Beiträge von iStephan


    Ich stimme dir in den meisten Punkten zu, laß mich aber bitte, um der Legendenbildung die von interessierter Seite (Lapp-Lakotta-Journalisten, die alles glauben was Frau Ex-Mollath behauptet) gestreut wird, vorzubeugen, folgende nicht unwesentliche Korrekturen anbringen:


    es gab niemals eine "Ärztin die Frau Mollath untersucht hat". Sondern allenfalls einen Arzt , deren Sohn.


    Das ist nicht unwesentlich.
    In der WELT von 6.8.2013 stand zu lesen:
    http://www.welt.de/politik/deu…d-wieder-aufgenommen.html


    Zitat

    Weil das Attest nicht von der behandelnden Ärztin, sondern von deren Sohn "in Vertretung" unterschrieben wurde, gilt das Attest als "unechtes Dokument".



    Da beginnt schon wieder eine Straße der Unwahrhaftigkeit die ausgerollt wird mit unmerklichen kleinen Verbiegungen und getestet ob die Öffentlichkeit die Tatsachenklitterung widerspruchslos akzeptiert...


    noch ein paar kleine Veränderungen a la Orwells Neusprech, und die Ärztin hat das Attest in Vertretung ihres Sohnes unterschrieben - so stand es dieser Tage schon "testweise" auf Spiegel Online, wurde aber korrigiert.


    Dabei hat der Sohn in Vernehmungen sich dazu bekannt, sogar eine Unterschriftenprobe abgeleistet und im STERN hat Frau Dr. R. bekannt , die Frau Mollath nie gekannt zu haben - wie kann sie dann als "behandelnde Ärztin" bezeichnet werden? :mad: Diese textliche Schludrigkeit ist nicht so unschuldig wie sie daherkommt! :flop: :gpaul:


    Interessierten Kreisen gefiele es anscheinend immer noch, (nach den unsäglichen Dienstwagenfahrten mit denen eine angebliche Erstschrift des Attests von Nürnberg nach Regensburg expediert wurde) das Attest als "echte Urkunde" zu retten.


    Holzauge sei wachsam!


    Wie kommst du eigentlich dazu, statt der Hypovereinsbank (ja, das ist die von der die HRE abgespalten wurde und später mit 3stelligen Milliardenbeträgen auf Steuerzahlerkosten gerettet wurde!) Commerzbank zu erwähnen?

    als Antwort auf deinen Beitrag lasse ich ausnahmsweise mal meine eigene Meinung zurücktreten und zitiere einen Kommentar im Blog der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Gordon-Wolff:



    http://gabrielewolff.wordpress…-letzte-bastion/#comments
    (eigene Hervorhebungen)

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wobei es wohl auch nicht unüblich ist, dass andere ärzte unter dem praxisnamen der praxisinhaberin auftreten. bei meiner hausärztin z.b. ist auch eine vertretungsärztin zu gegend. diese unterschreibt auch sämtliche rezepte, formulare etc. pp. auf dem stempel und briefbogen der praxisinhaberin. ist das somit alles ungültig? würde ich vielleicht die medikamente garnicht benötigen?


    von der letzten polemisch zugespitzten Frage mal abgesehen:
    Worauf du abstellst ist die rechtsgeschäftliche Stellvertretung wie sie im gewerblichen Bereich gang und gäbe und bekannt ist. Also der Vertretungsarzt darf z.b. auch die neue Bestellung für 12 Gros Klopapierrollen für die Praxistoilette selber unterschreiben, womöglich sogar als verdeckte stellvertretung für die Praxisinhaberin. :p
    Aber, und das kann gar nicht klar genug herausgestellt werden, ein Attest zur Vorlage bei Gericht dient dem Zweck, einem Arzt persönliches Erscheinen und langes Warten im Gerichtsflur, durch das er wirtschaftliche Einbußen hätte weil er in der Zeit seine Praxis zusperren müsste, zu ersparen: Das Attest ist nichts anderes als eine "kondensierte" Zeugenaussage. Der Zeuge Arzt müsste eigentlich seine unmittelbaren Wahrnehmungen höchspersönlich schildern. Es geht um ärztliche Wahrnehmungen, das ist dasselbe wie ein (sachverständiger) Zeuge, nicht um Handlungen (auch nicht die Handlung "Attest geschrieben").


    Und nun ist der Rechtsgedanke der, dass bei Zeugenaussagen keine Stellvertretung möglich sein darf. Der Grund dafür dürfte unmittelbar einleuchten!


    Deshalb sind die prozessualen Vorschriften an ein verlesbares Attest enger gefasst und es genügen nur wenige "nichterfüllte" Merkmale des rechtsgeschäftlichen Urkunden-Urheber-Begriffs, um die Einbringung / Verlesung eines solchen Attests unmöglich zu machen. Das Attest ist eine Zeugenaussage, und bei Zeugenaussagen kommt Stellvertretung nicht in Betracht.


    Edit: Das Attest enthält mindestens implizit die Aussage und das prozessuale Angebot des Zeugenbeweises, dass die Ärztin-Mutter die Patientin gesehen hat. Lädt das Gericht nun diese aufgebotene Zeugin, wird sie - wie schon gegenüber der Illustrierten Stern - einräumen müssen, dass sie die Patientin nie gesehen hat. Zack, bumm, Beweis geplatzt!


    Zitat

    davon ab geht es für Mollath jetzt aber wohl auch darum, dass er nicht noch einmal in der psychiatrie landet. jemand der seit mehreren jahren in der psychiatrie sitzt, kann auch zwischenzeitlich "geheilt" sein und eine weitere unterbringung nicht mehr erforderlich machen. dazu kann dann nur ein aktuelles gutachten dienen und dieses muss hr. mollath dann auch mal zulassen...


    Muss er das?


    Vorgestern abend hat er zufällig mit Nina Hagen telefoniert, der Schirmherrin der Patientenverfügung
    http://www.PATVERFUE.de


    deren Motto lautet sinngemäss: "sind Sie wahnsinnig? - Ihr Privatvergnügen!"
    Wenn er klug beraten ist, hinterlegt er jetzt schnell eine Patientenverfügung dass er selbst wenn er mal gaga sein sollte, vorsorglich schon jetztin keine psychiatrische Begutachtung einwilligt :D


    und im Prozess muss er sich nicht begutachten lassen wenn er das nicht will - niemand muss sich vor Gericht selbst belasten...


    Edit 2: Theoretisch könnte im neuen Prozess ein Gutachter Mollaths Handeln im Gerichtssaal (wie er sich gibt, wie er körpersprachlich reagiert wenn er gefragt wird, was er sagt) beobachten und daraus ein Gutachten erstellen.


    Im Unterschied zum damaligen Prozess muss Mollath diesmal nichts tun da er diesmal richtige Verteidiger hat (der damalige Anwalt soll so gut wie nichts getan / gesagt haben sodass Mollath quasi gezwungen war selber zu agieren). Und somit kann er nun - abgesehen von Angaben zur Person - auch schweigen. Wie da ein im Saal sitzender Gutachter noch ein "Beobachtendes Gutachten" schreiben will? Unmöglich!

    Re: Sonderkündigungsrecht bei Vodafone möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Hätte nur mal rein aus Interesse eine Frage. Glaubt ihr, man könnte aufgrund der Verstrickung von Vodafone in die Abhöraffäre (Klick ) es versuchen, eine Art Sonderkündigungsrecht geltend zu machen?


    Sonderkündigungsrecht vielleicht nicht, aber wie sieht es aus damit, an die betreffenden Firmen eine Anfrage nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz zu schicken?


    http://www.vzbv.de/mediapics/m…ersuchen_und_widerruf.doc


    insbesondere den Unterpunkt "an wen haben Sie meine Daten weitergereicht" :eek: :mad: :D


    Lustig ist die Bundesjustizministerin. Mit markigen Worten hat sie den NSA aufgefordert, alle Fakten auf den Tisch zu legen.
    Ein Geheimdienst, der sein Wissen doch bitteschön gefälligst öffentlich machen soll, nicht schlecht :D


    ...Genau so wird es kommen: der NSA benennt sich freiwilig in "Amerikanischer Transparenzdienst" um und wird sein Archiv bei Wikileaks hochladen .. .oder etwa nicht? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    im Prinzip hat wohl ein Arzt auf einem falschen briefbogen dieses attest ausgestellt.


    Nix vorgedruckter Briefbogen - das Attest war freihändig in die Textverarbeitung eines PC getippt worden, einschließlich Fußzeile "Dr. Madeleine R."

    Zitat

    bislang habe ich nichts vernommen, dass das die Sprechstundenhilfe erstellt hat,


    ... erstellt vielleicht nicht direkt aber ausgedruckt? .. aber dafür daß der Text mindestens teilweise von Mollaths Frau stammen könnte, hat Dr. Strate triftige Indizien gesammelt. So enthält das Attest im Textkörper zahlreiche charakteristisch - fehlerhaft großgeschriebene Pronomina, typische Rechtschreibfehler von Mollaths Ehefrau. Die Sprechstundenhilfe war zufällig die Schwägerin von Mollaths Ehefrau, so daß auch der Weg zum Attest erklärbar wird :)

    Zitat

    sondern es war wohl ein Facharzt, der auf seinem eigenen briefbogen dies wohl ebenso hätte bestätigen können


    so er denn (..) eine eigene Praxis gehabt hätte. Ohne eigene Kassen-Nummer rentiert sich aber weder so ein Stempel noch zugehörige Vordrucke (Auflage ab 1000 aufwärts).

    Zitat

    und dann wäre es eine "echte" Urkunde gewesen.


    Schon richtig, wenn all die vorgenannten Bedingungen zutreffend gewesen wären. Aber genau diesen Weg konnte oder wollte Frau M. nicht gehen. Das Attest wäre dann halt nicht von einer erfahrenen Ärztin gewesen die bei Gericht viel gilt, sondern von einem Berufsanfänger .. und das Renommee der erfahrenen Ärztin schien erfolgversprechender ...

    Zitat

    inhaltlich war dieses Attest aber wohl korrekt


    Normal ist die medizinische Befundbeschreibung von der Interpretation getrennt durchzuführen.
    Also es hätte beschrieben werden müssen, wo welche Hautabschürfungen sind, welche Form sie haben etc., und dann muss bewertet werden welchen typischen Verletzungsformen bei welcher Art "Angriff" diese entsprechen könnten.


    Aber das Attest hat sich diese Mühe nicht gemacht und fiel gleich mit der Tür ins Haus: am Hals seien Würgemale gewesen. Dabei wies Dr. Strate darauf hin, dass (..)zusätzliche Merkmale, (..) auftreten, wegen Stau-Effekten (..)

    Zitat

    und es wäre für mich nicht verwunderlich, wenn nun dieser Arzt als zeuge benannt wird, der dann eben aussagt, dass das alles so stimmt, wie er es geschrieben hatte...


    Hat er - zweimal ..


    Aus der Sicht von Opfern häuslicher Gewalt und Missbrauchsopfern ist es misslich, wenn es am Ende so rauskommt, dass ihnen wegen solcher Fälle künftig kaum jemand glaubt! ich glaube, echte Gewaltopfer haben gar nicht die Nerven, sind viel zu destabilisiert, sich auf die Zitterpartie mit solch zweifelhaften Attesten einzulassen - das machen wie vorliegend allenfalls machtbewusste Frauen mit guten Verbindungen, die nicht tief fallen können...




    EDIT: längliches Posting gekürzt!

    jetzt hast du mich kurzzeitig wirklich sehr verunsichert, bis mir das "zu gunsten" auffiel:



    Hab ich: wenn ich es richtig verstanden habe, war ja das Attest zu Mollaths Ungunsten ins Verfahren 2006 eingebracht worden - um ihn zu belasten - also genau andersherum - und stellte sich nun als unechte verlesene Urkunde (im Sinne des 256 StPo heraus...

    Gute Frage.


    Bei Wiederaufnahmeverfahren gilt das Verbot der "reformatio in peius". Es darf kein schlechteres Ergebnis herauskommen als in 2006.



    In 2006 ist er nicht etwa verurteilt worden sondern es war ein Freispruch , kombiniert mit Unterbringung.


    Der Freispruch - Aspekt der damaligen "doppelten" Ausurteilung bleibt aus gesetzlichen Gründen erhalten, da es eben Freispruch genannt wurde.


    Die Anklageschrift muss ebenfalls aus rechtlichen Gründen dieselbe sein wie die von 2006; wegen anderer Vergehen als damals darf die Anklage auch nicht erweitert werden.


    Nun geht es darum, rückwirkend zu beurteilen und zweifelsfrei nachzuweisen, ob er im Zeitraum 2001 .. 2004 eventuell unzurechnungsfähig war. Das ist nach so vielen Jahren nachträglich unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" praktisch unmöglich. Zumindest im ausserbayerischen Ausland..


    Fraglich ist, ob er zu einer gewöhnlichen Haftstrafe verurteilt werden könnte. (Selbst wenn, wäre die 7jährige Unterbringung anzurechnen und er bliebe auf freiem Fuß.)

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass eine Amtspflichtverletzung des erkennenden Gericht nicht Grundlage der Entscheidung werden konnte, dürfte wohl jedem einleuchten


    Frankie


    Mir leuchtet das zwar nicht ein, aber was nicht ist kann ja noch werden ;)


    Herr Strate sagt sinngemäß in seiner schönen altmodisch eleganten Sprache, die Wiederaufnahme werde zeigen, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Mollath "Kehricht" seien :cool: :top: :D


    Sondersendung des Bayerischen Fernsehens heute 19 Uhr!


    http://www.br.de/nachrichten/m…g-wiederaufnahme-100.html

    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Endlich ! Mir kommen vor freude die tränen.


    (..)


    ich glaube , wenn wir alle zusammenlegen, können wir den von stanglwirt angestifteten geistigen Reifenbrand ohne weiteres mit den Sturzbächen unserer Freudentränen löschen! ;)


    Jedenfalls auch ein Danke an alle die in diesem Thread mitgehofft, mitgebangt und evtl. auch mitgebetet haben! :top: :cool:


    EDIT: ich habe die Nachricht von der Freilassung übrigens zuallererst über Telefon-Treff erfahren - die Benachrichtigung über blackdragons post! :top:


    EDIT 2: habe meine Signatur (Fusszeile) aus gegebenem Anlass aktualisiert, bitte um höfliche Beachtung ;)

    vielleicht bin ich nur "angesprungen" weil ich las "wir nehmen dich beim Wort" - da fürchtete ich wohl internet-typisch einen shitstorm, wenn Mollath nicht bald freikommt und ich gegenteilige Hoffnungen geschürt habe ..


    auch von meiner Seite war kein Vorwurf beabsichtigt, jemand täte zuwenig ...