Beiträge von iStephan

    Internet-Nutzungs-Modalitäten; überlange Taktdauern


    Internet-Nutzungs-Modalitäten; überlange Taktdauern


    Zitat

    Original geschrieben von Carmen H.
    Falsch.
    Es gibt 2 Tarifvarianten:


    1. o2 Loop Smartphone für monatlich 9,99 € inklusive 3.000 SMS in alle Netze und 200 MB oder 14,99 € mit 3.000 SMS und 500 MB.


    2. o2 Loop ohne Paketpreis für 9 Cent pro Minute und SMS und 99 Cent Tagespauschale mit 30 MB


    Fussnote 1 auf der o2 - Seite sagt klar und eindeutig: Je nach Einstellung des genutzten Mobilfunkgerätes kann auch bei erstmaliger Nutzung der SIM-Karte eine direkte Datenverbindung erfolgen, die die Nutzung der Tages-Flat für 0,99 €/Tag auslöst. Wenn Sie dies nicht wünschen, prüfen Sie zuvor die Einstellungen Ihres Handys. Immerhin sind sie so fair das deutlich zu sagen!


    Da ist es schon sehr keck , laut "falsch!" zu rufen, wenn die andere Tarifvariante statt der bereits teuren 99 Cent sogar 9,99 Euro, also nochmals das Zehnfache , für 1 Minute Mindestnutzung Internet, z.b. einmaligen E-Mail-Abruf, kostet.


    (bezogen auf den reinen Minutenpreis bei älteren LOOP -Tarifen (9 Cent für die Minute) wäre es sogar das Hundertfache! - davon abgesehen war bereits damals der kundenunfreundliche 5-Minuten-Takt in Mode gekommen.)


    ich hatte ausdrücklich auf den Mindestpreis für gelegentliche Nutzung abgestellt, die Frage lautet also : "Wieviel muss ich blechen, wenn ich eine einzige Nutzung, z.b. Fahrplanabfrage oder Pop3-Email-Abruf, von 1 Minute Dauer beabsichtige?",


    denn in den neuen aktuellen Tarifvarianten wird analog zu Vodafones Talk&SMS dem Kunden die freizügige Internetnutzung in kleinen Einheiten komplett verwehrt und bei fallweisem Nutzungswunsch die Abnahme ganzer Tage oder Monate angesonnen / aufgedrängt. :flop: :gpaul: :rolleyes: :confused:


    Besteht eigentlich mit Vodafone ein Ideenaustausch-Abkommen für neue Tarifmodelle? ich dachte sowas fällt inzwischen auch unter geistiges Eigentum :p



    Da die gesetzliche Zeiteinheit, zugleich SI-Einheit immer noch die Sekunde ist, erlaube ich mir mal, die aktuellen Abrechnungstakte bei der Internetnutzung von o2 Loop (neu) in dieser Einheit auszudrücken:


    Im Tarif vermeintlich ohne Paketpreis gilt eine Tagespauschale von 99 Cent die schon bei einmaliger kurzzeitiger Internetnutzung ausgelöst wird. Unklar ist hierbei, ob es sich um 24 Stunden oder einen Kalendertag handelt. Ich nehme mal zugunsten des Tarifs an, dass von 0:00 bis 0:01 Uhr eine Internetnutzung stattfindet, weil das interpretationsneutral ist.


    Dann beträgt die größtenteils ungenutzte aber zu bezahlende Taktlänge 24 * 3600 Sekunden = 86400 Sekunden. Donnerwetter :eek:


    Im Smartphone-Tarif beträgt die Taktlänge, bei ausreichend Guthaben jedenfalls und 30 Tagen pro Monat, 2592000 Sekunden. Also wenn das die einzige Alternative zu dem anderen Tarif ist, dann spart ein Gelegenheitsnutzer, der auch ab und an die Landschaft um sich herum betrachten will und die Welt nicht nur die ganze Zeit durch das Hosentaschenguckloch-Display betrachten will, hier nicht wirklich ^^



    Die Taktdauer in aktuellen Tarifen ist also in astronomischer Höhe und kann nicht kundenfreundlich genannt werden, zumal keine alternative kleinteilige Volumenabrechnung (Cent pro MByte) angeboten wird. Den Gebindegewinn der ungenutzten Zeiträume die der Kunde voll bezahlen muss, streicht der Netzbetreiber komplett für sich ein, wenn der Kunde nur gelegentlich ins Netz will. :flop:

    Nachdem andere (system02) ihre Suchen mehrfach posten und damit Erfolg haben probier ich das auch:


    Ich suche nach wie vor einen Film oder filmischen Sketch, in dem ein Wohnzimmer bzw. eine Wohnung als ganzes aus einem Hochhaus hinausgeworfen wird und danach mit allen Möbeln, Stehlampen, Gardinen und Teppichen unten auf der Straße liegt und oben im Haus, wo dies Zimmer war, ein großes Loch klafft.


    Siehe weiter oben!


    Weiß jemand weiter? wäre nett wenn ihr mir helfen könntet :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Eingehende Anrufe gehen wieder, gerade getestet.


    Stimmt, kann ich soeben bestätigen!
    Dann erübrigt sich ja mein Gemäkel von vorhin :D


    Kann man sagen, alles geht wieder bei Solomo / Telogic?


    Gibt es überhaupt noch Funktionalität die momentan nicht gegeben ist?

    Zitat

    Original geschrieben von stefsch
    Inwiefern? Übergeben berittene Boten jetzt die Nachrichten :D ?


    stefsch


    LOL, ich glaub das schnell!
    Das Freizeichen beim Anrufen einer Vodafone-Nummer erklang als sehr hoher Ton, ein bisschen wie eine um den halben Erdball geroutete VoIP-Verbindung, oder wie wenn es über eine CallingCard-Plattform auf den Philippinen geroutet wird und deswegen die Anrufernummer unterdrückt wird .... also ein wenig wie eine hemdsärmelige 'wilde Terminierung' - Hauptsache es funktioniert.

    Weiß jemand eine Antwort auf die Frage, warum ankommende Gespräche, bei denen telogic Geld verdienen könnte, unmöglich sind, und abgehende Gespräche, bei denen die Konkursmasse von telogic abschmilzt, wieder gehen?


    Und wieso die zuständigen alle auf Tauchstation sind?


    Dem Tipp, sofort zu wegzuportieren kann ich nix abgewinnen.


    Denn das hieße,
    erstens nicht genug an eine Wiederauferstehung von Solomo zu glauben und


    zweitens, gutes Geld ("Portierungsentgelt") schlechtem hinterherzuwerfen - dem weiter oben schön erläuterten "Prepaidguthaben" das körperlich nicht existiert.


    Interessieren würde mich ausserdem, ob eine unbedingte Rufumleitung *21# z.b. auf eine E-Plus-Karte als Ziel die Annahme von Gesprächen erleichtern würde, eventuell auch im Fall einer erneuten Abschaltung.

    Hallo seufz,


    spielst du auf eine ähnliche Argumentation wie hier an?


    Ich unterstütze diese Idee voll und ganz.


    "Kein Portierungsentgelt, wenn der Kunde keinen Anlass dafür gab dass die Nummer beim derzeitigen Anbieter unbrauchbar wurde."


    "Volles Eigentumsrecht des Kunden an der Nummer" - nach dem deutschen Rechtssystem muss der Eigentümer nicht auch noch dafür bezahlen, wenn der Entleiher ihm sein Eigentum pflichtschuldig zurückbringt!