Beiträge von sparfux

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    Original geschrieben von hurgh
    Zum Thema Schadensersatzansprüche: vergiss es.


    Ich verstehe nicht, wieso Ihr Euch da so sicher seid? Ihr schreibt "vergiss es" oder so, bringt aber keine Argumente.


    ... bis auf, dass Groupon nur vermittelt. Aber, ein kurzer Blick in die AGB zeigt folgendens


    Zitat

    6.2. Der Kaufvertarg über den Gutschein kommt erst zustande, wenn Groupon Ihre Zahlung erfolgreich verbuchen konnte.


    Es handelt sich um einem Kaufvertrag und keine Vermittlung. Man kauft den Gutschein wie man einen Fernseher kauft.


    Zur Gewährleistung steht da folgendes:


    Zitat

    8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. die Leistungen zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen erbringt, wenn Sie den Gutschein vor Beginn der Leistungserbringung vorlegen.


    Daraus ergibt sich m.E. ziemlich eindeutig ein Schadensersatzanspruch.

    Zitat

    Original geschrieben von OliGa
    Der Vergleich hinkt ja nun komplett. Oder hat Deine Freundin den Kurs bereits besucht und der Anbieter fordert nun die Differenz? Dann würde ich Dir ja noch zustimmen.


    1. Es handelt sich nicht um meine Freundin und ich habe auch nicht das Problem


    2. OK ich korrigiere mein Beispiel leicht: Du kaufst den Fernseher am Dienstag, hast aber erst am Wochenende Zeit ihn auszupacken und in Betrieb zu nehmen. Der Mediamarktleiter kommt am Freitag und holt den Fernseher wegen obiger Kommunikationsprobleme wieder ab.

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    Original geschrieben von zardi77
    Witzbold... welcher Schaden ist denn deiner Freundin entstanden?


    Ja klar. Demnächst klingelt der Chef vom Mediamarkt bei Dir und sammelt einen Fernseher, den Du 2 Wochen vorher gekauft hast, wieder ein. ... mit der Begründung, dass sie "Kommunikationsschwierigkeiten " mit ihrem Lieferanten haben.


    Das ist doch ein ganz großer Witz, was Groupon da abzieht. Da hätten sich sich vor dem Deal mal ordentlich mit ihrem Geschäftspartner "kommunizieren" sollten.


    Ich würde das in so einem Fall sofort meiner Anwältin weitergeben. Erfahrungsgemäß bekommt man dann "aus Kulanz" den reklamierten Schaden ersetzt, weil die Firmen im allgemeinem bei solchen vergleichsweise kleinen Summen den Ärger scheuen. Ob das bei Groupon auch so ist oder ob die sich ein Rückabwicklungsrecht in ihren AGB gesichert haben, das auch einer Rechtsrprüfung stand hält, weiß ich natürlich nicht.


    Der Schaden lässt sich doch ganz einfach berechnen: 116€ + Anwaltskosten.

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    Original geschrieben von stringtime
    Mich lehnt Barclay leider immer ab. Kennt jemand eine gute Alternative um Ziraat in Kombination nutzen zu können?


    Ein paar (kostenpflichtige) Alternativen wurden ja schon genannt.


    Unter den Randbedingungen kostenlos und mit Abbuchung von einem anderen Girokonto, würden mir die Payback Maestro Karte und/oder die Valvoris Bank Mastercard (ehem. Karstadt Quelle Bank) einfallen.