Beiträge von iStephan

    Danke, perrry1 !


    Was ich auch etwas kurios fände, ist, wenn eine zweiseitig bindende Vertrags-Abmachung* mit unbestimmter Laufzeit scheinbar durch eine (jederzeit revidierbare?) Kulanzleistung,
    also einen einseitigen Gunst-Erweis **,
    ersetzt würde.


    Denn dann müsste man sich im Ernstfall darauf einstellen, alle naslang erneut um Fortsetzung der kulanterweise "gewährten" Konditionen betteln zu dürfen.



    * Wird sie?


    ** Der Günstling ist jemand, der mit Gunstzuweisungen bevorzugt wird. (Wikipedia) (Hinweis für DanielB ;) )

    Zwischenzeugnis


    An dieser Stelle möchte ich mich für die bisherigen Beiträge bedanken - auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren, so waren sie doch oft interessant.


    Ausserdem vielen Dank für die häufige Verwendung der Begriffe "treue Neukunden", "Güldene bzw. rot schimmernde Kreditkarte" usw. :D
    und deine Bereitschaft, auch ungewöhnliche Tipps und Empfehlungen anzuschauen (z.b. hinsichtlich schwarzer Kreditkarten mit NFC u.ä.)


    Auf deinem weiteren Lebens- bzw. Foren-Weg alles Gute ...

    Das große Aufräumen beginnt: Kostenlos-Anbieter im Markt werden weniger!


    Tue nun nicht so, als hättest du es nicht vorher wissen können :rolleyes: ;)


    Am 25.8.2016 also vor fünf Tagen, habe ich genau das als Tatsache prophezeit:


    Zitat

    Original kassandra-mäßig gerufen von iStephan
    DAB: wird mit Consors (= BNP Paribas) zusammengelegt; Produkte fast identisch; Vermarktungsaktivitäten unauffällig;


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5606906#post5606906


    Natürlich hatten andere vor mir dasselbe schon viel früher vorausgesehen. Aber die Hoffnung der Betroffenen stirbt zuletzt .... zum Glück bin ich (hier) nicht betroffen; dafür allerdings hinsichtlich der Netbank / AAB-Zusammenlegung. Mal schauen, was da noch kommt :rolleyes:

    - indem ich einen einzigen,den mir zugedachten Platz einnahm, habe ich niemand gehindert ebenfalls in die "1.Klasse" mitzukommen -


    Die anderen hätten ohne Probleme mitkommen können, damals in 2008/2009 als die Tchibo-Aktion lief, doch 'der Herr hatte ihre Ohren mit Wachs versiegelt, und ihre Herzen waren verstockt' ;) :o


    Wer jetzt noch kein lebenslang kostenloses Konto hat, möge sich die aktuelle Commerzbank-Aktion (Telefonica-Aktion) näher ansehen :cool:

    Nein,
    mit 'Eröffnungsunterlagen' ist u.a. der Brief gemeint, der direkt nach erfolgreicher Kontoeröffnung von der Bank zugesandt wurde. "Herzlich willkommen bei der P-Bank, Ihre Konditionen sind: ..."


    Mit "Antragsunterlagen" meine ich das Formular das man Wochen vorher selbst unterschrieben und an die Bank gesandt hatte (inkl. Schufaklausel etc.); Betonung liegt auf "das man selbst abgesandt hat", auch wenn der Vordruck vielleicht einem zuvor von der Bank irgendwie verfügbar gemacht (zugeschickt, oder als PDF) worden ist ... auf diesem Blatt steht bei mir z.b. "Tchibo / plus / 09 Vertriebspartnerschlüssel (......) ".


    Hier - vermute ich - steht bei Leuten die über Buhl bestellten ein entsprechend anderern Schlüssel.


    Edit: Grammatik korrigiert

    Es kommen nicht nur die Eröffnungsunterlagen als Quelle für die Dauerhaft-Konditionen in Betracht,
    sondern auch die auf Papier ausgedruckten Antragsunterlagen von damals.


    Ich hatte mir diese zweiseitig ausgedruckt wegen der Schufa-Klauseln und Werbungsklauseln;
    doch steht dort auch ein extra Absatz mit den (in meinem Fall Tchibo-)Sonderbedingungen.


    Ein weiterer Ansatzpunkt ist auch der Vertriebspartnerschlüssel auf der Vorderseite.


    Auch mit dem liesse sich argumentieren - so eine Fotokopie des Antragsformulars (oder wenigstens das zugehörige PDF auf dem Rechner?) noch existiert.