Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil
Zitat
Original geschrieben von Louvain
Das siehst Du richtig, das Papier ist ungeeignet für eine Zinsverschiebung ins nächste Jahr. So ganz verstehe ich diese Verschiebungsaktivitäten mittlerweile nicht mehr, da sich die Steuersätze ja nicht ändern. Zum Jahreswechsel bei der Einführung der Abgeltungssteuer habe ich verschoben, was der Teufel hält (was mir aufgrund des Einbruchs bei meinen Kap-Erträgen eine Diskussion mit meinem FA eingebracht, die haben sich anfänglich bockig angestellt und unterstellten mir "Gestaltungsmissbrauch", doch nach Einspruch musste das FA es dann doch akzeptieren), doch jetzt sehe ich den Sinn nicht mehr.
Das Grundprinzip ist zwar heute noch im Wesentlichen das gleiche, das Du bei Deiner Schiebeaktion angewandt hast. Heutzutage geht es aber darum, dass Leute, die noch Altverluste gebunkert haben (Ich hatte Ende 2008 in großem Stil während der Finanzkrise Fonds, die noch nicht über der Jahresfrist waren, verkauft und dann ähnliche Papiere wieder gekauft.), diese heute nutzen können, um die Kapitalerträge unter den Freibetrag zu drücken. Die gebunkterten Verluste kann man jetzt aber nur bis Ende kommenden Jahres mit Kursgewinnen, nicht aber mit Zinsgewinnen verrechnen.
Da ich keine direkt verrechenbaren Kursgewinne habe und auch bis Ende kommenden Jahres nicht alle Altverluste verbrauchen kann, muss ich 2 knifflige Fragen zu lösen:
1.) Wie kann ich Zinsgewinne in Kursgewinne wandeln? --> Stückzinstrick
2.) Wie kann ich Altverluste in Neuverluste (unendlich vortragbar) wandeln? --> Stückzinstrick
Für diese 2 Problemstellungen gibt es mittlerweile eine Weiterentwicklung des traditionellen Stückzinstricks, bei der man die Erträge nicht mehr ins nächste Jahr schiebt, sondern innerhalb eines Jahres die Wandlung vornimmt. Da ich am Jahresende am besten abschätzen kann, wieviel Zinserträge ich haben werde, wieviel ich also mit 1.) wandeln muss, nehme ich dazu Papiere, die möglichst am Jahresende auslaufen. Da ist der 28.12. perfekt. Damit diese Weiterentwicklung funktioniert, muss man das Papier bei Broker A kaufen, dann zu Broker B transferieren und dort wieder verkaufen. Der Vorteil dieser Weiterentwicklung ist, dass die Altverluste im gleichen Jahr und nicht erst ein Jahr später verrechnet werden.
Soweit ich das verstanden habe, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wurde ein "Gestaltungsmissbrauch" mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft.