nichts anderes. Die Kündigung muss in dem Fall schriftlich erfolgen und nur diese schriftliche Kündigung zählt. Aber natürlich gibt es Dinge, die auch (fern-)mündlich "beschlossen" werden können, dazu gehört dieses "OptIn-Verfahren".


    Ich wurde auch schon angerufen und man sagt einfach 3x "Ja" oder "Nein" und fertig ist die Laube.

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    Original geschrieben von handytim
    "Die Kunden haben dabei vertragsgemäß, also gerade nicht mißbräuchlich, ihren Anschluss genutzt, was zur Folge hatte, dass Telefónica kein Interesse an einem Fortbestand des Vertrags hat."

    Weiß dass denn irgendwer, dass das so stimmt?

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    Original geschrieben von handytim
    Zwar wirbt der Netzbetreiber mit "endlosem Telefonieren", will diese Dienstleistung jedoch nicht längerfristig erbringen und widerspricht in seinem systematischen Kündigungsverhalten dieser Vielnutzer seinen eigenen Werbeaussagen und der eigenen Preisliste.


    Ich sehe keinen Widerspruch. Wer den Tarif hat, kann ihn gemäß den AGB oder den Preislisten nutzen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei der Überstrapazierung des Vertrags. Ein seriöser Artikel würde im übrigen auch die Situation von o2 und deren Kosten darstellen und dann würde die Mehrheit der Leser die Entscheidung nachvollziehen können. Ein Vermieter kann dem Mieter ja auch fristgerecht kündigen, wenn sich die Vermietung des Hauses wirschaftlich nicht mehr lohnt.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dort drischt man zum Teil mit großem Vergnügen und Esprit gleich mit der Axt auf Unternehmen in der TK-Branche ein. Es ist immer so herrlich, die Reaktionen der Anbieter auf solche Sendungen zu verfolgen. :cool:

    Und wie soll sich dass dann anhören?


    "Betroffen sind Kunden, die teilweise über 1.500€ vertelefoniert haben - zum Teil auch ins Ausland. Durch den Kostenairbag mussten Sie allerdings nur zwischen 40€ und 50€ zahlen. Warum o2 diese Kunden ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigt ist noch unklar."


    "Endlich hatte ich eine kostengünstige Lösung gefunden, mein Handy als Babyfon für zu Hause zu nutzen. Jetzt hat mir o2 die Kündigung zugestellt. Ich weiß nicht, wie ich jetzt auf mein Kind aufpassen soll."

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    natürlich ist das Vorgehen wettbewerbswidrig. Daß da jemand noch zweifelt, wundert mich.


    Einziges Schlupfloch: es wäre höchstens dann KEIN unlauterer Wettbewerb, wenn der gekündigte Kunde sofort wieder einen o2 o abschließen könnte. Das glaube ich jedoch nicht.


    Wieso sollte das so sein? Jede Firma kann sich seine Kunden doch selber aussuchen, genauso wie Du Dir Deinen Anbieter auch selber aussuchen kann. Allein mit der Prüfung des Schufa-Eintrags wird ja vorher schon eine Auslese der Kunden durchgeführt. Und es werden auch interne Kriterien dazukommen, evtl. ja auch sowas. Das wäre dann nach Deiner Definition ja schon "unlauterer Wettbewerb". Wieso glaubt hier jeder, dass der Anbieter[list=1]
    [*]Kunden nicht ordentlich kündigen dürfte
    [*]jeden Kunden annehmen muss, egal was er in der Vergangenheit "getan" hat?
    [/list=1]Auch Firmen haben Rechte! Das das Ganze eben nicht wettbewerbswidrig ist, erklären Dir die Beiträge von phonefux auf den letzten Seiten.