Re: Frage zu Nebenkosten/auf Mietkaution pfeifen beim Auszug
Zitat
Original geschrieben von Quoth
kurz meine Situation (Fragen folgen unten):
- Nebenkostenabrechnung 2008 (erhalten im Dez.09) wurde von mir beanstandet und unter Vorbehalt gezahlt.
- Vermieter hat bis heute keine Stellung zur Beanstandung genommen
- Nebenkostenabrechnung 2009 kam im Dez. 2010 (Nachzahlung notwendig); noch nicht von mir bezahlt
- Wohnung ist zum 31.01.2011 durch mich gekündigt
Ich würde die Sache gerne möglichst stressfrei über die Bühne bringen, was mir einen Teil der Kaution wert ist . Würdet Ihr mir zu so einem Vorgehen raten oder provoziere ich damit nur Ärger?
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Sorry Leute, aber das hat doch alles mit der Frage von Quoth nicht mehr viel zu tun. Ich habe seine Frage auch nicht so verstanden, dass er sich möglichst billig aus der Wohnung "davonstehlen" will, sondern er schreibt ja selbst, dass ihm sein angedachtes, vereinfachtes Verfahren durchaus ein paar Euro wert wäre, nämlich einen Teil der Kaution.
Rechtlich gesehen geht das so natürlich nicht, aber wenn der Vermieter mitspielt warum nicht? Man könnte es ihm zumindest mal vorschlagen (falls man mit ihm reden kann). Bevor wir hier aber weitere Tips geben können, würden mich noch ein paar Fakten interessieren:
- Um wieviel Geld geht es hier eigentlich?
- Wie hoch ist die Kaution?
- Wie gross ist die Wohnung? Was steht bzgl. Renovierung im Mietvertrag? Ist die Klausel zur Endrenovierung überhaupt wirksam? Wenn ja, wie hoch wären die Kosten der Renovierung in etwa? Bedenke, wenn Du es selbst machst ist es deutlich günstiger als wenn der Vermieter dafür Handwerker beauftragen muss.
- Wie hoch war die Nachzahlung der NK-Abrechnung von 2008, die Du unter Vorbehalt beglichen hast? Was hattest Du beanstandet? Was hast Du unternommen, nachdem der Vermieter nicht auf die Beanstandung (Widerspruch?) reagiert hat?
- Wie hoch ist die Nachzahlung der NK-Abrechnung von 2009? Warum hast Du sie noch nicht bezahlt? Gibt es auch hier Unstimmigkeiten/Gründe für einen Widerspruch?
Bedenke bitte, dass die NK-Abrechnung mit Erhalt fällig ist. Ausser Du hast z.B. Widerspruch eingelegt oder machst von deinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch (das habe ich gerade durch, da der Vermieter mir partout nicht die Einsicht in die Belege gewähren wollte - musste dafür nen Anwalt einschalten und die Abrechnung war natürlich falsch :p).