Beiträge von Zapp Brannigan

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    Original geschrieben von Joghurt2
    Wenn man bei Amazon bestellt kommt als vorraussichtliches Lieferdatum 18-20. März. Dat is dann eher spät.


    solange die teile nicht auf lager sind,werden bei amazon immer lieferzeiten nach dem mond angeben. (asus hat ja selbst den termin immer verschoben)
    sobald die vorrätig sind, gehen die sofort raus und sind einen tag später da. aber es muss jeder selbst entscheiden.

    wird eng werden
    zum verkaufsstart sind 20.000 stück an die händler und da viele dieses teil haben wollen,muss man wohl schnell sein(ich warte auf die 2.auflage,mit größerem display).
    warum probierst du es nicht bei amazon,die liefern eigentlich immer sagenhaft schnell aus

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    Aber der Name vom Überweiser steht hier schon mehrfach im Thread und wenn jemand seinen eigenen verrät kann es auch keinen Ärger geben...


    es ist was anderes wenn der name auf bankunterlagen steht, die nur dir zugänglich sind, weil du eine geschäftliche beziehung zu ihm hast
    im gegensatz dazu ist das posten von realnamen in öffentlichen foren ohne einverständniss des jenigen eine verletzung von persönlichkeitsrechten

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    Original geschrieben von stevenson-.-
    Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.


    das problem ist, man kann so wissend sein wie man will,man hat eigentlich immer die arschkarte ;)
    siehe z.B. die falsche widerrufsbelehrung vom justizministerium.man nutzt diese und bekommt trotzdem ne abmahnung. man ist nie auf der sicheren seite.
    ich verweise immer gern auf:
    "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.
    das der BGH das anders sieht ist mir schon klar, aber zeigt auch wie weit entfernt die rechtsprechung von der realität ist.
    so wie ich das sehe,sollte man wohl nen jurastudium absolvieren,bevor man bei ebay nen "lustiges taschenbuch" einstellt :rolleyes:

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    Original geschrieben von ingok.
    Warum, dass ist sein gutes Recht, zumal, wenn er nachweisen kann, dass er so lange gebraucht hat, um herauszufinden, dass es keine 24-monatige Garantie bei O2 gibt. Was ist daran verwerflich? Nicht alles isnd Profis auf diesem Gebiet.


    schön das du immer an das gute im menschen glaubst und sicher glaubst du auch noch an den weihnachtsmann, aber wenn es sich einer nach knapp 2wochen anders überlegt, wohlgemerkt bei einem funktionierenden xda, weiß ich schon welch geistig kind der käufer ist.

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    Und auch mit diesem Ausschluss kannst Du ganz gewaltig auf die Fre*** fallen. Schau mal in die einschlägige Literatur. Und auch hier wurde dieses bereits beschrieben.


    mit dem kaufvertrag trete ich sämtliche garantie- und gewährleitungsansprüche an den kaüfer ab und wenn die rechtsprechung mich als privatmann da im unklaren lässt, weil der eine hü und der ander hott sagt ,ist das nicht meine schuld. ich würde es dann auf eine klage ankommen lassen.ende.