solche von Ironie und Kritik durchtränkten Postings versöhnen mich wieder ein Stück weit mit dir wegen deiner sonstigen zynischen Auslassungen a la "Mollath ist verrückt / schuldig etc., weil es ein Urteil gibt, und dieses zwingt jede wirkliche Realität und sei sie noch so überzeugend, in die Knie" 
bernbayer:
ein Zeitungsartikel in der Süddeutschen (den ich nur aktuell nicht finde) von gestern oder heute erwähnte, dass Karlsruhe (BVerfG) "im Verlauf des August" entscheiden werde.
Ausserdem war mir aus anderen Zusammenhängen bekannt, dass z.b. einstweilige Anordnungen in weniger als 3 Wochen entschieden werden.
Das Verfassungsgericht hat aber bereits 4 Wochen Frist zur Stellungnahme eingeräumt, welche die Beate Merk aber nicht mal ganz ausgeschöpft hatte.
In diesen 4 Wochen könnte das Gericht durchaus mal zwischen die Aktendeckel geschaut haben und sich eine vorläufige Meinung gebildet - die FAZ am Frühstückstisch dürfte dem einen oder anderen Verfassungsrichter auch bei der Meinungsbildung über die Dringlichkeit geholfen haben.
Diese 4 Wochen gelten wiederum laut Rechtsanwalt Strate als sehr kurze Frist.
Ausserdem meldete eine Zeitung (vermutlich SZ) , dass Karlsruhe in kleiner Kammerbesetzung (3 Richter statt >5) Beschluß fassen werde, da es schnell gehen müsse (!). Ich werte das als semi-offizielle Information die "durchgesickert" ist.
Schnell muss es gehen, da eine Haftsache bzw. Unterbringungssache ansteht und bei solchen hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor vielen Jahren erhebliche Beschleunigung in der Praxis durchgesetzt.
Und nun beginnt übermorgen der Monat August. Wer sagt denn ,dass das Gericht den ganzen August vertrödeln wird?
Und da seit Ende der Stellungnahmefrist am 23. Juli um 24 Uhr schon wieder 1 Woche vergangen ist, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass im Verlauf des 1. August aus Karlsruhe ein Signal kommen wird, den Ingenieur Herrn Gustl Mollath, z.Zt. gegen seinen Willen im BKH Bayreuth, auf freien Fuß zu setzen.
Ergänzende Information:
Die Bayerische Strafverteidigerinitiative = Rechtsanwälteverein wird am Freitag den 2. August um 11 Uhr in Regensburg vom Landgericht zum Verwaltungsgericht eine Demonstration veranstalten.
PS: einzige "politische" Rücksichtnahme des Gerichts könnte sein, dass man wartet bis die Mehrzahl der Bayern in den Urlaub gefahren ist 
Auch die Terminierung dieser Veranstaltung erfolgte sehr kurzfristig, was ich als Indiz deute, dass die dortigen Jura-Experten die Wahrscheinlichkeit einer Freilassungsverfügung aus Karlsruhe bereits Anfang August von Tag zu Tag drastisch steigend einschätzen.