Beiträge von jdf

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    Original geschrieben von Sliders
    Ja, Mist. Nun gut, am Besten jetzt schon umstellen, damit das ein kontrollierter Vorgang wird, ansonsten ist von heute auf morgen alles öffentlich. Daher jetzt umstellen und die Einstellungen konfigurieren.


    Nein, nicht am Besten jetzt schon umstellen, sondern spätestens jetzt Facebook endgültig den Rücken kehren. Ich bin weg!

    Ja, Frauen und Technik sag ich da nur, kenn mich halt echt nicht aus mit dem ganzen Zeugs, bin immer froh wenn es funktioniert und wenn nicht weiss ich nicht was ich machen soll. Werde mit irgendwelchen Routerkaufaktionen aber noch warten bis ich mich wegen der Vertragsmitnahme (ja/nein) entschieden habe und ehrlich gesagt brauche ich diese nervige Lichtorgel nicht nocheinmal.


    Aber nochmal eine Frage wegen meinem Alttarif: Verlängert sich der Vertrag durch den Umzug oder hat das keinen Einfluss? Er wäre zum Mai kündbar und verlängert sich sonst wieder um ein Jahr. Es ist nämlich so, dass ich nur für ein Jahr umziehe und dann voraussichtlich wiederkomme (nicht in die gleiche Wohnung, aber an den gleichen Ort). Wird halt ein teurer Spass. Und ich bekäme dann - wenn sich die Konditionen nicht ändern wie Du sagst - vier neue Rufnummern, ganz sicher? Weil ich in einen anderen Vorwahlbereich umziehe und daher die Nummern nicht mitnehmen kann...

    Ich hab das Problem schon länger, und von der Hotline heisst es dazu immer nur es sei bei ihnen alles in Ordnung mit meinen Nummern. Mit dem Router kann man leider nicht viel anfangen, ist dieses o2-Gerät, die blaue Leutorgel. Tja, bin weiterhin ratlos :confused:

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    Original geschrieben von telcafe
    Das wird überhaupt kein Problem sein, da sich bei einem Umzug nichts am besteheneden Vertrag ändert.
    Dafür fallen bei o2 jedoch 49€ Gebühr an.


    Es muss das Umzugsformular verwendet werden. Dieses ist dann per Post oder Fax an o2 zu senden.


    Danke für deine Antwort, telcafe.


    Also würdest Du den Vertrag beim Umzug mitnehmen? Auch wenn ich dann wohl kein Neukunden bzw. Vertragsverlängerungsangebot nutzen kann und die 49 € zahlen muss?


    Mein Vertrag besteht seit Mai 2009, die ersten 2 Jahre hatte ich noch gute Konditionen, danach habe ich nicht gekündigt und ihn einfach weiterlaufen lassen, er würde also entweder zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt oder eben mitgenommen. Was meinst Du/meint ihr?


    Ich habe auch noch die 4 Rufnummern, wobei ich sagen muss meist funktioniert nur eine, ich bekomme immer wieder Beschwerden von Freunden die mich anrufen und sagen ich sei nicht erreichbar, dabei bin ich zuhause nur mein Telefon klingelt nicht. Sind zwar schöne Nummern, aber was hilft es wenn sie tot sind...

    Wie sieht es denn nun aus, wenn ich noch einen o2 Alttarif habe (2009 abgeschlossen) und damit umziehen will, geht das noch oder ist das auch nicht mehr möglich? Umzug wird vsl. im nächsten halben Jahr stattfinden.

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    Original geschrieben von horstie
    jdf scheint sich ja sicher zu sein, dass die Entrümpelung wirklich Sache der Erbengemeinschaft ist. Ob bzw. dass tatsächlich ein Anspruch besteht, ein Vermächtnis "besenrein" zu übergeben, weiss ich nicht. Hängt sicherlich auch von den Umständen ab, aber völlig überzeugt bin ich davon auch noch nicht. ;)


    horstie, das versteht sich doch von selbst. Der VN hat nur das Haus vermacht bekommen, aber nicht den Inhalt. Es wäre ja nicht gerade fair, wenn die Erbengemeinschaft die guten Sachen aus dem Haus unter sich aufteilt, und dem Miterben und VN dann das Gerümpel zur Entsorgung übriglässt (das Haus ist nicht etwa "vermüllt", aber nach einen so langen Leben wie dem des Verstorbenen haben sich eben in der Garage und auf dem Dachboden einige Sachen angesammelt, die schwer zu entsorgen sind). Von daher ist meine Eingangsfrage nach wie vor berechtigt, ob die Heizung zum Haus oder zum Hausrat gehört. Und dazu kamen ja schon einige Meinungen - tendenziell, dass sie dazugehört.


    peeck
    Erbschaftssteuer ist nicht zu zahlen, da es sich um ein kleines Häusschen und keine Villa handelt und sonst ist das Geldvermögen gut aufgeteilt, so dass jeder unter seinem Freibetrag bleibt.


    webbiller
    Dein Szenario trifft auf unsere Situation überhaupt nicht zu, daher gehe ich nicht weiter darauf ein. Es gibt es Testament und es ist in Bezug auf die Verteilung nichts zu beanstanden. Wichtig ist aber (rechtlich gesehen), dass hier einer der Erben auch Vermächtnisnehmer ist, und da sieht es das Gesetz nun mal vor, dass die Kosten zur Erfüllung des Vermächtnisses von allen Erben getragen werden.

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    Original geschrieben von horstie
    Bisschen verkorkst ist die ganze Geschichte ja. Der Vermächtnisnehmer "möchte" also gerne, dass Ihr für alles im Haus verantwortlich seid, er "möchte" abe rnicht, dass Ihr Euch um die Entsorgung kümmert?


    m.E. muss er sich da aber schon entscheiden: Wenn Ihr bereit seid, die Sachen zu entsorgen, ist es doch auch Eure Sache, wie das passiert. Einer Verpflichtung, den Entrümpeler zu bezahlen, den der VN bestellt, sehe ich so einfach nun auch wieder nicht. Wenn nach Ansicht des VN Ihr für die vollständige Entrümpelung verantwortlich seid, soll er doch auch sehen, wie Ihr das veranstaltet.


    Jetzt hast Du da aber zuviel reininterpretiert. Bisher kam nur der Kostenvoranschlag des Vermächtsnisnehmers zur Entsorgung von Gerümpel/Müll und den Nachtspeicheröfen. Eine Entrümpelung durch die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft scheidet aufgrund der großen Entfernung zum besagten Haus leider aus (und der Vermächtnisnehmer möchte es selbst nicht tun), bzw. ich wohne in der Nähe, habe aber weder Auto noch Führerschein und ohne wird das ein bisschen schwierig. Dass Entrümpelungskosten gezahlt werden müssen ist unstrittig, die Frage ist nur nach den Heizkörpern. Ich werde mal versuchen rauszufinden was das genau für Geräte sind, Nachtspeicher ist klar aber nicht welchen Inhalts.


    PS: Der VN ist auch Teil der Erbengemeinschaft und nicht nur VN