-
Aahhh, jetzt hab ich's kapiert. Damit hat sich auch diese Beobachtung erklärt. Die haben "die Lücke" nicht gestopft, meine Portierung war einfach nicht mehr in den ersten 30 Tagen des Vertrags! Jetzt verstehe ich auch die damaligen Antworten auf meine "Beobachtung" 
Danke jetzt verstanden 
-
Die obige Anmerkung von nios32 bezog sich auf die erfolgreiche Freundschaftswerbung:
Diese ist eben nur innerhalb von 30 Tagen seit der Erstaktivierung des Vertrages (und damit der ursprünglichen Nummer!) möglich.
Bei einer späteren bzw. zu späten Portierung wird Dir ansonsten die nachträgliche Werbung der portieren Nummer verwehrt.
Ich hoffe, jetzt ist es klar. 
Alles anzeigen
Das hatte ich bisher so nicht auf dem Schirm, daß die Freundschaftswerbung der portierten Nummer maximal 30 Tage nach der Erstaktivierung der SIM-Karte erfolgen muß und nicht nach dem Datum der Portierung 
Ist dies aus Erfahrung oder hat Lidl da was in den AGB? Die Portierung ist doch ein neuer Vertrag, sonst könnte man doch nicht 2x geworben werden?
So früh am Morgen, so tiefgründige Probleme 
Im Notfall habe ich ja noch Bekannte mit Lidl, wollte halt alle KWK's auf meinen Karten haben 
-
Das wird schwierig, weil einerseits innerhalb von 30 Tagen nach Freischaltung (1. Werbung) die Portierung durch sein muss (danach ist keine Werbung der portierten Nummer mehr möglich), andererseits du aber innerhalb von 30 Tagen mit der 1.Karte nicht zweimal werben kannst.
Echt, dachte die Portierung geht immer? Wußte nicht, daß man innerhalb 30 Tagen nach der Aktivierung portieren muß? Wo steht das?
Bei einer Karte, welche schon über ein halbes Jahr aktiv ist, gibt es unter Service den Menüpunkt 'Rufnummer zu Lidl portieren', welcher auch funktioniert.
-
Danke für die Infos, ich habe jetzt ja schon den Wechsel zu Lidl mit 2 Rufnummern so terminiert, daß, im Endeffekt, auf der 1. Karte 55€ Guthaben sind und auf der 2. dann 45€ 
2 Bekannte haben dann auch noch jeweils 5€ KWK, diese Werben die 1. Karte, die 2. Karte werbe ich dann selber (2-stufig) mit der 1.
Reicht mal erst und in ein paar Monaten sehen wir weiter...
Habe die SIMs in der Aktion für 1,99€ gekauft (mit 10€ Startguthaben), das paßt jetzt 
-
Kann man bei Lidl, so wie es bei Vodafone CallYa möglich ist, eine Karte kündigen und das Restguthaben auf eine bestehende, auf den selben Namen laufende, Karte übertragen lassen?
Habe das Gerade bei CallYa sogar mit Startguthaben per Kündigungsschreiben über das Kontaktformular hin bekommen.
-
Kann man das 100MB App-Geschenk auch buchen, wenn der Tarif mangels ausreichendem Guthaben nicht verlängert wurde?
Ich habe den Allnet Flat L gebucht, weil der 19,99€ kosten würde, läßt sich auch ohne ausreichend Guthaben buchen (habe aktuell 10€) und dann bekommst gleich die 100MB für 30 Tage als App-Geschenk angeboten. Also wenn der Tarif inaktiv ist, mangels Guthaben, gibt es auch die 100MB 
Im Prinzip Tarif wie Classic nur mit 100MB anstatt 3Cent/MB
-
Danke, besser als direkt in den Classic zu wechseln ist es, denn man kann die 100MB App-Geschenk für 30 Tage buchen.
-
Wenn ein Tarif inaktiv ist, wegen zu wenig Guthaben, gelten dann für Datenübertragungen auch die 'ekeligen' 3 Cent pro MB wie im Classic?
-
So eine Kündigung will ich möglichst nicht von der LBB. Will meine 3% Amazon nicht verlieren. Kann man präventive Maßnahmen treffen? Hilft es, eine Guthabensumme auf dem Kartenkonto einzuzahlen, oder ist das gar schädlich, weil bei Zahlungen von Guthaben nie Zinsen fällig werden? Sind viele Transaktionen gut, oder entscheidet mehr die Gesamtsumme? Ist natürlich alles Spekulation, aber Erfahrungen anderer können schon helfen.
Keine Panik, bei normaler Nutzung als Kreditkarte' kündigt Dir doch niemand, wieso auch?
Ich habe den Beitrag von ghor nicht verstanden, was dieser hier für die Allgemeinheit soll. Wer nutz eine Kreditkarte mit Zahlungsdienstleistungen und als Gutenhabendepot? Das stand auch im ursprünglichen Beitrag nicht drin, nur pauschal mir wurde gekündigt 
-
Weder kann sofort nach dem geworben werden die erste Simkarte werben ( auch da gilt die 30 + 3 Tage Frist )...
Noch müssen Werber und geworbener unbedingt unterschiedliche Personen sein.
Dann kann ich mich also mit 2 Karten, welche auf mich registriert sind, nicht gegenseitig werden, verstehe Deinen 2. Satz nicht, wegen dem 'noch'