Du hast leider gar nicht recht begriffen worauf ich hinauswollte.
Der Papiercoupon ist für den Verwender datenmässig wesentlich unverbindlicher. Um die Papiercoupons nutzen zu können müssen keine zusätzlichen Einwilligungen erteilt werden.
Um diesbezüglich den Gesamtzustand und Einwilligungs-Status wie er bei ausschliesslicher Nutzung der Papiercoupons vorliegt beizubehalten, darf man offensichtlich keinen einzigen E-Coupon aktivieren! Wenn wie dargelegt, die Beibehaltung dieses Status gewollt ist, dann verliert man diesbezüglich die datenmässig unbeeinträchtigte Nutzung der Papiercoupons, da diese künftig unter dem neuen Status segelt.
Bei E-Coupons wird anscheinend eine Art zusätzliches Überwachungsskript bezüglich des Einkaufsverhaltens bei Payback installiert, denn sonst bräuchte es ja keine gesonderte Einwilligung!
Und diese saudumme Einwilligung gilt pauschal, bezieht sich aufs Gesamte Payback-Kundenverhältnis, und nicht nur für den einen E-Coupon den ich gerade anklicke, ist diesem vorgeschaltet!! Insofern ist dann auch die Nutzung der Papiercoupons beeinträchtigt bzw. nie mehr so wie vorher, weil nicht mehr "unbefangen"!
Ich habe es jahrelang so gut es ging vermieden, die Einwilligung in die weitergehende Nutzung der "Bestands- und Verkehrsdaten"
zu erteilen.
Vermutlich fällt dir überhaupt nicht auf, was sich hinter diesen Formulierungen verbirgt. :apaul:
Dasselbe muss man auch ankreuzen, wenn man den SMS-"Vorteil"
bei Payback ankreuzt / bestellt.